Russland geht gegen NGO vor: Noch ein Warnlicht weniger
Ein Moskauer Gericht löst das Menschenrechtszentrum Memorial auf. Dieses vermittle mit Listen politischer Gefangener ein negatives Bild der Justiz.
Nach der vom obersten Gericht Russlands verfügten Auflösung der Menschenrechtsorganisation Memorial vom Vortag hat nun am gestrigen Mittwoch ein Moskauer Stadtgericht auch dessen Schwesterorganisation, das Menschenrechtszentrum Memorial, aufgelöst. Beide Organisationen arbeiten eng zusammen, sind jedoch zwei unterschiedliche juristische Personen. Das Menschenrechtszentrum hatte nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft gegen das Gesetz über ausländische Agenten verstoßen und Terrorismus gerechtfertigt.
Seit 2012 werden in Russland Organisationen, die Gelder aus dem Ausland beziehen und nach Auffassung der Behörden politisch tätig sind, in ein Register sogenannter ausländischer Agenten eingetragen. Eine Eintragung in dieses Register verpflichtet die betroffene Organisation, bei allen ihren Veröffentlichungen deutlich zu machen, dass sie als „ausländischer Agent“ registriert ist.
Anfang 2013 hatten sich von diesem Gesetz betroffene russische Organisationen mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt, sie sahen diese Einstufung als diskriminierend. Die Entscheidung des EGMR steht immer noch aus. Die Anwälte des Menschenrechtszentrums Memorial kündigten an, gegen die aktuelle Entscheidung Beschwerde einzulegen, berichtete die Rechtsanwältin Maria Eismont.
JournalistInnen durften dem Gerichtsprozess zum Menschenrechtszentrum Memorial nicht direkt beiwohnen, sie mussten die Verhandlung über eine Videoschalte beobachten. Mit der Schließung seiner Organisation, so Alexander Tscherkassow, der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums, wolle der Staat „das rote Blinklicht abwürgen, das signalisiert, dass etwas nicht in Ordnung ist“. Auf die Idee, die Probleme selbst zu lösen, käme der Staat ohne die Arbeit seiner Organisation gar nicht, so Tscherkassow vor Gericht.
Negatives Bild vom Staat führe zu Depressionen
Der Staatsanwalt bezichtigte das Menschenrechtszentrum einer Beteiligung an „Protestbewegungen“ sowie einer Missachtung der russischen Verfassung und Gesetze. Die Organisation vermittle mit seiner Listung von politischen Gefangenen ein negatives Bild des russischen Justizsystems. Die vom Menschenrechtszentrum Memorial unterstützten Proteste, so die Staatsanwaltschaft, beabsichtigten eine Destabilisierung des Landes.
Wiederholt habe es das Menschenrechtszentrum außerdem versäumt, in seinen Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, dass es als ausländischer Agent eingetragen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft könne ein negatives Bild vom Staat und die fehlende Kennzeichnung als „ausländischer Agent“ bei Bürgern zu Depressionen führen.
Außerdem habe das Menschenrechtszentrum Memorial Personen als politische Gefangene anerkannt, die von den Gerichten als „Extremisten“ und „Terroristen“ eingestuft worden seien. Dazu gehörten kritische Künstler der Gruppe Artpodgotovka, die Zeugen Jehovas und Anhänger der muslimischen Hizb ut-Tahrir. Damit, so die Staatsanwaltschaft, begünstige man Extremismus und Terrorismus.
Während sich Memorial International mehr mit historischen Fragen und der Aufarbeitung von Verbrechen der Stalinzeit beschäftigt, fühlt sich das Menschenrechtszentrum Memorial für die aktuellen Menschenrechtsverletzungen zuständig. Unvergesslich sind die Besuche des langjährigen Vorsitzenden des Menschenrechtszentrums Memorial, Sergei Kowaljow, vor 20 Jahren in Tschetschenien.
Mehrmals hatte sich Kowaljow mit weiteren Aktivisten des Menschenrechtszentrums Memorial in das damals von russischen Truppen beschossene Tschetschenien gewagt. Und die Berichte, mit denen die Beobachtergruppe von Kowaljow aus dem Kriegsgebiet zurückgekehrt war, hatten die offiziellen Verharmlosungen des Kriegs in Tschetschenien Lügen gestraft.
MitarbeiterInnen von Memorial vor Ort berichten bis heute über die Lage der Menschenrechte in der zu Russland gehörenden Teilrepublik. Es waren MitarbeiterInnen von Memorial, die über Ehrenmorde in Tschetschenien berichtet und Gewalt gegenüber Angehörigen von sexuellen Minderheiten im Nordkaukasus öffentlich gemacht hatten. Durch die Hände von MitarbeiterInnen des Menschenrechtszentrums Memorial waren Hunderte von Listen vermisster Opfer der blutigen Auseinandersetzungen in Tschetschenien, Inguschetien, Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan und der Republik Moldau gegangen.
Auch der Westen ist schuld
Wenn Krieg herrschte in einem Gebiet der früheren Sowjetunion, waren immer auch MitarbeiterInnen des Menschenrechtszentrums Memorial vor Ort. Sie sammelten und veröffentlichten Informationen, halfen Verwundeten und Familien von Vermissten. In Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtszentrum Memorial hatte zum Beispiel die Organisation Komitee Bürgerlicher Beistand Bildungsprogramme für tschetschenische Schulen organisiert.
Auch nach der Schließung von Memorial International und des Menschenrechtszentrums Memorial denken beide Organisationen nicht daran aufzugeben. Gegenüber der taz erklärte Jan Ratschinski, Vorsitzender von Memorial International, man werde gegen das Urteil in der Berufungskammer des obersten Gerichts Berufung einlegen. „Wir arbeiten erst mal weiter wie bisher“, so Ratschinski. Außerdem erwäge man einen Schritt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Swetlana Gannuschkina, Vorstandsmitglied vom Menschenrechtszentrum Memorial und Vorsitzende des Komitees Bürgerlicher Beistand (siehe nebenstehenden Text), kritisiert aber auch den Westen. „Es ist bedrückend, dass der Europäische Menschengerichtshof immer noch nicht über die 2013 eingereichte Klage russischer Nichtregierungsorganisationen gegen das Agentengesetz entschieden hat.“ Dass es überhaupt zur jetzigen Lage gekommen sei, liege auch an der „feigen und verlogenen Politik des Westens“, so Gannuschkina.
„Was wir jetzt brauchen, ist sehr viel Solidarität – in Russland und bei euch im Westen“, sagt Gannuschkina.
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