piwik no script img

Richter Schill ohne Strafe?

Bundesanwaltschaft will Urteil gegen den Hamburger „Richter Gnadenlos“ Ronald Schill aufheben lassen

HAMBURG/KARLSRUHE dpa ■ Der in erster Instanz wegen Rechtsbeugung verurteilte Hamburger Amtsrichter Ronald Schill hat offenbar gute Aussichten, vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen zu werden.

Die Bundesanwaltschaft hat im Revisionsprozess beantragt, die Verurteilung Schills zu einer Geldstrafe von 12.000 Mark aufzuheben, erklärte eine Sprecherin der Behörde gestern in Karlsruhe. Das Hamburger Landgericht hatte es im Oktober vergangenen Jahres als erwiesen angesehen, dass der wegen seiner harten Urteile als „Richter Gnadenlos“ bekannt gewordene Schill die Beschwerde zweier in Ordnungshaft genommenen Männer bewusst verschleppt hatte. Sowohl Schill als auch die Staatsanwaltschaft, die wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung sieben Monate auf Bewährung gefordert hatte, waren in Revision gegangen.

Die Bundesanwaltschaft kam einem Bericht der Welt zufolge zu dem Schluss, dass die Entscheidungen des Amtsrichters Schill zwar „formale Mängel“ aufwiesen, aber nicht im Sinne der Anklage „pflichtwidrig“ gewesen seien. Damit wäre der Vorwurf der Freiheitsberaubung gegenstandslos.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen