Sammelklage gegen Starbucks: Mangotee ohne Mango
Verbraucher:innen haben die Kaffeehaus-Kette in den USA verklagt. In den Getränken seien teils nicht die Zutaten enthalten, die die Namen implizieren.
Kund:innen hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass in Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango sei und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht.
Die Kläger:innen Joan Kominis aus Astoria in New York und Jason McAllister aus Fairfield in Kalifornien sagten, die Hauptzutaten seien Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt. Das verstoße gegen die Gesetze zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten.
Starbucks argumentierte, die Produktnamen würden den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten beschreiben. Auf den Getränke-Karten seien die Geschmacksrichtungen beworben. Auch müsse auch kein normaler Kunde verwirrt sein, denn die Mitarbeiter:innen könnten einer Verwirrung abhelfen, wenn Verbraucher:innen Fragen hätten.
Richter sieht Verwirrungspotenzial
Richter Cronan sagte jedoch, dass im Gegensatz zum Begriff „Vanille“, der Gegenstand vieler Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass „Mango“ oder „Passionsfrucht“ Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat auch tatsächlich zu enthalten.
Außerdem könne es sehr wohl Verwirrung geben, weil andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt würden, auch wirklich enthielten. So sei im Ice Matcha Tea Latte Matcha und Honey Citrus Mint Tea enthalte Honig und Minze.
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