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Schärfere Gesetze für FotosNackte Kinder auf dem Index

Der SPD-Justizminister schlägt eine Verschärfung des Strafrechts vor. Der Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen soll bestraft werden.

Fotografieren am Strand könnte künftig ein Problem werden. Bild: imago/Xinhua

FREIBURG taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) reagiert auf die Affäre Edathy. Er will das „gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen unter Strafe stellen“. Jetzt müsse nur noch geklärt werden, „wie“ der Gesetzgeber dabei vorgehen soll. Jedenfalls dürfe „niemand mit den Körpern von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen“, so Maas.

Der Minister betonte zwar, dass Debatten über Strafverschärfungen „nicht mit Blick auf konkrete Einzelfälle“ geführt werden sollen. Aber natürlich wurde Maas’ Initiative vom Fall des Exabgeordneten Sebastian Edathy ausgelöst.

Edathy hatte in Kanada Bilder von nackten und halbnackten sitzenden, spielenden und tobenden Jungs gekauft. Nach Darstellung von Edathys Anwalt hat das Bundeskriminalamt die bestellten Videos und Fotoserien geprüft und kam zum Schluss, dass diese allesamt „strafrechtlich nicht relevant“ seien.

Diese Strafbarkeitslücke will Maas nun schließen. Bei der CDU/CSU kann er dabei auf Unterstützung hoffen. Innen-Staatssekretär Günter Krings sagte schon am Vortag, die gewerbliche Verbreitung von Kindernacktfotos solle verboten werden.

Wer die bisherige Rechtslage verstehen will, muss bis ins Jahr 2006 zurückgehen. Damals entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das bloße Abfotografieren des kindlichen Pos und der Geschlechtsorgane noch keine Kinderpornografie sei, weil hier weder Handlungen am Kind noch Handlungen des Kindes fotografiert würden, wie es der Gesetzeswortlaut voraussetze.

Strafgesetz verschärft

2008 reagierte der Bundestag und änderte das Strafgesetzbuch (§ 184b). Strafbar sind nun auch Darstellungen sexueller Handlungen des Kindes, die es weder an sich noch an anderen vornimmt. Damit sollte das sogenannte Posing erfasst werden.

Der BGH entschied im November 2013, dass aber nach wie vor „nicht jede Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils“ als Kinderpornografie strafbar ist. Erforderlich sei vielmehr ein „Posieren in sexualbetonter Körperhaltung“. Was das ist, ließ er offen.

Damit half er Polizei und Staatsanwaltschaft wenig. Die Ermittler versuchen schon seit Jahren, Kriterien für die Abgrenzung von strafbarer Kinderpornografie zu legalen Nacktbildern zu finden, etwa ob die Darstellung „aufreizend“ ist, ob auf die Geschlechtsorgane „fokussiert“ werde, ob die Posen „natürlich“ oder „provokativ“ seien. Die Darstellung nackter schlafender Kinder sei aber jedenfalls erlaubt, da der Schlaf keine Handlung sei.

Probleme bei der Abgrenzung

Der Vorstoß von Maas wirkt da wie ein Befreiungsschlag, indem einfach alle kommerziellen Nacktbilder von Kinder bestraft werden sollen. Es stellen sich dann aber schnell neue Abgrenzungsprobleme. Muss das Kind zum Beispiel ganz nackt sein oder soll auch die Darstellung von Kindern in (knapper) Badebekleidung verboten sein?

Entscheidend ist für Maas jedenfalls, dass mit den Nacktbildern nicht „gewerbsmäßig“ gehandelt werden darf. Auf keinen Fall will Maas Eltern kriminalisieren, wenn sie ihre Kinder in der Badewanne oder am Strand fotografieren. Nur wenn Eltern solche Fotos regelmäßig verkaufen, dürfte ein gewerbsmäßiges Handeln vorliegen. Nicht erfasst wäre dann aber, wenn ein pädophiler Vater Strandbilder seiner Kinder in einschlägigen Foren mit Gleichgesinnten austauscht.

Umgekehrt könnte das Kommerzkriterium auch zu weit gehen. Bei der Werbung für Badeferien müsste künftig genau beachtet werden, dass nirgends unbekleidete Kinder zu sehen sind. Und falls auch die Darstellung von Kindern und Jugendlichen in Badekleidung verboten werden soll, dürfte hierfür jedenfalls nicht mehr mit Fotos geworben werden.

Schutz vor sexuelle Ausbeutung

Maas will sich bei seinem Vorstoß Zeit lassen. Einen anderen Gesetzentwurf will Maas allerdings noch „vor Ostern“, also bis Ende April, präsentieren. Darin soll die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung umgesetzt werden. Hier hat Maas es eilig, weil die Umsetzungsfrist eigentlich schon im November 2013 abgelaufen war.

Zwei Punkte stehen hier im Mittelpunkt. Zum einen soll jedes Betrachten von Kinderpornografie im Internet strafbar gemacht werden, unabhängig davon, was im Arbeitsspeicher oder Cache des Computers gespeichert wird.

Zum anderen soll das Cyber-Grooming, also das sexuell motivierte Ansprechen von Kindern im Internet, eindeutig strafbar gemacht werden. Chatnachrichten und Telefongespräche sollen deshalb künftig wie Schriften und Videos behandelt werden.

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17 Kommentare

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  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Gesetze verschärfen. Ja, das löst Probleme. Erstickt dieses Land nicht sowieso schon in Gesetzen?

  • T
    txxx666

    Wo beginnt „Missbrauch“?

    Ist es verwerflich, wenn ein Erwachsener auf dem Spielplatz, im Schwimmbad oder am FKK-Strand Kindern beim Toben oder Duschen zuschaut und dabei erregt wird, dies aber nicht merken lässt? Ist es verwerflich, wenn er ihre Nähe sucht, ihnen ein Eis ausgibt, um sie fotografieren oder filmen zu dürfen?

    Pädophile müssen damit leben, dass ihre sexuellen Phantasien (die Gedanken sind frei) niemals Wirklichkeit werden (sollten); aber dies teilen sie mit vielen Nicht-Pädophilen („Normalen“). Ich weiß nicht, wie viele „sexuell Verirrte“ es gibt, die es z.B. gerne einmal unserer Bundeskanzlerin „besorgen“ wollen würden; aber für die Allermeisten wird dies ein schöner (oder böser) Traum bleiben müssen.

    http://misanthrope.blogger.de/STORIES/2377207/

    • @txxx666:

      Der Rapper Bushido hatte sich einst geoutet, dass er gern Sex mit Angela Merkel hätte. - "Nur, dass ich sagen kann, ich habe die Bundeskanzlerin gexxxelt." - Ob Bushido dieser Wunsch während seines Praktikums bei von Stetten im Bundestag erfüllt wurde, ist mir nicht bekannt, lg Fleder.

    • N
      Nirosta
      @txxx666:

      Unterschied: wer die Bundeskanzlerin versucht, in irgend einer dunklen Ecke zu befummeln, der wird etwas Stress mit ihren vier dicken Bodyguards kriegen. Und darum geht es tatsächlich: hätte jeder kleine Junge in Deutschland vier dicke Bodyguards, bräuchten wir keinerlei Indizierungen.

  • Ich finde eine der wichtigsten Fragen ist doch :

    Warum haben Privatpersonen Bilder von Kindern, die sie nicht kennen geschweige denn mit ihnen verwand sind ?

    Die Medien zeigen Bilder, wie das dort oben, doch nur in bestimmten Zusammenhängen. Wie z.B. :

    "Entlich wurde der Baggersee wieder zum Baden freigegeben"... Oder z.B. um zu verdeutlichen, worum es in diesem Bericht hier geht.

    Für mich gibt es keinen Grund, dass Privatpersonen Bilder fremder Kinder sammeln. Menschen, die sowas machen sollten sich in jedem Fall erklären müssen !

    Und wenn sich eindeutig zeigt, dass es sich um einen künstlerischen Hintergrund der Sammlung und um ein/e Künsler/in handelt, die Quellen der Bilder bzw. die Kenntnis und das Einverständnis der abgelichteten Minderjährigen und der zuständigen Erziehungsberechtigten klar nachweisbar ist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

    Im Zeitalter des Internet muss man einfach sehr bedacht und vorsichtig mit Bildern Dritter umgehen.

    Auf mich machen Menschen wie Edathy den Eindruck, dass Sie ein großes, dringend behandlungswürdiges Problem haben.

    Und das die SPD es nur in Erwägung zieht, sich von Edathy zu trennen, wirft (mal wieder) ein schlechtes Licht auf diese Partei !

    Da es offensichtlich klar ist, dass Herr Edathy die Bilder gekauft hat und es weiterhin klar zu sein scheint, dass er damit weder eine journalistische noch eine künstlerische Tätigkeit ausüben wollte, muss er umgehend aus dieser Partei raus und sich sofort - nicht unbedingt öffentlich - vollständig erklären und sich einem Therapeut/in anvertrauen.

    Ob und wenn ja, was das Ganze juristisch noch für folgen hat, muss auch möglichst schnell geklärt werden.

    • @T. Gas Yrrag:

      Die wichtigen Fragen stellen reicht nicht, Sie sollten auch über Antworten nachdenken.

       

      Wie können wir denn kontrollieren, wer welche Kinderbilder hat?

       

      Regelmäßige Razzien in der U-Bahn, S-Bahn, auf der Autobahn, wo die Handys ALLER Personen auf Kinderbilder geprüft werden?

       

      Oder Razzien in Wohnhäusern um alle Rechner und Datenträger auf Kinderbilder zu prüfen?

       

      Oder sollte man erstmal über die Begriffe Rechtsstaat, Grund- und Menschenrechte meditieren?

  • N
    Nirosta

    Ich sehe im Prinzip kein Problem darin, Kunst und Onaniervorlage voneinander zu trennen. Dass dann immer noch mal einer auf die Kunst onaniert, ist hinzunehmen.

     

    Nur, was man nicht ausser acht lassen darf: natürlich verschwindet auch dieses Problem nicht nur dadurch, dass man es in die Illegalität zurückdrängt.

     

    Von der Politik muss viel mehr gefordert werden. Hier geht es auch um Sozialstandards, um Aufklärungskampagnen in Kindergärten und Schulen, bei Ärzten, in den Betrieben.

     

    All das wird was kosten. Ein paar Striche im Gesetzestxt sind dagegen billig zu haben.

    • G
      Gedankenverbrecherin
      @Nirosta:

      Und wer soll diese Festlegungen treffen?

      Eine Moralkomission, das Justizministerium, und auf welcher Grundlage? Das ist rechtlich nicht haltbar.

       

      Und Aufklärungskampagnen wären nicht verkehrt, doch wir haben in diesem Land nicht genug Geld um Kinder präkärer Familien ausreichend zu versorgen, was meines Erachtens Vorrang haben sollte.

      • N
        Nirosta
        @Gedankenverbrecherin:

        Hängen sie das Ganze doch mal eine Stufe herunter: schliesslich gibt es solche Regelungen überall, ob beim "konventionellen" Porno, beim Rauchen, oder im Strassenverkehr. Welche juristischen Unmöglichkeiten bestehen da? Es gibt ja schon eine Regelung, aber eben keine gute. Und warum "Moralkommission" was nach "Wahrheitsministerium" klingt?

  • Also schnell noch eine DVD von Ronja Räubertochter bestellen, bevor der Film verboten wird. Die springen da nämlich einmal nackt durchs Bild.

  • MG
    mehr Gesetze

    Auch wenn es sich per Definition nicht um Pornografie handelt, es werden sicherlich einige der Persönlichkeitsrechte von Jugendlichen und Kindern verletzt. Man sollte auch da zunächst auslooten inwieweit der Herstellung und Verbreitung solchen Bildmaterials mittels Anwendeung bereits vorhandener Gesetze begegnet werden kann, bevor man neue macht.

  • G
    Gedankenverbrecherin

    Was ist mit Kunst? Was passiert, wenn mit Zeichnungen nackter Kinder, z.B. von Alten Meistern oder Fotokünstlern geworben wird? Oder gar Bilder oder Fotografien mit nackten Kindern als Kunst gedacht, verkauft werden?

  • A
    Arne

    Okay, mit den letzten beiden Absätzen räumt Maas ja ein, dass es ohne weiteres wohl möglich ist, zwar die Benutzer von Seiten zu speichern, aber solche Seiten, in denen Kinderpornos oder Nachtbilder angeboten werden, nicht in der BRD gelöscht werden.

    Warum eigentlich nicht?

     

    Ansonsten fragt man sich, wo eigentlich die PI-Spinner sind, wenn man sie mal braucht. Wieder soll eine Einschränkung im öffentlichen Leben erfolgen, die an islamische Traditionen erinnert. Ist da eine Frau im Badeanzug schon fragwürdig, wird es jetzt hier ein Kind im gleichen Maße. Sogar die Argumentation (Schutz der Frau vor Übergriffen bzw. der Kinder) ist fast identisch.

     

    Gibt es irgendwelche empirischen Daten, welche Schäden nackt photographierte Kinder davon tragen oder ob sie tatsächlich häufiger Opfer von sexuellen Übergriffen wurden? Leider kann man in der BRD seinen Doktor in Pädagogik, wie unsere letzte Bildungsministerin bewies, noch mit Abschreiben oder Zusammenstellen von völlig irrelevanten Büchern machen anstatt mit empirischer Forschung, die mal dringend angesagt wäre, bevor wieder alle meinen zu wissen, was "das Beste für die Kinder" ist.

    • E
      Emperor
      @Arne:

      Wenn Kindern beigebracht wird das sie sich bitteschön so bewegen sollen, das Spanner mit Kameras draufhalten können, kann kann man wohl davon ausgehen das sich das auf deren Entwicklung auswirkt.

  • I
    Irgendwer

    Das würde ein Problem verursachen, welches noch brisanter ist als die damalige Debatte um die Beschneidung. Denn speziell viele Kirchen sind mit Bildern alter Meister "geschmückt", die Nacktheit pur präsentieren - darunter auch Kinder, selbst wenn diesen Flügel angemalt wurden. Und weil gleiches Recht für alle gelten muß: Wie will man Ausnahmen für Kirchen begründen angesichts der Fälle von Kindesmißbrauch? Dasselbe Problem käme abgemildert auch auf Kunstmuseen z.

  • Sind das jetzt Reinwaschungsgesetze der sogenannten Demokratie, um weiter machen zu können. Dann weg damit - mit der SPD, meine ich.

  • Die SPD will Fotos von nackten Kindern verbieten? Die SPD, die gerade mal vor Jahresfrist weit mehrheitlich ein Gesetz mitunterzeichnet hat, welche die Genitalverstümmelung an kleinen Jungs ausdrücklich erlaubt? Inclusive der "traditionellen Methode", bei der der Beschneider den Penis des Jungen in den Mund nimmt, und das Blut aussaugt?

    Offenbar sind hier doch einige Maßstäbe kräftig verrutscht, und zwar nicht nur bei der SPD.