Rigaer Straße 94 vor Großeinsatz: Brandschutzbegehung, die zweite
Am Donnerstag sollen Eigentümerverteter den Brandschutz in der Riager 94 prüfen. Ein Antrag der Bewohner*innen ist vor Gericht gescheitert.
Wie schon bei der abgesagten Begehung Mitte März hat die Polizei einen Großeinsatz vorbereitet. Im Bereich Rigaer Straße und Liebigstraße hat sie von Mittwochnachmittag bis Freitagmitternacht alle Versammlungen verboten. Die Rigaer 94 kündigte in einem Statement Widerstand an: „Die Rigaer94 wird angegriffen, mit dem Ziel uns zu zerstören. Der Tag der Eskalation ist für uns TagX. Darauf werden wir entsprechend reagieren.“ Eine Demo des Interkiezionale-Bündnisses ist für Donnerstag 20 Uhr ab Boxhagener Platz angekündigt.
Im März stand dasselbe Szenario schon einmal bevor. Dann jedoch war der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit einer eigenen Brandschutzprüfung durch einen Sachverständigen – in Einvernehmen mit den Bewohner*innen, ohne Eigentümervertreter oder Polizei – vorgeprescht. Der für den übernächsten Tag anberaumte Großeinsatz wurde daraufhin abgesagt.
Statement der Bewohner*innen
Das Ergebnis der damaligen Begehung: Die festgestellten Mängel können behoben werden; eine vom Eigentümer angestrebte Nutzungsuntersagung von Seitenflügel und Hinterhaus sei nicht nötig. Die Bewohner*innen machten sich daran, die Mängel zu beheben und ließen dies bei zwei Nachkontrollen, die letzte am 14. Mai, überprüfen.
Eine Prüfung reichte nicht
Dennoch war Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) darin gescheitert, durch sein eigenmächtiges Handeln eine Prüfung durch die Eigentümer und einen damit zusammenhängenden unverhältnismäßigen Polizeieinsatz obsolet werden zu lassen. Auf Druck der Bezirksaufsicht der Senatsinnenverwaltung und einer Anordnung des Verwaltungsgerichts musste er eine erneute Duldungsanordnung für eine Brandschutzbegehung an die Bewohner*innen erlassen.
Die zuständige Mitarbeiterin im Bezirksamt aber widersetzte sich der Anweisung und remonstrierte. Sie schrieb: „Schwerwiegende Brandschutzmängel mit erheblicher Gefahr im Verzug bestehen nicht“; eine Anordnung sei „in ihren wesentlichen Teilen als erledigt zu betrachten“. Eine „Duldungsanordnung mit sofortiger Vollziehung“ sei, insbesondere aufgrund des Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung „rechtswidrig“. Verhindern konnte sie die Anordnung aber nicht.
An anderer Stelle hat die Eigentümerfirma Lafone Investments Limited zuletzt eine Niederlage kassiert. Mehreren Riager 94-Anwälten ist es gelungen, das Mieterkonto der Briefkastenfirma bei der Hamburger Privatbank Donner & Reuschel pfänden zu lassen. Insgesamt dürfte es sich um einen fünfstelligen Betrag handeln. Seit Jahren hatte sich die Lafone geweigert, Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite zu begleichen.
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