Der 101-jährige Angeklagte ist wegen Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er bleibt zunächst auf freiem Fuß.
Im NS-Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft.
Die Ermittlungen gegen Friedrich Karl B. wurden eingestellt. Vorsätzliche Tötungshandlungen konnten nicht belegt werden.
Im Hamburger Prozess gegen einen SS-Wachmann im Konzentrationslager bei Danzig hat ein zweifelhafter Zeuge seine Nebenklage zurückgezogen.
Ein SS-Wachmann, der wegen Beihilfe zu 5.230 Morden angeklagt ist, erinnert sich kaum. Überlebende haben die Grausamkeiten im KZ nicht vergessen.
Johann R. steht wegen Beihilfe zum Mord im KZ Stutthof vor Gericht. Doch von Massentötungen in dem Lager will er nichts mitbekommen haben.
Der Überlebende Marek Dunin-Wasowicz berichtet im Prozess gegen den KZ-Wachmann Bruno D. von den Grausamkeiten im KZ Stutthof.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft einem 92-Jährigem Beihilfe zu Mord vor. Er gibt zu, von Vergasungen im KZ gewusst zu haben.
Mutmaßliche NS-Verbrecher werden immer häufiger als verhandlungsunfähig eingestuft. Jetzt ist der Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wächter geplatzt.
Als junger Mann ließ sich Jakiv Palij von der SS zum Wachmann ausbilden. Bei seiner Emigration in die USA log er über seine Kollaboration.
Die Männer sind heute 92 bis 96 Jahre alt. Ihr Dienst soll es möglich gemacht haben, dass in Buchenwald systematisch gemordet wurde.
Die beiden über 90-jährigen Männer geben zu, im KZ Stutthof gearbeitet zu haben. Eine Beteiligung am Massenmord leugnen sie.
Ein 96-jähriger ehemaliger KZ-Wachmann wird angeklagt. Wegen seines Alters darf nicht mehr als vier Stunden pro Woche verhandelt werden.
2016 wurde ein ehemaliger SS-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun könnte drei weiteren der Prozess gemacht werden – falls sie verhandlungsfähig sind.
Die Verurteilung der Täter ist trotz hohen Alters eine wichtige Geste gegenüber den Opfern. Ahndung muss sein, solange sie noch möglich ist.
Ein ehemaliger SS-Mann ist kurz vor Prozessbeginn gestorben. Ein weiterer Angeklagter erscheint nicht vor Gericht, zwei andere schweigen.
Der Angeklagte, ein ehemaliger SS-Wachmann, ist jetzt 94. Macht ein Prozess heute noch Sinn? Der Nebenkläger Justin Sonder findet: ja. Eine Begegnung.