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Rundfünkgebühren für den PC?

■ Gebühren-Freiheit für PC und Handy soll im Jahre 2004 enden

Wer über seinen PC auch Radio empfangen oder Fernsehen gucken kann, ist „bis zum 31.12.2003 von der Gebührenpflicht befreit“, so ist die derzeitige Rechtslage. Was danach kommen soll, beschäftigt die Medien-Politiker. Derzeit sind die Internet-Anschlüsse noch nicht für die Übertragung von laufenden Fernsehbildern ausgelegt, das wird sich aber ändern. Und so könnte im Jahre 2004 eine Situation eintreten, in der ein Haushalt über die Flatrate nicht den Internet-Zugang und die Telefon-Nutzung pauschal abrechnet, sondern Radio- und Hörfunk-programme empfängt. Damit die öffentlich-rechtlichen Anstalten dann nicht ihre Gebühren-Ansprüche verlieren, sind Computer mit „TV-Karten“ vorsorglich zu „Empfangsgeräten“ im Sinne des Rundfunk-Staatsvertrages erklärt worden. Dasselbe gilt auch für die dann anstehende Generation von Handys.

Unter Medienpolitikern wird überlegt, welche anderen Möglichkeiten es zur Lösung des Problems geben könnte. Hermann Kuhn von den Grünen will in der kommenden Sitzung der Bürgerschaft dem Bremer Senat das Modell „Rundfunkabgabe pro Haushalt“ nahe legen. Danach wäre jeder Haushalt gebührenpflichtig in der Annahme, dass in jedem Haushalt ein Fernseher und ein Radio empfangsbereit stehen. Der Vorteil dieses Systems: Den Rundfunkanstalten würde keine Mark von „Schwarzsehern“ mehr entgehen. K.W.

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