: Säumige Väter müssen ran
■ Neues Gesetz: Väter, die für ihren Nachwuchs nicht zahlen, werden schärfer verfolgt. Weniger Datenschutz beim Finanzamt
Berlin/Bonn (taz) – Vätern, die für ihren Nachwuchs keinen oder zuwenig Unterhalt zahlen, soll es künftig schneller ans Portemonnaie gehen. Familiengerichte dürfen künftig beim Arbeitgeber, bei den Kranken- und Rentenversicherungen und sogar bei den Finanzämtern und Lebensversicherungsunternehmen Auskunft darüber verlangen, wie viel der unterhaltssäumige Vater verdient und wie hoch sein Vermögen ist.
Ein entsprechender Gesetzentwurf stand gestern abend im Bundestag zur Abstimmung. Die Bundesjustizverwaltung ging davon aus, daß der Entwurf den Bundestag passiert.
Mit dem neuen Gesetz, das am 1. Juli in Kraft treten soll, wird das Sozialgeheimnis und das Steuergeheimnis für Unterhaltssäumige eingeschränkt. Danach wird zuerst der Unterhaltsverpflichtete aufgefordert, die entsprechenden Belege über seine Einkommenssituation beizubringen. Tut er das nicht, hat das Gericht die erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten bei Arbeitgebern und Behörden. Gegenüber dem Schutzanspruch unterhaltsberechtigter Minderjähriger müsse selbst das Steuergeheimnis „zurücktreten“, hieß es in den Anmerkungen der Bundesregierung.
Der neue Gesetzentwurf bringt für alleinerziehende Mütter eine weitere Erleichterung: Künftig können sowohl die alleinerziehenden Mütter ehelicher als auch unehelicher Kinder nach einem sogenannten vereinfachten Verfahren (also nicht auf dem Prozeßwege) vom Vater Unterhalt verlangen. Dabei genügt ein Antrag mit den entsprechenden Belegen. Die Mütter dürfen das anderthalbfache des sogenannten Regelbetrages fordern, also für Vorschulkinder 524 Mark, für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren 636 Mark. Kann der Vater diese Summe nicht aufbringen, muß er seinerseits seine schlechte Einkommenssituation belegen. Diese Umkehr der Beweislast „ist ein Fortschritt“, sagt Peggi Liebisch vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV).
Die Grünen und der VAMV rügen allerdings, daß der einfache Regelbetrag nach wie vor zu niedrig sei. Diesen einfachen Regelbetrag gewähren die Unterhaltsvorschußkassen, wenn der Vater nicht zahlt beziehungsweise nicht genug Geld verdient. Für ein Vorschulkind bekommt eine Mutter von der Unterhaltsvorschußkasse monatlich nur 349 Mark. Arbeitende Mütter, die vom Sozialamt sonst kein Geld beziehen und auf den Unterhaltsvorschuß mit angewiesen sind – „das sind die Gelackmeierten“, bemängelt die kinderpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Rita Grießhaber. Nach Auskunft des VAMV zahlt jeder dritte unterhaltspflichtige Vater nicht. Barbara Dribbusch
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