Schätzung des Bundeskriminalamts: 150.000 Verfahren pro Jahr
Das BKA geht wegen des neuen Gesetzes gegen Hass im Netz von jährlich 150.000 Strafverfahren aus. Die neue Meldestelle geht im Februar an den Start.
Die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit rund 200 Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, „um eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen“.
Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden. Beide hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. Unabhängig davon würden jedoch „weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen“, sagte der Sprecher.
Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.
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