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Richterinnenwahl in BerlinCDU mal in guter Verfassung

Nach dem Eklat um die Wahl einer Verfassungsrichterin findet die neue Kandidatin der Linksfraktion eine breite Mehrheit – auch die CDU stimmt zu.

Ulrike Lembke bei der Vereidigung am Donnerstag Foto: dpa

Berlin taz | Es ist 13.15 Uhr am Donnerstag, als das Landverfassungsgericht wieder komplett ist. In diesem Moment leistet Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität, gegenüber Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) ihren Amtseid. Vorgeschlagen hatte Lembke die Linksfraktion.

Schon Ende Oktober hatte es im Abgeordnetenhaus den Versuch gegeben, den vakanten neunten Sitz des Gerichts zu besetzen. Doch der damalige Vorschlag der Linksfraktion, die Dozentin Lena Kreck, verfehlte klar die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament. Mutmaßlich vorrangig CDU-Abgeordnete hatten sie nicht für wählbar gehalten.

Das war nun im zweiten Anlauf bei Lembke anders. Da müsse man bloß in ihren Lebenslauf gucken und die Vorstellung am Dienstag in der Fraktion miterlebt haben, hieß es bei der CDU, wo sich Lembke wie bei den anderen fünf Fraktionen präsentiert hatte. Unter den 150 abgegebenen Stimmen gab es am Donnerstag 130-mal Ja, 9-mal Nein und elf Enthaltungen.

Als Parlamentspräsident Wieland das Ergebnis bekannt gab, folgte Beifall aus allen Fraktionen, auch der AfD. Aus dem Resultat ergibt sich, dass auch mindestens einzelne Abgeordnete der 25-köpfigen AfD-Fraktion den Personalvorschlag der Linksfraktion nicht ablehnten.

Die breite Zustimmung führte gleich zu der Frage, was aus Sicht der Christdemokraten dieses Mal anders war als im Oktober. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger erklärte dazu: Die Vorstellung der parteilosen Kandidatin Lembke habe in seiner Fraktion „keine Zweifel an ihrer persönlichen und fachlichen Eignung und ihrer Verfassungstreue hervorgerufen“.

Höchstes Gericht

Der Berliner Verfassungsgerichtshof als höchstes Gericht des Landes hat neun Richterinnen und Richter. Sie werden vom Abgeordnetenhaus für jeweils sieben Jahre gewählt und können nicht wiedergewählt werden. Mindestens drei Mitglieder müssen Berufsrichter sein, weitere drei das Zweite juristische Staatsexamen bestanden haben. Bis zu drei Mitglieder können auch komplette Jura-Laien sein, was in Berlin aber nicht der Fall ist. In Brandenburg hingegen ist der Filmemacher Andreas Dresen Verfassungsrichter, der nicht Jura, sondern Regie studiert hat. (sta)

Aus der CDU-Fraktion hieß es zudem, Lembke, die an der Universität Greifswald studierte und vor ihrem Wechsel an die Humboldt-Uni 2018 an Hochschulen in Hamburg, Bielefeld und Hagen arbeitete, habe voll überzeugt. Ihr Werdegang soll die Abgeordneten eher an eine bürgerlich-CDU-nahe Kandi­datin erinnert haben. Ihren Amtseid gegenüber dem Parlamentspräsidenten leistete Lembke jedoch ohne die religiöse Beteuerung: „So wahr mir Gott helfe“.

Scharfe Kritik an der Union

Die gescheiterte Wahl im Oktober hatte heftige Reaktionen im Abgeordnetenhaus ausgelöst. Die Fraktionen von SPD, Linkspartei und Grünen warfen der CDU vor, parlamentarische Absprachen zu brechen. „Die CDU hat sich heute disqualifiziert“, äußerte sich damals SPD-Fraktionschef Raed Saleh. Weil für die Richterwahl eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, braucht jeder Vorschlag Stimmen der Regierungsfraktionen wie der Opposition – eine eigene Zweidrittelmehrheit hatte zuletzt die schwarz-rote Koalition nach der Abgeordnetenhauswahl 1999.

Als Parlamentspräsident Wieland das Ergebnis bekannt gab, folgte Beifall aus allen Fraktionen, auch der AfD.

Im Oktober hatte das Abgeordnetenhaus in einem einzigen Wahlgang gleich drei Richterstellen besetzen wollen. Das Vorschlagsrecht lag jeweils für eine Stelle bei den Fraktionen von SPD, CDU und Linkspartei.

In der Annahme, dass die CDU-Fraktion ihren Personalvorschlag unterstützen würde, hatten die Linkspartei-Abgeordneten auch den von der Union vorgeschlagenen Anwalt Christian Burholt gewählt, der 148 Ja- und nur 4 Nein-Stimmen bekam, wie auch die SPD-Kandidatin Ludgera Selting. Für Lena Kreck, vorgeschlagen von der Linksfraktion, stimmten hingegen nur 86 von 152 teilnehmenden Abgeordneten und damit noch nicht mal alle anwesenden Parlamentarier der Regierungsfraktionen.

Antje Kapek, grüne Fraktionschefin, mochte den CDU-Abgeordneten damals nicht absprechen, einen Kandidatenvorschlag abzulehnen – aber eben nicht in einer geheimen Abstimmung und nach zuvor anderen Signalen, die sie von der CDU erhalten haben wollte: „Das tut man mit offenem Visier.“ Das Mindeste, was die CDU-Fraktion aus Sicht der rot-rot-grünen Koalition hätte tun müssen, wäre eine vorherige Ansage gewesen, die Kandidatin Kreck nicht mittragen zu können. Jene hatte nach Darstellung von CDUlern Zweifel an ihrer Verfassungstreue geweckt.

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