Beihilfe zum Mord in Stutthof: Zwei frühere SS-Männer angeklagt
Die beiden über 90-jährigen Männer geben zu, im KZ Stutthof gearbeitet zu haben. Eine Beteiligung am Massenmord leugnen sie.
Die Anklageerhebungen durch die in Dortmund beheimatete Zentralstelle für nationalsozialistische Massenverbrechen in Nordrhein-Westfalen sind Ergebnis von Ermittlungen der Nazi-Verfolger in Ludwigsburg. Dort hatte Oberstaatsanwalt Jens Rommel von der Zentralen Stelle für Ermittlungen gegen NS-Verbrechen Ende letzten Jahres die komplizierten Vorermittlungen gegen 12 mutmaßliche NS-Täter abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Ermittelt wird seitdem in Hamburg, Stuttgart, Dortmund, München, Lübeck, Celle und Itzehoe.
Weitere Verfahren sind in Frankfurt am Main, Gera und Oldenburg anhängig. Dabei geht es um ehemalige SS-Wachmänner, die in Majdanek und Auschwitz eingesetzt worden waren. Zudem wird einem 94-Jährigen in Celle eine Beteiligung an einem Massaker im französischen Villeneuve d'Asq nahe Lille vorgeworfen. In Osnabrück ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen anderen 94-Jährigen, der am Massenmord von Babi Jar bei Kiew in der Ukraine beteiligt gewesen sein soll, dem im September 1941 mehrals 33.700 Juden zum Opfer fielen.
Bei den meisten Fällen geht es aber wie in Münster um Verbrechen im KZ Stutthof. Das seit 1939 bestehende KZ wandelte sich um 1944 durch den Bau von Gaskammern und Verbrennungsöfen zu einem Vernichtungslager. In Stutthof und seinen Außenlagern sind nach Recherchen von Historikern Zehntause Häftlinge inhaftiert und gequält worden, mehrere Tausend starben durch Vergasungen und Morde mit Schusswaffen.
Grausame Lebensverhältnisse Merkmal der Tötungsmaschine
Die Dortmunder Anklage richtet sich gegen einen heute 93-jährigen ehemaligen SS-Sturmmann aus dem Raum Borken, dem vorgeworfen wird, zwischen 1942 und September 1944 das Lager sowie Außenkommandos bewacht zu haben. Der zweite Beschuldigte lebt heute in Wuppertal und soll 1944 und 1945 als SS-Sturmmann in Stutthof eingesetzt gewesen sein.
Die Anklage wirft beiden vor, durch ihre Tätigkeit zu Tötungshandlungen beigetragen zu haben, auch wenn sie keine individuellen Morde begangen haben sollten. Oberstaatsanwalt Andreas Brendel von der Anklagevertretung sagte der taz, er gehe von einem „einheitlichen Tatgeschehen“ in Stutthof aus. Er kann sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom letzten Jahr stützen, nach der eine individuelle Tat, begangen in einem KZ, nicht unbedingt für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord notwendig ist. Die Anklage geht nicht nur auf Morde ein, zu denen es während der Dienstzeit der beiden SS-Männer gekommen ist, sondern erklärt auch die furchtbaren Lebensverhältnisse für die Häftlinge – darunter viele Juden – als ein Merkmal der Tötungsmaschine.
Ob es in Münster zu einem Prozess kommen wird, dürfte auch davon abhängen, ob die beiden Angeklagten trotz ihres hohen Alters verhandlungsfähig sind. Dazu sagte Brendel der taz, beide hätte auf ihn während zweier Hausdurchsuchungen den Eindruck gemacht, rüstig genug für einen Prozess zu sein.
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