Rumänische Wanderarbeiter in Berlin: Noch ein Sieg vor Arbeitsgericht

Auch der Wortführer der rumänischen Bauarbeiter gewinnt seinen Prozess in Sachen Mall of Berlin.

Proteste vor der Mall of Berlin

Proteste vor der Mall of Berlin Foto: dpa

Bei den Protesten vor der „Mall of Berlin“ war Elvis Iancu der Wortführer. „Pay the workers! Mall of of Shame“ – der 46-Jährige nahm kein Blatt vor den Mund, wenn er die Ausbeutung der rumänischen Wanderarbeiter anprangerte. Am Donnerstag kämpfte Iancu vor dem Arbeitsgericht in eigener Sache und – gewann. Die Openmallmaster GmbH wurde verurteilt, dem Mann 6.700 Euro Lohn nachzuzahlen. Es ist das dritte Mal, dass um ihren Lohn geprellte rumänische Bauarbeiter vom Arbeitsgericht Recht bekommen haben. Neun Prozesse stehen noch an.

Hinter den Kulissen

Die Mall of Berlin war im September 2014 eröffnet worden. Wie es hinter den Kulissen zuging, kommt nun scheibchenweise ans Licht. Die beklagte Openmallmaster GmbH war ein für den Bau der Anlage angeheuertes Subunternehmen.

Elvis Iancu hat in seiner Klageschrift vorgetragen, er sei vom 28. Juli bis zum 21. Oktober 2014 auf der Baustelle beschäftigt gewesen. Zusammen mit anderen rumänischen Bauarbeitern habe ihn ein gewisser Sascha P. eingestellt. In Dreier- und Vierergruppen habe ihnen „Sascha“ Arbeiten zugeteilt, erzählte Iancu am Donnerstag auf Nachfrage von Arbeitsrichter Andreas Hünecke. Eine Dometscherin übersetzte ins Deutsche.

„Sascha“ – diesen Namen nannte Iancu immer wieder. „Sascha“, selbst Rumäne, habe auf der Baustelle auch als Dolmetscher fungiert. „Sascha“ habe ihnen Arbeitspapiere versprochen, die sie aber nie bekommen hätten, so Iancu. „Sascha“ habe dafür gesorgt, dass sie sich jeden Tag bei Arbeitsantritt in eine Liste hätten eintragen müssen. Auf Geheiß von „Sascha“ hätten sie an einem Sicherheitscheckpoint stets die Firma Openmallmaster als Arbeitsgebern angegeben. 670 Stunden Arbeit habe er als Reinungskraft, Transporthelfer und Trockenbauer abgeleistet, berichtete Iancu. 700 Euro habe er am Ende ausbezahlt bekommen. Bei einem vereinbarten Mindestlohn von 11,10 Euro pro Stunde stünden ihm noch 6.700 Euro zu.

Das Arbeitsgericht gab der Lohnklage am Donnerstag statt. Wie in den ersten beiden Verfahren bestätigte das Gericht ein bereits gegen die Openmallmaster erlassenes Versäumnisurteil. Das war im April ergangen, weil das verklagte Bauunternehmen zu einem Gütetermin nicht erschienen war. Gegen dieses Versäumnisurteil hatte Openmallmaster zwar fristgerecht Einspruch erhoben, die Begründung aber später nachgereicht, im Fall von Iancu am 3. August.

Nichts Schriftliches

Die Begründung, mit der der Rechtsvertreter von Openmallmaster die Abweisung der Klage beantragt hatte, überzeugte Richter Hünecke offenbar nicht. Wie in den Verfahren gegen zwei Kollegen Iancus hatte der Anwalt der Firma moniert, dass die Kläger in Berlin keine feste Wohnanschrift hätten. Als Postanschrift war in allen Fällen die Adresse der Gewerkschaft der Freien Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) angegeben worden. Außerdem sei nicht bewiesen, dass Iancu bei Openmallmaster beschäftigt war, so der Anwalt. Denn: „Es gibt nichts Schriftliches“. Hunderte von Subunternehmen seien bei der Mall tätig gewesen. Gegen das Urteil kann Openmallmaster Berufung einlegen.

Aktenzeichen: 57ca 3762/15

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.