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Richter erlauben "Heiligen Krieg"Berliner Junge darf "Djehad" heißen

Jahrelang hat die Berliner Innenbehörde dagegen gekämpft, nun musste sie endgültig nachgeben: Der Name "Djehad" ist in Deutschland erlaubt, er gefährde nicht das Wohl des Kindes.

Jungen wie er dürfen ab sofort "Djehad" heißen. Bild: chrisroll/photocase

BERLIN dpa | Nach jahrelangem Streit kommt jetzt erstmals in Deutschland "Djehad" als männlicher Vorname ins Geburtenregister. Das Berliner Kammergericht hatte in letzter Instanz entschieden, dass der Vorname nicht verunglimpfend sei und auch nicht das Wohl des Jungen gefährde. "Die Verwaltung hat diese Entscheidung umzusetzen", teilte am Mittwoch die Behörde von Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit.

"Es gibt keine weiteren Schritte von unserer Seite, es ist definitiv Schluss", hieß es in der Verwaltung. Bislang hatte sich ein Standesamt in der Hauptstadt geweigert, die Namensurkunde auszustellen, weil "Djehad" "Heiliger Krieg" bedeute und in Deutschland seit dem 11. September 2001 stark negativ besetzt sei.

Dem folgte das Kammergericht nicht. Die Namenswahl sei unbedenklich, hatte das Gericht am Dienstag mitgeteilt. Djehad sei im Arabischen ein gebräuchlicher Vorname. Damit werde die Verpflichtung von Muslimen zum Einsatz für die Verbreitung des Glaubens unterstrichen. Daran ändere auch nichts, dass radikale Islamisten den Begriff für den bewaffneten Kampf gegen Ungläubige auch mit terroristischen Mitteln verwendeten.

Das Recht der Eltern zur Namenswahl könne nicht eingeschränkt werden. Auf ihre Motive bei der Wahl des Namens für den Nachwuchs komme es nicht an.

Die Behörde von Körting hatte Beschwerde eingelegt, weil bereits die Vorinstanzen zugunsten des Vaters entschieden hatten, der in der islamistischen Szene bekannt sein soll.

Immer wieder kommt es bundesweit zu Namens-Streitigkeiten. Nicht zugelassen sind beispielsweise Borussia wie der Name des Sportvereins, Heydrich wie der Name des SS-Funktionärs während der Nazi-Zeit oder Tom Tom wie die Marke eines Navigationsgerätes. Dagegen dürfen Eltern ihre Kinder Windsbraut (weiblich), Pumuckel (männlich), November (männlich und weiblich) oder Fanta (weiblich) nennen.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat ermittelt, dass heute mehr als 10 000 Rufnamen im Umlauf sind. Vor etwa 50 Jahren seien es noch etwa 1000 gewesen.

(Beschluss des Kammergerichts vom 30. Juni 2009 - Az. 1 W 93/07)

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25 Kommentare

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  • S
    sally

    Djehad bedeutet keinesfalls Heiliger Krieg.

    Der Begriff Heiliger Krieg ist nirgendwo im Koran und den Überlieferungen des Propheten Muhammad (Friede sie auf ihm) aufzufinden.

    Diese Bezeichnung kommt aus dem Mittelalter, als die damaligen Bischöfe die Christen zu den brutalen Kreuzzügen aufriefen.

    Heute hat die westliche Gesellschaft diesen Begriff einfach übernommen,ohne zu wissen welche wahre Bedeutung Djehad eigentlich hat.

    Djehad bedeutet etwas anstreben, sich anstrengen; einen inneren Krieg mit sich selbst führen gegen seine schlechten, unmoralischen Eigenschaften.

    Im Islam ist es nicht erlaubt Andersgläubige zu ermorden oder sie zum eigenen Glauben zu zwingen.

    "Lass den gläubig sein, der will und den ungläubig sein, der will." (Sure 18, Vers 30), so steht es im Koran.

    Wenn Selbstmordattentäter unschuldige Menschen umbringen mit dem Vorwand, sie würden damit den Islam verteidigen, dann haben sie null Ahnung von ihrem Glauben!

  • C
    Carmen

    Nochmal zum Wort selbst und um Dinge komplizierter zu machen: Djihad kommt vom dritten Stamm des Verbes djahada und bedeutet siche bemühen, streben nach, kämpfen und kann auch in bestimmten Kontexten "Krieg gegen Ungläubige bedeuten.

    In der "Traditionsliteratur" (Marti, was ist das genau?)gibt es verschiedene Formen des Djihads. Dabei steht der Djihad nafsi (eigene Bemühungen um selbst ein besserer Mensch zu werden; vor allem unter Sufis sehr beliebt.) und der militärische Djihad als Defensivkrieg im Falle von Angriffen von nichtmuslimischen Völkern und Herrschern zentral (Darunter fassen viele auch das Selbstverteidigungsrecht der Muslime in den palästinensischen Gebieten heutzutage). Der Angriffskrieg wird von den "orthodoxen Religionsgelehrten nicht gestattet. "Orthodoxe" oder "konservative" Muslime tun sich daher eher schwer, Djihad als Angriffskrieg zu verstehen im Gegensatz zu Djihadi-Gruppen die im nicht-islamischen Ländern tätig sind. Letztere beschimpfen die orthodoxen Religionsgelehrten auch kräftig und bezeichnen sie als Nicht-Muslime.

     

    Tja, was bedeutet Djihad nun? Sind die Eltern Anhänger von Al-Qaida oder peacige, spirituelle Sufis.... und schon verschiebt sich die gesamte Bedeutung.

  • V
    vic

    @ jomaberlin

    Und was schlägst du vor? Abfackeln?

  • CR
    christine rölke-sommer

    @jomaberlin

    zu den regelsätzen hartz4 rege ich an, sich hier zu informieren: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/regelbedarf.html

     

    danach dürfte klar sein, dass die 2.300 das sind, was der volksmund eine milchmädchenrechnung nennt!

    da spricht wohl der sozialneid?!?

     

    ansonsten: wenn der kindsvater etwas strafrechtlich relevantes 'verbrochen' hat, dann gibt es hierzulande dafür das StGB mitsamt nebengesetzen. schikane über die namenswahl für neugeborene kinder grenzt an politisch motivierte verfolgung. das verbot von kurdischen vornamen z.b. gehört für andere länder zu dem, was häufiger berichtet wird.

  • J
    jomaberlin

    Reda Seyam? Das ist doch der freundliche Rauschebart, der hier in Charlottenburg in einer großzügigen Wohnung wohnt. Er ist durch eine frühere Heirat Deutscher, hat aber aus Verehrung für die Verbreitung des Glaubens (Djehad) die Witwe eines gefallenenen Al-Quaida- Kämpfers geheiratet. Mit dieser bekommt er jedes Jahr ein neues Kind (z.Zt. 7), was die monatlichen Hartz-4 Bezüge um etwa 300 zusätzliche Euro steigert (insg. z.Zt. 2300 Euro monatlich zzgl. Krankenversicherung). Die Gattin kümmert sich rührend um die Erziehung der Kleinen im Geiste des Djehad (Verbreitung des Glaubens), trägt ihrem Mann tiefverschleiert die Pantoffeln hinterher und hält sich ansonsten vorbildlich devot im Hintergrund. Dem tiefgläubigen Mann bleibt daher noch Zeit, sich ehrenamtlich gemeinnützigen Tätigkeiten zu widmen, wie beispielsweise dem Haßpredigen in einschlägigen Gläubigentreffs. Da das unfähige deutsche Jobcenter auch nicht in der Lage ist, ihm eine bezahlte Tätigkeit zu vermitteln, die seinen hohen pädagogischen und paramilitärischen Fähigkeiten und Neigungen entspricht, ist der Mann dazu verurteilt, lebenslang von einem von ihm verachteten Staat Sozialhilfe zu beziehen! Muß man ihn wirklich noch mehr demütigen? Muß man ihm Anwälte und Prozesskostenübernahme aufzwingen, damit er seinen Kindern einen eventuell im deutschen Schweinestaat mißverständlichen Namen geben darf? Wie intolerant können wir denn bitte noch werden? Wünschen wir lieber dem kleinen Djehad alles Gute, er möge sich ganz im Sinne seines Namens entwickeln!

  • CR
    christine rölke-sommer

    @schlegel

    zuweilen ist das, was im 1.semester des jura-studiums so gelernt wird, auch später noch ganz nützlich! so eben auch das übermaß-verbot. das wäre nämlich mißachtet worden, hätte das (zuletzt kammer-)gericht erklärt, es entspräche dem kindeswohl, den vornamen Djehad nur in einer - und zudem doch sehr engen - weise zu verstehen. das wäre nämlich die eigentliche verletzung des kindeswohls gewesen - oder eben ein verstoß gegen das übermaß verbot.

     

    und dann machen wir einfach noch einen kleinen sprung - zwanzig jahre zurück: kein aas hätte gewußt, dass Djehad 'heiliger krieg' sei bzw. wenn doch, wären auch gleich jede menge anderer 'heiliger kriege' im gedächtnis aufgestiegen. wie es zwanzig jahre weiter aussehen wird, kann ich natürlich nicht sagen, denn ich bin juristin und nicht mantikerin. aber ich hoffe, dass es so ähnlich wie zwanzig jahre früher sein wird, nur mit ein bißchen mehr wissen um die einen oder anderen zusammenhänge.

     

    schließlich: nach den erfahrungen, welche ich zur aussprache fremdländischer namen in berlin so machen durfte, gehe ich davon aus, dass im alltag nur die wenigsten den namen so aussprechen werden, dass er als arabisches dschihad gehört wird. t-ji-hat oder ähnliches dürfte wahrscheinlicher sein.

     

    der mumpitz liegt also weniger in meinen ein zwei hinweisen sondern darin, dass dieses verfahren überhaupt bis zum kammergericht getrieben wurde. durch den innensenator mit dem denkwürdigen vornamen Ehrhart als oberster dienstherr der innenverwaltung.

  • S
    schlegel

    @ christine rölke-sommer

     

    Mit Verlaub Frau Rölke-Sommer, das ist Mumpitz. Sie werden viele Vornamen finden, die auch schon unleidliche Personen der Zeitgeschichte getragen haben, an die man nicht erinnert werden möchte. Hier geht es aber darum, dass der Name des Jungen auch für das Abschlachten von Unschuldigen steht; vornehmelich aus dem Kulturkreis, in dem der Junge aufwachsen soll. Insofern geht der launige Hinweis auf den Vornamen des Innensenators fehl. Und das Schlagwort "Übermaß-Verbot" (1. Semester Jura?) klingt zwar sehr beeindruckend, hat aber leider nix mit dem Fall zu tun. Prüfungsmaßstab war das Kindswohl. Und die Ansicht, dass diesem Wohl der Vorname aus den oben genannten Gründen nicht gerade zutäglich ist, finde ich nicht unbedingt abwegig.

  • CR
    christine rölke-sommer
  • N
    Nemo

    Ich halte die Namenswahl unseres muslimischen Mitbürgers eindeutig für ein Versöhnungszeichen! "Einsatz für den Glauben" ist doch etwas positives. Im selben Geiste der Versöhnung habe ich meinen geliebten Pudel "Mohammed" genannt.

  • CR
    christine rölke-sommer

    eigentlich wundere ich mich ja nur. unser innen-senator, welcher den bedeutungsschwangeren vornamen Ehrhart führt (woran da seine eltern wohl gedacht haben mögen?)ist doch jurist. als jurist, zumal einer, der tag und nacht mit verfassungsrecht befaßt ist, hätte er doch eigentlich wissen können/sollen/müssen, dass es nicht angehen kann, ausgerechnet diesem einen vater - spielte die mutter des knaben in dem ganzen spiel eigentlich auch noch ne rolle? -diese namensgebung verbieten zu wollen. da hätte nämlich eine einzelfallentscheidung das übermaß-verbot verletzt.

    rechtsstaatlich gesehen ist es also nicht nur völlig in ordnung, sondern ausgesprochen zu begrüßen, dass alle richter im instanzenzug den innen-senator zurückgepfiffen haben!

  • M
    Marti

    @ Fahim schreibt: "Das Wort Dschihad bedeutet nicht Krieg oder wie man das in den Medien hört: heiliger Krieg, sondern „Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz“."

     

    Was ein Wort bedeutet, leitet sich daraus ab, in welchem Sinn es tatsächlich gebraucht wird.

     

    Das Wort "Dschihad" bedeutet in der gesamten islamischen Traditionsliteratur in den ersten Jahrhunderten, und die gelten unter orthodoxen Muslimenbis heute als entscheidend "militärischer Kampf gegen Ungläubige".

     

    Der angesehene Islamwissenschaftler David Cook beschreibt in seinem Buch "Unterstanding Jihad", das immer zum Standardwerk wird, die Bedungsentwicklung des Wortes sehr detailreich und kommt durchaus zum Schluss, das "Dschihad" eben doch vor allem doch Krieg gegen Nichtmuslime bedeutet.

     

    Das arabisch-deutsche Wörterbuch von Hans Wehr, das in der Wissenschaft als DAS autoritative Werk gilt, weil es sich am tatsächlichen Gebrauch orientiert, schreibt unter dem Stichwort "Dschihad" als deutsche Übersetzung: "Kampf; heiliger Krieg (gegen Ungläubige als relig. Pflicht)".

  • IN
    Ihr NameRuss

    Der Staat läst sich von den muslimischen Einwanderer völlig vorführen. Er löst sich in "rechtstaatlicher Weise" selber auf. Wenn ich kann, gehe ich in Schweiz. ES wird dunkel in Deutschland.

  • A
    Amos

    Würde mich der Herr noch einmal mit einem Kind segnen würde ich es Ypsilon nennen-, das bedeutet:

    "Das Ende von Germany".

  • D
    Dolph

    @Fahim:

     

    Na wenn SIE das sagen, dann bin ich aber beruhigt! Ich kenne sehr glaubwürdige Leute die diametral das Gegenteil behaupten.

    Aber jeder darf ja gerne glauben was er mag...

  • F
    Frauke

    Gute Nacht Abendland, gute Nacht Aufklärung.

  • O
    Ostler

    @Dolph

     

    gute Idee.. ;-)

  • CR
    christine rölke-sommer

    unter anderem gottlieb, theodor und christine gehörten sonst nämlich auch 'gestrichen'. adolf, hermann, joseph und magda sind ja auch immer noch erlaubt.

  • F
    Fahim

    Das Wort Dschihad bedeutet nicht Krieg oder wie man das in den Medien hört: heiliger Krieg, sondern „Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz“.

    Eigentlich hat der Name wenig mit Terrorismus zu tun.

    Daher kann man das nicht mit "Blitzkrieg" oder "Kesselschlacht", die auch keine gebräuchliche Namen sind.

    Es gibt ja auch Menschen, die ihre Kinder den Namen "mars" gegeben haben, das ist ja auch nicht sehr erfreulich.

  • D
    Dolph

    @Herr Burner:

     

    Und? Hat uns das zu interessieren?

    In Arabien sind noch ganz andere Sachen "gebräuchlich", auf die ich ebensogut verzichten kann. Im Namen des Djehad werden Tag für Tag Menschen auf bestialische Weise abgeschlachtet, und bei uns darf man Kinder(!) so nennen?

    Ich betone das ganz ausdrücklich, wenn "Heydrich" verboten ist, kann "Djehad" nicht erlaubt sein!

  • M
    Marti

    Dschihad heißen in der Tat erstaunlich viele Muslime, ich habe schon selbst Leute in Syrien getroffen, die so hießen.

     

    Der Vater von Djehad, Reda Seyam, ist übrigens einer der führenden Islamisten in Deutschland. Es würde schon behauptet, er sei der Vertreter von Al-Qaida in Deutschland.

     

    Seine deutsche Exfrau hat unter dem Pseudonym Doris Glück ein Buch über die Zeit mit ihm geschrieben: "Mundtot, Ich war die Frau eines Gotteskrieger". Das Buch ist übrigens sehr lesenswert.

     

    Dass der Name des Jungen bei dem Hintergrund des Vaters die "Bezeichnung für die Verpflichtung der Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens" bedeute, wie die Richter in der Begründung zum Urteil wissen wollen, darf jedoch bezweifelt werden.

  • O
    Oberhart

    Jaja, und Ficke war lange Zeit (und vor langer Zeit) ein gebräuchlicher Name in Friesland... Mein Großonkel hiess übrigens Adolf. Auch ein ganz "gebräuchlicher Vorname" im gesamtdeutschen Raum... Zumindest bis 1945...

    Kann man so sein Kind ernsthaft nennen wollen?! Ich könnte mir schon vorstellen, dass eine Namensgebung wie Djehad oder Adolf für ein mit einem solchen Namen gestraftes Kind einige unerfreuliche Momente bedeutet. Und das nicht nur in Kindheit und Jugend...

    Weiterhin wird im Artikel verschwiegen, dass der Vater des Kindes ein wegen Volksverhetzung verklagter Islamist ist, dessen erste Ehefrau im Zeugenschutzprogramm des BKA ist. Auch wenn das Gericht diese Information als irrelevant betrachtet, finde ich, dass man nicht verschweigen sollte, wer denn genau auf dem Recht besteht, seinem Sohn einen derart aufgeladenen Namen zu geben. Ob da mal arabische Traditionen im Vordergrund standen, darf nämlich arg bezweifelt werden...

  • K
    Kreuzritter

    Also mich und meinen Sohn "Kreuzzug" stört dieser Name nicht...

  • HB
    Herr Burner

    @Dolph:

     

     

    "Djehad sei im Arabischen ein gebräuchlicher Vorname."

  • S
    schlegel

    Es sollte noch erwähnt werden, dass der Vater des Jungen sich anscheinend in der radikalen Islamistenszene verdingt.

     

    Vor diesem Hintergrund wird wohl der Name das Geringste sein, weswegen man sich Sorgen um das Kind machen müsste.

  • D
    Dolph

    Hm, dann müssten "Blitzkrieg" oder "Kesselschlacht" doch eigentlich auch erlaubt sein, oder?