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Rot-Rot-GrünDer Mietendeckel kommt – später

Der Senat stimmt zwar dem mühsam vereinbarten Gesetzentwurf zu. Das Parlament wird ihn laut Senatorin Lompscher aber erst im Februar 2020 beschließen.

Michael Müller und Senatorinnen Pop (l.) und Lompscher nach dem Beschluss zum Mietendeckel Foto: dpa

Der Zeitplan für den Mieten­deckel verschiebt sich um mindestens zwei Monate: Statt wie angestrebt Mitte Dezember soll das Abgeordnetenhaus erst Ende Februar ein Gesetz aus dem Entwurf machen, den der rot-rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen hat. Das war nach der Senatssitzung von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) zu hören.

Damit kommt auch entsprechend später die ohnehin erst neun Monate nach Gesetzesbeschluss vorhandene Möglichkeit, überhöhte Mieten absenken zu lassen. Das wäre dann Ende 2020. Lompscher erwartete in diesem Zusammenhang, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor dem ersten Absenkungsantrag über die Rechtmäßigkeit des Mietendeckels urteilt.

Gemessen am angespannten Klima bei den beiden Krisentreffen zum Mietendeckel in der vergangenen Woche war die Atmosphäre überraschend locker, als Lompscher, der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstagmittag vor Journalisten traten. Vor allem Müller lachte und lächelte viel. Zwei mal sechs Stunden hatten führende Vertreter der drei Regierungsparteien am Donnerstag und Freitag bis in den Abend zusammengesessen, um beim Mietendeckel einen Kompromiss zu finden.

Unstrittig war dabei der Ur-Gedanke des Projekts, die Mieten berlinweit für fünf Jahre einzufrieren. Streit gab es hingegen zum einen über weitergehende Eingriffe in bestehende Verträge und einen von den Grünen geforderten Inflationsausgleich für Vermieter. Am Ende standen Obergrenzen für Mieten, die maximal 9,80 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter vorsehen. Wenn jetzige Mieten diese Grenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten, können Mieter eine Absenkung beantragen.

Laut Regierungschef Müller war die Rechtssicherheit des Deckels der entscheidende Maßstab: „Wir haben nicht das Weitestgehende formuliert, sondern das, was vor Gericht Bestand hat.“ Lompscher mochte sich nicht festlegen, ob Mieter Mietsenkungen selbst zurückzahlen müssten, falls Müller und der komplette Senat mit dieser Ansicht falsch liegen. Sie bezeichnete die Frage danach als „hypothetisch“: Aus ihrer Sicht wird bis zum ersten Absenkungsantrag das Bundesverfassungsgericht schon über den Mietendeckel geurteilt haben.

Anträge auf Mitsenkung sind laut Gesetzentwurf erst neun Monate nach Inkrafttreten möglich, weil das Land Berlin dafür erst noch rund 250 Mitarbeiter einstellen will. Klagen haben unter anderem die FDP und die CDU angekündigt. Der Landeschef der Christdemokraten, Kai Wegner, will „das Wahnsinn­gesetz so schnell wie möglich zu Fall zu bringen“.

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Wirtschaftssenatorin Pop widersprach der wiederholt von Parteien und Wirtschaftsverbänden vorgebrachten Kritik, dass der Mietendeckel Neubau und sonstige Investitionen bremse. „Wer das behauptet, hat unrecht“, sagte Pop. Sie griff auch diverse Vorwürfe auf, wonach Rot-Rot-Grün Berlin mit dem Mietendeckel in den Sozialismus führe. Man soll mal „die Kirche im Dorf lassen“, sagte Pop, „nicht jeder Eingriff in den Markt ist ein Ausrufen der Planwirtschaft“. Derartige Eingriffe und Regulierungen gehörten vielmehr fest zur sozialen Marktwirtschaft.

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1 Kommentar

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  • 0G
    07301 (Profil gelöscht)

    Egal ob das Gesetz rechtswidrig ist oder nicht, es wird doch kein Privater mehr Mietwohnungen in Berlin bauen. So dumm kann keiner sein.

    Der Senat könnte übrigens auch selbst den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim bundesverfassungsgericht stellen und somit die Rechtssicherheit im Sinn aller beteiligten beschleunigen.