Richtige und falsche Piraten: Neuwahlen in Niedersachsen
Die Piraten müssen in Niedersachsen ihre Listenaufstellung für die Landtagswahl 2013 wiederholen: Ein Nicht-Deutscher hatte sich an der Kür beteiligt.
Niedersachsens Piratenpartei muss ihre Kandidatenliste für die Landtagswahl 2013 neu aufstellen. Das Landesschiedsgericht erklärte die Listenwahl von Ende April jetzt wegen eines Formfehlers für nichtig. Im Juli wird die Partei deshalb erneut über ihre Anwärter für den Landtag in Hannover abstimmen.
Mindestens ein Pirat mit EU-Pass – und somit ohne Wahlrecht bei niedersächsischen Landtagswahlen – habe sich an der Aufstellung der 42 Kandidaten beteiligt, heißt es in dem Entscheid des Parteigerichts. Laut Landeswahlgesetz aber dürften nur Parteimitglieder mit aktivem Wahlrecht bei Kandidatenküren wie dem Parteitag im April abstimmen, bei dem die Piraten als erste Partei in Niedersachsen ihre Kandidaten für 2013 aufgestellt haben. Da es bei den Nominierungen zum Teil nur eine Stimme Unterschied gab, sei klar, dass die Teilnahme auch nur eines nicht wahlberechtigten Mitglieds „für Wahlausgänge entscheidend sein konnte“, so das Schiedsgericht weiter.
„Ich finde zwar, dass EU-Bürger, die hier dauerhaft leben auch wählen sollten, aber natürlich müssen wir die Rechtslage respektieren“, kommentiert Piraten-Landeschef Andreas Neugebauer den Entscheid. „Die Wiederholung wird zwar ein Marathon“, sagt auch ein Parteisprecher, „aber wir wollen auf Nummer sicher gehen.“ Deshalb werden die KandidatInnen dann auch zehn statt drei Minuten Zeit zum Vorstellen bekommen.
Gegen diesen Punkt hatten zwei weitere Piraten beim Landesschiedsgericht Einspruch eingelegt. Darunter der umstrittene Hannoveraner Carsten Schulz, der mit seiner Forderung nach Straffreiheit für Holocaustleugner auch in Niedersachsen eine Debatte über den Umgang mit rechtsextremen Tendenzen bei den Piraten losgetreten hatte.
Schulz’ Aufstellung als Direktkandidat in Hannover hatte der Landesvorstand wegen seiner Forderungen annuliert. Beim Parteitag in Nienburg war er trotzdem zur Listenaufstellung angetreten, landete mit zehn Prozent auf Platz 56 – und bemängelte anschließend unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, drei Minuten seien zu kurz für die Kandidatenvorstellung gewesen.
Das Landesschiedsgericht wies Schulz’ Einspruch zwar ab, die Partei will den Kandidaten bei der Wahlwiederholung dennoch mehr Zeit geben. Zu groß ist die Sorge, die Fristen des Landeswahlleiters für die Zulassung zur Wahl im kommenden Januar nicht einhalten zu können, sollte man in der Auseinandersetzung mit Schulz bis vors Bundesschiedsgericht ziehen müssen.
Stattdessen wolle man bei einem Parteitag im Juli nicht wie ursprünglich geplant über das Wahlprogramm, sondern erneut über die Landesliste abstimmen, sagt ein Parteisprecher. „Bei uns herrscht der Tenor, die Liste dann wie sie ist noch mal formal zu bestätigen.“ Zu einem zweiten Anlauf trete dann auch wieder Spitzenkandidat Meinhart Ramaswamy an.
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