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Schlesinger-Affäre beim RBBRBB-Rundfunkrat vor Entscheidung

Bewegung in der Causa Schlesinger: Heute tagt der RBB-Rundfunkrat, morgen äußert sich Aushilfsintendant Brandstäter.

Der RBB steckt in einer Krise

Berlin dpa | Angesichts noch ungeklärter Vorwürfe gegen die zurückgetretene ARD- und RBB-Chefin Patricia Schlesinger kommt der Rundfunkrat des RBB am Montag in Berlin um 16.00 Uhr zusammen, um über ihre Vertragsauflösung zu beraten. Das Gremium ist per Staatsvertrag in der Lage, eine Intendantin oder einen Intendanten abzuberufen.

Im Raum steht die Frage, ob es zu einer fristlosen Kündigung, wie es Landespolitiker und auch der Deutsche Journalisten-Verband fordern, kommt – und wie es um eine mögliche Abfindung steht. Erik Stohn, Rundfunkratsmitglied und brandenburgischer SPD-Landespolitiker, sagte der Deutschen Presse-Agentur, er habe eine klare Erwartungshaltung, dass das Gremium Schritte zur sofortigen Trennung von Schlesinger ohne Abfindung einleitet.

Nach einer möglichen Abberufung durch den Rundfunkrat am Montag – die Bild berichtete zuerst vorab von einer entsprechenden Beschlussvorlage für die Sitzung – würde in einem nächsten Schritt dann der Verwaltungsrat aktiv werden und die Beendigung des Dienstvertrages vollziehen. Dort geht es dann auch um die konkreten Modalitäten und Themen wie Abfindung oder Pensionsansprüche. Ein Zeithorizont für den möglichen zweiten Schritt des Verwaltungsrats ist nicht bekannt.

Am Dienstag (10.00 Uhr) wird sich zudem der für Schlesinger eingesprungene geschäftsführende Senderchef Hagen Brandstäter (Verwaltungsdirektor) den Fragen des brandenburgischen Landtags zur Causa Schlesinger stellen. Es ist Woche zwei seit ihrem Rücktritt als RBB-Intendantin. Im Juli hatten Schlesinger sowie Gremienvertreter eine Einladung des Landtags ausgeschlagen, was Empörung ausgelöst hatte. Brandenburg hat derzeit die Rechtsaufsicht über den RBB.

Essen und Ehemann

Schlesinger sieht sich zahlreichen Vorwürfen der Vetternwirtschaft ausgesetzt. Sie wies die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt, es gibt zudem eine externe Untersuchung einer Anwaltskanzlei. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Schlesinger sieht sich zahlreichen Vorwürfen der Vetternwirtschaft ausgesetzt. Im Zentrum steht neben der 61-Jährigen der ebenfalls zurückgetretene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf des ARD-Senders RBB. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Zudem geht es um fragwürdige Aufträge für Schlesingers Ehemann bei der Messe Berlin, wo der Chefkontrolleur ebenfalls bis zu seinem dortigen Rücktritt Aufsichtsratschef war.

Bei dem ganzen Fall geht es um Details wie umstrittene Beraterverträge für ein RBB-Bauprojekt, einen teuren Dienstwagen für Schlesinger, Essen mit Gästen in ihrer Privatwohnung auf RBB-Kosten mit angeblich falschen Rechnungen, eine kräftige Gehaltserhöhung auf 303.000 Euro plus dem besagten Bonus-System. Auch ein London-Trip Schlesingers wurde hinterfragt.

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2 Kommentare

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  • 6G
    655170 (Profil gelöscht)

    Erstaunlich, wie sich der deutsche Journalistenverband und sein Vorsitzender Überall in dieser Causa positioniert.



    Frau Schlesinger solle "fristlos entlassen" werden, liest man da.



    Auf welcher rechtlichen Basis, bitteschön?



    Oder sind Rechtsgrundlagen wurscht, wenn man meinungsstark in der Öffentlichkeit wirken will?



    Denn rechtlich bewegt man sich bei "Korruption" (Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung) im Dickicht und beim anderen möglichen Grund für einen Rausschmiss, der "Untreue" auf vermintem Gelände.



    Und in dieser Situation, wo noch nicht einmal geklärt ist, ob die Vorwürfe zutreffen oder von der medialen Empörungsmaschinerie nur angeheizt wurden, fordert der Journalistenverband, die Lobbyorganisation der "Wachhunde der Demokratie" schon den Rauswurf. Ganz abgesehen (wenn die Vorwürfe zu einem Verfahren führen) wie der "Fall" vor Gericht ausgeht.



    Dabei sollte doch gerade dann, wenn mal wieder ein Springer-Blatt ein Thema hochkocht wie bei Schlesinger, äußerste Vorsicht geboten sein.



    Wenn erwiesen ist, das die Vorwüfe zutreffen, dann muss sie gehen.



    Aber nur und erst dann.

  • Worüber wollen die denn entscheiden ? Hätten sie itgendeinen Anstand: dann über den eigenen, kollektiven Rücktritt.