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Rückführung von Flüchtlingen in TürkeiBundespolizei soll sich nicht beteiligen

Im Rahmen des Frontex-Einsatzes in der Ägäis soll die Bundespolizei keine Flüchtlinge von Griechenland in die Türkei zurückbringen.

Die Kontroll- und Streifenboote „Uckermark“ und „Börde“ (Archivbild). Foto: dpa

Berlin taz/dpa | In der Ägäis stationierte Kräfte der Bundespolizei sind einem Bericht zufolge dazu angehalten, keine Flüchtlinge von Griechenland in die Türkei zurückzuführen. Die beiden zur Unterstützung der griechischen Küstenwache abgestellten Kontroll- und Streifenboote „Uckermark“ und „Börde“ hätten eine entsprechende Anweisung erhalten, berichtete das Magazin Der Spiegel. Wie zuvor auch bereits die taz berichtet hatte, solle die Besatzung stattdessen alle aufgegriffenen Flüchtlinge ans Festland bringen und dort den griechischen Behörden übergeben.

Hintergrund der Anweisung sind dem Spiegel-Bericht zufolge juristische Bedenken innerhalb der Bundesregierung. Experten würden die Rückführung von Flüchtlingen aus Griechenland oder auch nur aus griechischen Gewässern in die Türkei für rechtswidrig halten, da man ihnen damit ein ordentliches Asylverfahren verweigere, hieß es. In der Berliner Koalition sei in den vergangenen Wochen auf Arbeitsebene hitzig über das Thema debattiert worden. Das Kanzleramt habe vor kurzem ein Gutachten vorgelegt, demzufolge die Rückführung in die Türkei rechtens sei.

Das Kontingent der Bundespolizei werde „gemäß dem Frontex-Operationsplan eingesetzt“, teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mit. Ein Ministeriumssprecher bestätigte der taz, dass in griechischen Gewässern von Schiffen der Bundespolizei aufgegriffene Personen „gemäß Operationsplan nach Griechenland gebracht“ würden. „Zurückweisungen von Flüchtlingen in die Türkei sind in diesem Rahmen nicht vorgesehen“, so der Sprecher. Auch die Grenzschutzagentur Frontex teilte der taz mit: „Alle Personen, die auf griechischen Gewässern gerettet werden, werden an die griechische Küste gebracht.“

Die beiden Bundespolizei-Boote „Börde“ und „Uckermark“ sind seit Anfang März in Samos stationiert. Sie waren von der EU-Grenzschutzagentur Frontex angefordert worden und fahren unter der Befehlsgewalt der griechischen Küstenwache. Die Boote sollen im Auftrag von Frontex mindestens bis Juni in der Ägäis bleiben. Insgesamt 30 Bundespolizisten sind bei dem Einsatz vor Ort.

Um den Einsatz gibt es seit Wochen Unklarheiten. Immer wieder hatte das deutsche Verteidigungsministerium den Anschein erweckt, dass Frontex oder die griechische Küstenwache Flüchtlinge, die in griechischen Gewässern aufgenommen werden, zurück in die Türkei bringen würde. Bereits auf der Münchner Sicherheitskonferenz Mitte Februar hatte der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu allerdings darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein „Missverständnis“ handeln würde.

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11 Kommentare

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  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    Obwohl nun die Lösungen für die Flüchtlingsprobleme sich im Kanzleramt nicht gerade stapeln, war doch abzusehen, daß Frau Merkel hier auf das vollkommen falsche Pferd gesetzt hat. Die blitzschnelle Lösung mit Geld und die etwas später erst drohende Lösung durch Visafreiheit wird nicht gehen. Erstens unterscheidet sich Erdogan fast nicht mehr von den Polen, da er jetzt auch noch das Verfassungsgericht reglementieren will und zweitens, weil die 6 Mrd niemals bezahlt werden in diesem vollkommen kaputten Europa und Erdogan dann tun wird, was niemand wollen kann. Beenden Sie das makabre Theater mit der Türkei, Frau Merkel.

    • @4932 (Profil gelöscht):

      und wieder mal haben Sie die hauptsache vergessen!

      nämlich: die bundespolizei darf nicht, weil dies ein verstoß gegen das non-refoulement-prinzip wäre.

      warum es dies wäre, liegt für die Türkei auf der hand - die Türkei hat bei ratifizierung der GFK einen territorialen vorbehalt angebracht, welcher besagt, dass sie nur für europäische flüchtlinge prüft, ob diese flüchtlinge im sinne der GFK seien. alle anderen haben diesen anspruch auf prüfung nicht, können also von der Türkei aus weiter/zurückgeschoben (oder über dem schwarzen meer ausgeklappt) werden.

      was für die 'schländische bundespolizei gilt, gilt für die aller EU-staaten, und für ganz frontex.

      mit Erdogan hat das also nur am rande zu tun. und mit milliarden dito.

      die EU-staaten sind/haben sich völker- wie europarechtlich zur beachtung des non-refoulement-prinzips verpflichtet.

      wir alle sollten - auch im eigenen interesse - darauf bestehen, dass diese verpflichtung eingehalten wird.

      • 4G
        4932 (Profil gelöscht)
        @christine rölke-sommer:

        Leider vergesse ich die Hauptsache sowieso immer, Frau Rölke-Sommer. Da haben Sie recht.

        Wenn ich das Non-refoulement-Prinzip wie auf der BMF-Seite beschrieben (https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504404&lv2=1364188) richtig verstehe, wäre es für Europa nicht ausgeschlossen gewesen, eine menschliche Lösung zu finden unter Umgehung des äußerst fragwürdigen Vertragspartners Türkei, der von Tag zu Tag seine Haltung aktualisiert. Was ich ausdrücken wollte, ist, daß es eine unabsehbare Perspektive für die zur Flucht gezwungenen Menschen ist, über die Türkei nach deren eigenen Gesetzen durchgeschleust zu werden oder nicht oder Deportation zu den Kurden oder was irgend anderes, was der Regierung gerade in den Kram passt.

        Das ist für mich die Bankrotterklärung der EU (beim Thema Menschlichkeit). Und die EU sollte am 17.3. demonstrativ den Friedensnobelpreis zurückgeben.

        • @4932 (Profil gelöscht):

          ich find ja http://www.humanrights.ch/de/service/menschenrechte/non-refoulement/ und http://www.unhcr.org/3ae68ccd10.html

          für das verständnis des non-refoulement-prinzps/gebots hilfreicher als die stummelversion des BAMF.

          und lege wert darauf festzustellen, dass ich schrieb: für die Türkei liegt es auf der hand, weshalb dorthin nicht zurückgeschoben/wiesen werden darf.

          für andere (auch EU-) staaten ist dies nicht so offensichtlich. was aber nicht hindert, festzustellen, dass auch in diese nicht zurückgewiesen werden darf. sollte spätestens seit den EuGH-entscheidungen zu DÜ-rücküberstellungen klar sein.

           

          was den friedensnobelpreis angeht: der hätte einer EU, welche ein dubliner übereinkommen erfand, garnicht erst zugesprochen werden dürfen.

      • @christine rölke-sommer:

        Versteh ich Sie richtig - ?

        Sie machen ein weit grundsätzlicheres Hemmnis gegen eine "Rückführung in die Türkei geltend.!

        Den Grundsatz des Non-Refoulment -

        Gültig weiterhin innerhalb -

        Der EU bzw ihrer Staaten & so auch

        In Griechenland gegenüber - hier -

        Der Türkei!

        Non- Refoulment heißt etwas salopp formuliert - Als Flüchtling muß über meinen Asylantrag in dem Land entschieden werden - in das ich mich gerettet habe - ich DARF NICHT ZURÜCK GESCHOBEN WERDEN -

        z.B. hier in die Türkei als

        NICHT-EU-Staat!

        Will sagen - Non-Refoulement - galt nach altem Asylrecht in 'schland bis 1993 - d.h. über Asyl mußte in 'schland entschieden werden.

        Dieser Grundatz besteht

        Trotz cordon sanitäre & Frontex -

        Weiter - Gegenüber allen Staaten -

        Außerhalb der EU -

        Wie es die Türkei bis heute ist!

        Versteh ich Sie so richtig?

        • @Lowandorder:

          ja, Sie verstehen mich richtig.

          dieses prinzip gilt weiterhin.

          ist ne hohe meßlatte, ich weiß.

          übrigens auch innerhalb der EU nicht zu vernachlässigen.

          • @christine rölke-sommer:

            Danke - seh das auch so.

            Diese Meßlatte de Humanité

            Im Völkerrecht verankert -

            Gilt es kenntlich zu machen - &

            Sie zu benennen -

            Damit sie unverzichtbar bleibt!

  • Na bitte - endlich denkt mal jemand nach!

     

    Bin da echt nicht voll juristisch mehr drin;)

    Aber - aufgrund der geographischen Gegebenheiten -

    Gibt es zwischen Griechenland und der Türkei -

    Keine offenen Seegewässer &

    Die zu erledigenden Aufgaben -

    Ist eindeutig rein Polizeiliche -

    Will sagen - die Boote/ die Flüchtlinge -

    Befinden sich entweder in türkischen oder

    griechischen Gewässern;

    ergo - Bundespolizei verbringt die in

    Griechischem Gewässer aufgerbrachte(??)/

    Seenotgeretten Flüchtlinge nach Griechenland.

    Tertium non datur - anderes ist rechts/völkerrechtswidrig!

    D.h. im Klartext - für eine - typischerweise -

    Vom Kanzleramt!! favoriserte "Rücküberstellung" -

    Ist juristisch kein Raum - (sach ich mal!)

    D.h. aber auch - daß nach den Nato-Statuten &

    Dem Internat. Seerecht kein Raum für den Einsatz von

    Nato-Schiffen - außer bei Schiffbruch etc

    In beider Hoheitsgewässer ist.

    (Die würden ja manchmal gern,) -

    Aber führen nun mal keinen Krieg miteinander.

    Denn - Es gehört zu den ehrenen Grundsätzen -

    Kein Militär für polizeiliche Aufgaben -

    Schon gar nicht innerhalb der Grenzen/Hoheitsgewässer!

    Daß unsere La Dr. plague KanonenBootUschi v.d. Lie-ing -

    Sich das anders & deftig & ala long in die Tasche lügt -

    Kann niemand verwundern.

    kurz - mal so aus der Hand;)

    • @Lowandorder:

      & es bleibt dem Aperçu von

      Bernhard Schlink -

      Politiker sind keine Juristen -

      Auch wenn sie zwei Staatsexamina haben. - & das Bundeskanzleramt

      Ist dafür - von doch doch

      Ausnahmen abgesehen -

      Beste Adresse - beginnend

      Mit NürnbergerGesetze Globke*

      Steinmeier mit seiner Maaßen/Kurnaz

      Quantanamo-Affäre &

      Altenmaier denkt nun freihändig mit "Rechtsgeschmuddel" durchzukommen -

      Flankiert von Frau Kriegsministerin

      Wie grad dokumentiert -

      Bar jeglicher rechtlicher Skrupel.

      kurz - Augias-Stall -

      Antidemokratisch - Vorrechtsstaatlich!

      "Right or wrong - my country!

      So geht das!

       

      (Ich hoffe nicht!)

      (* auch wenn Herr Feddersen Geschichtsklitternd anderes -

      "Ging nicht anders" - insininuiert;(!!

      • @Lowandorder:

        Mein Dank an LOWANDORDER für's Klarstellen, was für Normalos doch meist ziemlich unklar ist!

        • @Artur Möff:

          en passant -

          Huch - Die Blumen -

          Gehen naturellemente - an

          Christine Roelke-Sommer -

          Längst näher dran;)

          Danke.

          (Klarheit bei - 's gern sein -

          Daniel Bax - wär auch mal fein;)