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Schäuble und die ErbschaftsteuerIst dieser Mann Kommunist?

Der Finanzminister will, dass Erben großer Unternehmen Steuern zahlen. Lobbyisten beschwören den Untergang des Mittelstands herauf.

Finanzminister Wolfgang Schäuble: Die Wirtschaftsverbände laufen Sturm gegen seine Idee. Bild: dpa

BERLIN taz | Glaubt man den Wirtschaftsverbänden, ist die deutsche Unternehmerschaft vom Aussterben bedroht. Der von Wolfgang Schäuble vorgelegte Vorschlag für eine neue Erbschaftssteuer „zielt ins Herz des Mittelstandes“, wettert DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Lutz Goebel, Chef des Verbands der Familienunternehmer, wirft Schäuble einen „großen volkswirtschaftlichen Fehler“ vor, der das Familienunternehmertum gefährde.

Oha, das gesamte Familienunternehmertum ist gefährdet? Von Schäuble dachte man ja bisher, er sei Mitglied der CDU und ein eher nüchterner Finanzminister, der nicht zur Wirtschaftsfeindlichkeit neigt. Aber vielleicht stimmt das nicht. Vielleicht sitzt in Wirklichkeit ein verkappter Kommunist im Bundeskabinett?

Angesichts des Wehklagens der Verbände lohnt sich ein genauer Blick auf das, was Schäuble vorhat. Im Moment zahlen Erben von millionenschweren Unternehmen keinen Cent Erbschaftssteuer, sofern sie ein paar Jahre lang die Arbeitsplätze erhalten.

Diese großzügige Verschonung beschloss die erste Große Koalition unter Angela Merkel im Jahr 2008. Das Verfassungsgericht hat sie im vergangenen Dezember in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt, weil der Staat so Unternehmenserben gegenüber Erben privaten Vermögens deutlich besserstellt. Wer zum Beispiel Immobilien von seinen Eltern erbt, muss nämlich die Steuer zahlen.

Was will Kretschmann?

Die Idee: Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) will bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 100 Millionen Euro einführen. Firmen, die weniger wert sind, blieben im Erbfall von der Steuer befreit. Anders als Schäuble stellt Schmid nicht auf das beim Erben ankommende Vermögen ab, sondern auf den Wert des gesamten Unternehmens. Schmids Vorschlag würde noch mehr reiche Firmenerben von der Steuer befreien als Schäubles.

Die (Un-)Einigkeit: Was will der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann? Gute Frage. Erst bestätigte sein Sprecher der taz, dass Schmids Linie mit Kretschmann abgestimmt sei. Am nächsten Tag - nach dem taz-Bericht auf der Seite 1 - ruderte der Sprecher zurück: Es gebe keine abgestimmte Linie. Nach taz-Informationen war Kretschmann aber sehr wohl vorab über Schmids Überlegungen informiert und hieß sie gut. Kretschmann schweigt im Moment wohl lieber, weil sein Kurs die Bundes-Grünen empören würde. (us)

Festhalten lässt sich deshalb zunächst: Die Wirtschaftsverbände verteidigen eine äußerst luxuriöse Steuerbefreiung, die erst seit wenigen Jahren gilt und die verfassungswidrig ist. Unternehmenserben, die meist sowieso aus reichen Familien stammen, sparen dadurch viel Geld. Dem Staat entgehen durch die Verschonung jährlich sieben bis acht Milliarden Euro, schätzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Aber was plant Schäuble eigentlich? Der Finanzminister ist Jurist, er hat den Ehrgeiz, eine verfassungsfeste Regelung zu finden. Schäuble betont, für Änderungen seines Planes offen zu sein. „Ich will doch nicht den Mittelstand aus Deutschland vertreiben.“

Aber er und Vertreter seines Hauses schieben immer einen wichtigen Satz nach. Verfassungskonform muss die neue Regelung unbedingt sein, ein erneutes Scheitern in Karlsruhe will Schäuble nicht riskieren. Bisher erfülle keiner der Gegenvorschläge diese Forderung, heißt es im Finanzministerium.

20 Millionen Freigrenze

Der Kernpunkt von Schäubles Reform ist eine Freigrenze von 20 Millionen Euro. Alle Erben, die weniger Betriebsvermögen erben, blieben weiter von der Steuer befreit. Nehmen wir an, der Besitzer einer gut laufenden Papierfabrik im Wert von 39 Millionen überträgt diese durch ein Testament auf seine zwei Töchter. Dann könnten die Frauen die Firma weiterführen, ohne Erbschaftssteuer zu zahlen, sofern sie die Arbeitsplätze erhalten.

Laut Finanzministerium lagen 2013 etwa 98 Prozent der Erbfälle bei deutschen Firmen unterhalb dieser Grenze. Das heißt, es geht Schäuble ausschließlich um – in der Regel sehr profitable – Großunternehmen. Der kleine Familienbetrieb von nebenan wäre nicht betroffen, anders, als es im Moment viele Wirtschaftsverbände suggerieren. Schäuble will gerade nicht den Schreiner um die Ecke zur Kasse bitten oder die mittelständische Papierfabrik, er hat Superreiche im Blick.

Auch Erben, die mehr als 20 Millionen Euro Betriebsvermögen bekommen, würden nicht automatisch die Steuer zahlen. Das Finanzamt würde sie erst einer Bedürfnisprüfung unterziehen, also schauen, ob sie überhaupt zahlen können. Schäuble hält für zumutbar, dass sie bis zur Hälfte ihres Privatvermögens aufwenden müssen, um die Steuerschuld zu begleichen.

Des Privatvermögens wohlgemerkt, das ist entscheidend. Betriebsvermögen, das betont das Finanzministerium immer wieder, bliebe in jedem Fall unberührt. Keine Maschine müsste also abgestellt, keine Lagerhalle verkauft, kein Mensch entlassen werden.

Der Fokus aufs Privatvermögen des Erbens ist klug. Schäuble umschifft so die Problematik des Arbeitsplatzabbaus, welche die Verfassungsrichter in ihren Urteilen zur Erbschaftssteuer ausdrücklich anerkennen.

Schwarzmalerei und Stimmungsmache

Wahr ist auch: Indem die wichtigsten Wirtschaftsverbände im Moment so tun, als gefährde diese Idee tausende Arbeitsplätze, zeichnen sie absichtlich ein falsches Bild der Wirklichkeit. Die Firma bliebe ja unangetastet und produzierte weiter wie bisher.

Allein dass Schäuble nur die Hälfte des Privatvermögens heranziehen will, ist eine Besserstellung gegenüber privaten Erben. Jene haften nämlich mit ihrem gesamten Vermögen. Aber Schäubles Regelung ist auch in anderen Punkten moderat. Das Finanzamt soll zum Beispiel eine Steuerschuld großzügig stunden, falls der Erbe etwa erst in Immobilien angelegtes Geld flüssig machen muss.

Mehr noch, wenn ein Erbe nachweist, dass er nur einen Teil der Steuerschuld bezahlen kann, erlässt ihm das Finanzamt den Rest. Auch ein Verkauf von Firmenanteilen stünde also überhaupt nicht zur Disposition. Angesichts dessen wirkt es einigermaßen absurd, wenn wohlhabende Unternehmer in Interviews jammern, ihre Erben müssten die Firma notfalls an böse Investoren verkaufen.

Solche Firmenchefs haben entweder Schäubles Plan nicht verstanden oder sie bauen absichtlich eine falsche Drohkulisse auf, auf die alle Parteien empfindlich reagieren – das Arbeitsplatzargument ist in Deutschland immer sakrosankt. Im Finanzministerium heißt es dazu diplomatisch: „Das Nichtwissen ist selbst bei Unternehmern erstaunlich groß.“

Ein Großteil ist schon verteilt

Selbst von den zwei Prozent der Unternehmenserben, die Schäubles Reform überhaupt beträfe, muss sich nur ein Teil fürchten. Sehr viel Geld ist nämlich längst verteilt.

Viele Firmenchefs haben die großzügige Verschonung der vergangenen Jahre genutzt und ihre Firma mit Schenkungen auf die Nachfolger übertragen. Das pro Jahr vererbte Firmenvermögen stieg nach der Merkel-Reform geradezu sprunghaft an. Von 2009 bis 2013 reichten Unternehmer die immense Summe von 105 Milliarden Euro steuerfrei an ihre Nachkommen weiter.

Um welche Summen es bei mittelgroßen Firmen geht, soll noch mal das Beispiel der Papierfabrik verdeutlichen. Angenommen, die beiden Töchter erben anders als im oben genannten Fall jeweils 25 Millionen Euro, dann wäre jede Tochter steuerpflichtig.

Die Belastung für eine Frau errechnet sich nun wie folgt: Das Finanzamt würde wie bei privaten Erbfällen den Freibetrag für Kinder (400.000 Euro) von der Summe abziehen, übrig bliebe ein zu versteuernder Betrag von 24,6 Millionen Euro. Für die Tochter gilt der Steuersatz von 27 Prozent, den das deutsche Erbschaftssteuerrecht für Beträge bis 26 Millionen Euro vorsieht. Jede Tochter müsste also gut 6,6 Millionen Euro ans Finanzamt zahlen.

Zugriff nur auf eine Hälfe

6,6 Millionen, das klingt enorm viel für Normalverdiener. Aber erstens spielen solche Unternehmerfamilien finanziell in einer anderen Liga. Sie verfügen in der Regel über breit gestreutes Vermögen, über Immobilien, Aktien und Land. Zweitens, und das ist entscheidend, hätte das Finanzamt ja nur Zugriff auf die Hälfte des Privatvermögens.

Besitzt die Tochter privat Immobilien und Aktien im Wert von vier Millionen Euro, müsste sie also nur zwei Millionen Erbschaftssteuer zahlen.Von den vielen Tricks, mit denen Steuerberater vor Erbfällen Privatvermögen in Betriebsvermögen integrieren und umgekehrt, soll an dieser Stelle nicht weiter die Rede sein.

Mit Sicherheit wären die beiden Töchter aber plötzlich und leistungslos im Besitz einer Firma im Wert von 50 Millionen Euro, die einen Gewinn von zwei bis drei Millionen Euro im Jahr abwirft. Solche Profite sind bei Firmen dieser Größenordnung realistisch, sie werden etwa am Aktienmarkt von vergleichbaren Firmen erwartet. So gesehen schrumpft eine hart scheinende Belastung für die Töchter doch ganz erheblich.

Immobilien verkaufen

Anders ausgedrückt: Schäuble hält für zumutbar, dass reiche Menschen ein, zwei Privatimmobilien veräußern, um ihre Steuerschuld zu begleichen. Oder dass sie einen Kredit aufnehmen, den sie aus laufenden Gewinnen schnell und leicht abzahlen können.

Die Wirtschaftsverbände hingegen müssen sich fragen lassen, wessen Interessen sie eigentlich vertreten. Sie schieben den armen Mittelständler vor, um das Vermögen sehr reicher Familien zu schützen. In Koalitionskreisen vermuten die, die sich mit der Materie auskennen, dass es den Verbänden noch um etwas ganz anderes geht, nämlich um Befürchtungen schwerreicher Dynastien. Familien wie die Oetkers oder die Quandts besitzen Milliardenvermögen, die nur geschätzt werden können, weil sie sich systematisch abschotten.

Käme Schäubles Reform, dürfte das Finanzamt bei Erbfällen plötzlich sorgsam geheim gehaltene Besitztümer taxieren. Und Transparenz für Deutschlands Superreiche, das wäre wirklich ein Tabubruch.

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16 Kommentare

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  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    ER könnte sich auf seine alten Tage neben der Schwarzen Null noch ein weiteres Denkmal setzen.

    Doch genauso wichtig, wenn nicht wichtiger, wäre die Tobinsteuer.

    Ist die in Vergessenheit geraten? Womöglich mit voller Absicht??

  • Ein Vergleich mit der Schweiz zeigt, dass es einfacher und gerechter geht. Dort wird die Erbschaftssteuer nicht erlassen sondern gestundet. Wird das Unternehmen irgendwann verkauft - und sei es 20 Jahre später - so wird die Erbschaftssteuer nachträglich fällig.

    Mit Schäubles Vorschlag werden Immobilien etc. in Stiftungen und Unternehmen untergebracht, so dass kein Geld für die Erbschaftssteuer dazu sein scheint.

  • Immer wieder dasselbe....

     

    Den Firmenerben wird der berechtigte Rückgriff auf Immobilienvermögen erspart, wenn sie das Kapital erst liquide machen müssten, um ihre gerechte Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.

     

    Gott bewahre, den Aldi Erben würde was von ihren 48 Milliarden verloren gehen, für die sie dank einer Stiftung keinen Cent Erbschaftssteuer zahlten und niemals werden.

     

    Aber Hauptsache, ich verliere mein Elternhaus, weil ein Pflegefall in der Familie eingetreten ist und schon 1995 bei der Pflegereform das 65. Lebensjahr überschritten war, bei der heutzutage viele private Pflegezusatzversicher schon keinen Abschluss mehr anbieten und der Rückgriff auf die Vermögensmasse fürs Alters/Pflegeheim natürlich vollkommen zulässig ist, bei exorbitanten Zuzahlungen bis an die 2500 € pro Pflegemonat.

     

    Irgendwo her muss es halt kommen, dieser Sozialismus für die Reichen, in diesem Steuerwirtschaftskreislauf.

     

    Schäuble, du bist kein Kommunist, sondern einfach so einer der schlimmsten Verbrecher und Handlanger der Deutschen Geschichte seit 1989.

  • Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat einen Ausfall an Steuern von €7 bis €8 Mrd. errechnet und zeigt auf, was das Kernproblem ist: Wer reich und Unternehmer ist, der soll sich an der Finanzierung der Gemeinschaft nicht mehr beteiligen müssen. Dies sei zum Nutzen aller, formulieren die Verbänder der Unternehmer.

     

    Tatsache ist, dass alle Gesellschaften, die keine progressiven Steuern auf Einkommen und Vermögen erhoben, grandios gescheitert sind. Und Deutschland verschenkt Milliarden und die müssen dann irgendwo anders aufgebracht werden, weil der Staat hier nicht schrumpft, mit Hartz-IV hält man ein extrem teures Armutssystem am Laufen - überall fehlt das Geld.

     

    Und dafür zahlt dann die Mitte: Der Kfz-Mechaniker, der Schweißer, die Bürokauffrau oder die Aushilfe beim Bäcker; diese Menschen blechen für die Reichen. Weil der Staat sich das Geld eben nur dort holt: Bei den mittleren Einkommen. Die Expansion des Niedriglohnsektors führt auch noch dazu, dass untere Einkommen zum Tabu fürs Finanzamt werden, allerdings gleichen das kinderreiche Familien in diesem Segment über die Mehrwertsteuer auch wieder aus.

     

    Am Ende sieht es so aus: Unternehmer, Erben, Reiche und Topverdiener rechnen sich bei der Steuer nach Unten, machen sich ‚arm‘ und tragen immer weniger zur Finanzierung des Staats bei.

     

    Parallel stellen sie auch noch die Behauptung auf, ihr persönlicher Wohlstand sei ein Segen für die Gesellschaft. Das bedeutet aber, wo es so viel Oben und Wohlstand gibt, muss es eben auch viel Unten und Armut geben. Das eine funktioniert ohne das andere nicht. Deswegen ist Hartz-IV auch nicht vom Himmel gefallen und das Geschachere von Ursula von der Leyen mit der SPD um eine Erhöhung des Satzes von €1 war auch kein Zufall. Solche Stücke muss man in einem Theater aufführen, wo man Reiche subventioniert und Arme als Sündenbock braucht.

  • Erbschaftssteuer abschaffen!

     

    Statt dessen eine Vermögenssteuer einführen. Beispielsweise von 1% per anno. So müssen zum einen die Vermögen offengelegt werden und auch klar zugeordnet, zum anderen treten kaum demografiebedingte Schwankungen im Steueraufkommen auf.

    Die Wertermittlung der Vermögen ist sicher nicht einfach, aber das Problem gibt es bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer auch.

    • @Thomas Ebert:

      Erst einmal richtig mit dem Thema beschäftigen!

       

      Und nicht von Markus Söder belehren lassen!

       

      Diesem Staatsvernichter in Form eines Landesfinanzminister, der meinte es könne nicht sein, dass eine Erbschaftssteuer zu einer Vermögenssteuer durch die Hintertür würde.

       

      Ihm und den anderen Länderfinanzminsitern stehen laut Grundgesetz Artikel 106 Absatz 2 nämlich beide zu!

       

      (2) Das Aufkommen der folgenden Steuern steht den Ländern zu:

      1. die Vermögensteuer,

      2. die Erbschaftsteuer,

      3. die Verkehrsteuern, soweit sie nicht nach Absatz 1 dem Bund oder nach Absatz 3 Bund und Ländern gemeinsam zustehen,

      4. die Biersteuer,

      5. die Abgabe von Spielbanken.

       

      Wundert es jetzt noch, dass die Länder pleite sind, wenn ihnen seit 1998 die Hauptfinanzierungsgrundlage entzogen wurde?

  • Wer die Steuergesetzgebung in Deutschland und die internationalen Steuermöglichkeiten kennt, wird wissen, dass dies alles nur zur Beruhigung des gemeinen Deutschen Volkes und für den Stammtisch ausreicht.

    Großkonzerne beschäftigen Abteilungen damit, wie "Steuervermeidung" funktioniert. Übertragbar eben auch auf mittelständische Unternehmen. So zahlen sie dann eben keine Erbschaftssteuer und weitaus weniger Körperschaftssteuer.

    Übrigens alles ganz legal. Nur die Unwissenden, auf die es Schäuble abgesehen hat, dürfen zahlen.

     

    Wer meint, dass diese Problematik nicht bekannt sei, der irrt. Seit Jahrzehnten vergebliche Versuche einer Änderung. Also, dann bitte auch nicht beschweren.

  • Grundsätzlich ist der Finanzminister der unbeliebteste Mensch im Land. Seine Aufgabe ist es bekanntlich, möglichst viel einzunehmen und möglichst wenig herauszurücken. In seiner Stellenbeschreibung steht bestimmt nicht, dass er „Everybody’s Darling“ oder gar „Kommunist“ sein soll – und er ist es auch nicht!

     

    Schäuble nimmt in Angriff, wovon die Links-Rechts-Regierung in Griechenland nur spricht, nämlich die Superreichen abzukassieren, statt neue Kredite aufzunehmen.

     

    Ich finde es gut für D., dass Herr Schäuble von der jahrzehntelangen Schuldenmache abgeht, um nicht am Ende genauso da zustehen, wie Griechenland jetzt. Da mag er noch so sehr wegen der „schwarzen Null“ belächelt oder beschimpft werden!

  • Nachdem ich gerade das Buch "Das Kapital im 21. Jahrhundert" von Thomas Piketty gelesen habe ( http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Piketty) ist mir klar geworden, wie wichtig die Erbschaftssteuer ist. Nur sie (und hohe Spitzensteuersätze) können verhindern, dass die Reichen ein immer größeres Stück vom Kuchen auf Kosten der unteren Schichten bekommen. Übrigens gingen die Spitzensteuersätze in England und den USA bis in die Siebziger auf über 90% vom Einkommen. Das ab einem Einkommen (in heutiger Kaufkraft) von ca € 500.000 pro Jahr!

    • @Der Ungläubige:

      Zu Zeiten des "Wirtschaftswunders" waren die Steuersätze auch wesentlich höher. Schade, dass Kommunisten wie Adenauer und Erhard damals die Wirtschaft (den Mittelstand) erwürgt haben...

  • Dieses Gesetz wird dem Mittelstand schaden. Die großen haben kein Interesse mehr am Mittelstand, so wie sie die Arbeitnehmerzahl reduziert haben werden sie jetzt den Mittelstand reduzieren oder besser eleminieren. Sie brauchen ihn nicht mehr. Der Kapitalist frßt. Bis er begreift dass er selbst auch überflüssig ist weil es keine Kunden mehr gibt. Den es gibt keine Kunden, ohne Geld keine Kunden.

  • "Sie schieben den armen Mittelständler vor, um das Vermögen sehr reicher Familien zu schützen."

     

    Das ist doch eine Methode, die ständig angewendet wird. Vor der letzten Bundestagswahl wurden die Steuerpläne der Grünen auch mit dem "Argument" attackiert, der Normalbürger solle zahlen. Dabei ging es um die Besteuerung wirklich reicher Leute. Und es hat funktioniert.

  • Mal wieder große Ankündigungen - um am Ende kommt wieder nur heiße Luft heraus.

     

    Ein Mann der sogar von Waffenhändlern Schwarzgelder annimmt, ist doch für die Wirtschaftsverbände leichte Beute.

     

    https://www.youtube.com/watch?v=YB0HVYsw84k

  • Guter Artikel - allerdings stellt sich rechtssystematisch die Frage, warum Erbschaften besteuert werden, während sinnvollerweise doch nur Zuwächse vom Fiskus beschnitten werden sollten. Grunderwerbssteuer wäre dann auch nur fällig, wenn ein inflationsbereinigter Verkaufsgewinn entstünde. Mehrwert- und Lohnsteuer verfielen dann ebenso dieser Maxime und der Staat wäre gezwungen sinnvoll abzuspecken...

  • Jetzt lasst den Mann doch einmal in seinem Leben ein halbwegs vernünftiges Gesetz machen....

  • Na dann wünsch ich Schäuble zum ersten Mal in meinem Leben viel Glück. Er wird es brauchen.