Rieke Wiemann über den illegalen Onlinehandel mit Welpen: Armer Hund
Einsamkeit und Langeweile haben die Nachfrage nach Welpen während der Pandemie in die Höhe getrieben – mit fatalen Folgen. Die Zahl der illegal gehandelten Hunde hat sich laut Deutschem Tierschutzbund von 2019 auf 2020 fast verdreifacht. 1.054 Hunde, überwiegend Welpen, wurden von Veterinärämtern beschlagnahmt. Die Dunkelziffer liegt sicher viel höher.
Der illegale Welpenhandel ist ein Geschäft, das mit dem Leid von Tieren Profit macht. Hünd*innen werden als Gebärmaschinen missbraucht, vegetieren in kleinen verdreckten Zwingern und werden ausgesetzt oder getötet, sobald sie zu schwach sind, um Welpen zu bekommen. Die Welpen wiederum werden unter katastrophalen Bedingungen aus Osteuropa nach Deutschland transportiert, wo sie meist schwer krank für mehrere tausend Euro an naive Käufer*innen übergeben werden – und nicht selten noch am selben Tag sterben.
Die Welpenmafia nutzt Kleinanzeigenportale. Hier kann sie ihre Hunde problemlos anonym verkaufen. Dass kriminelle Händler*innen in Deutschland so leichtes Spiel haben, ist ein Skandal. Zu recht fordern Tierschutzorganisationen seit Jahren, den Onlinehandel mit Hunden zu regulieren, ja zu verbieten. Einzig Tierheime und Tierschutzvereine sollten Hunde im Internet präsentieren dürfen.
Darüber hinaus müssen alle Hundehalter*innen dazu verpflichtet werden, ihre Tiere chippen und registrieren zu lassen – samt Daten zur eigenen Person. Das würde nicht nur die Zahl der ausgesetzten Hunde vor den Sommerferien verringern, sondern auch den illegalen Handel mit Welpen erschweren. Deutschland ist eines der letzten EU-Länder ohne eine solche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.
Dass Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in ihrer Reform der Tierschutz-Hundeverordung weder Regeln für den Onlinehandel noch für die Registrierung und Kennzeichnung von Hunden aufgestellt hat, ist unfassbar. Es zeigt erneut, wie wenig ihr das Tierwohl am Herzen liegt. Zum Glück hat der Bundesrat die Regierung Ende Juni dazu aufgefordert, diese Punkte in die Verordnung aufzunehmen.
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