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Rückschlag für Trump

Trumps einseitig verkündeter Asylstopp ist illegal, urteilt ein Bundesrichter. US-Regierung legt Widerspruch ein

Ein US-Bundesgericht hat die Asylpolitik von Präsident Donald Trump für rechtswidrig erklärt. Weder die Verfassung noch das Einwanderungsgesetz gäben dem Präsidenten das Recht, Personen aus den Vereinigten Staaten abzuschieben, ohne dass diese Asyl oder humanitären Schutz beantragen könnten, teilte Richter Randolph Moss aus Washington am Mittwoch mit.

Trump hatte am Tag seiner Amtseinführung erklärt, die Lage an der Grenze zu Mexiko komme einer Invasion gleich, und eine Notlage ausgerufen. Diese soll so lange gelten, bis Trump entscheidet, dass sie vorbei ist. In dem Erlass ordnete Trump an, dass die Möglichkeit, Asylanträge zu stellen, vorerst ausgesetzt wird.

Richter Moss gab der US-Regierung bis zum 16. Juli Zeit für einen Einspruch. Danach werde er diese Beschränkung des Asylrechts per Gerichtsbeschluss blockieren. Nur Stunden nach dem Urteil legte die US-Regierung Widerspruch ein.

Trumps Vizestabschef Stephen Miller, der als Architekt der harten Antimigrationspolitik gilt, witterte sofort ein juristisches Foulspiel des Bundesrichters. Erst in der vergangenen Woche hatte der Oberste Gerichtshof Bezirksbundesrichtern die Möglichkeit genommen, per einstweiliger Anordnung Regierungshandeln landesweit zu blockieren.

Allerdings hatte der Supreme Court einige Möglichkeiten offengelassen: Im Fall von Sammelklagen etwa, sogenannten class actions. Das zuständige Gericht muss zunächst prüfen und dann bestätigen, dass einer oder mehrere individuelle Fälle von Klägern eine sehr große Gruppe von Menschen (class) gleichermaßen betrifft, sodass es effizienter ist, die Frage in einem einzigen Verfahren für alle zu entscheiden, statt alle Fälle individuell zu verhandeln. In diesem Fall kann ein Urteil weiterhin landesweit angewandt werden.

Tatsächlich hatte das Washingtoner Bezirksgericht die von der Bürgerrechtsorganisation ACLU im Namen betroffener Asylsuchender eingebrachte Klage gegen Trumps Asylstopp schon im Februar zur class action erklärt und damit eine nationale Wirkung des Urteils auch nach der Entscheidung des Supreme Court ermöglicht. Die Wut der Trump-Regierung auf den von Barack Obama ernannten Richter mindert das nicht. (afp, taz)

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