„Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg: Kretschmann stoppt Volksbegehren
Vorbild CSU: Die baden-württembergische Landesregierung räumt mit einem eigenen Gesetz ein Volksbegehren zum Schutz der Insekten ab.
![Zwei Bienen sitzen auf einer Honigwabe. Die eine Biene ist fokussiert und klar erkennbar, die andere unscharf. Zwei Bienen sitzen auf einer Honigwabe. Die eine Biene ist fokussiert und klar erkennbar, die andere unscharf.](https://taz.de/picture/3738981/14/125562619.jpeg)
Damit geht sie auf einen Kompromissvorschlag der grün-schwarzen Koalition ein. „Wir gehen den Weg mit“, sagte die BUND-Landeschefin Brigitte Dahlbender im Namen des Träger*innenkreises. „Wir wollen, dass den Worten nun Taten folgen.“ Diese Meldung ist eine kleine Sensation für Baden-Württemberg. Die Regierung war mit dem Bienen-Volksbegehren in eine Zwickmühle zwischen dem populären Anliegen für mehr Artenschutz einerseits und den Sorgen von konventionellen wie von Ökolandwirt*innen geraten.
Anders als Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der in Bayern mit einer ähnlichen Initiative konfrontiert war, hatte sich sein grüner Amtskollege Winfried Kretschmann nicht an die Spitze der Bewegung aus Imker*innen und den großen Umweltverbänden stellen können. Denn: Gegen das im Ländle-Begehren geforderte absolute Verbot von Pestiziden waren selbst Ökolandwirt*innen und -winzer*innen auf die Barrikaden gegangen.
Nach dem Willen der Initiative hätten Ökobäuer*innen auch natürliche Pflanzenschutzmittel wie Kupfer und Schwefel nicht mehr gegen Schädlinge einsetzen dürfen. Deshalb hatte sich auch der Verband Bioland unter großem Getöse aus dem Träger*innenkreis von „Pro Biene“ verabschiedet. Es drohte eine Spaltung der Umweltverbände.
Pestizid-Verbot ist umstritten
Am Dienstagabend stellten Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und sein Agrarkollege Peter Hauck (CDU) ihr Eckpunktepapier für ein Artenschutzgesetz den Bäuer*innen- und Umweltverbänden vor. Der strittigste Punkt des Bürger*innenbegehrens, ein absolutes Pestizid-Verbot, gilt nach dem Entwurf nur in Naturschutz-, nicht aber in Landschafts- und Vogelschutzgebieten.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung des Ökolandbaus um mindestens 40 Prozent bis 2030 vor und nicht, wie von den Initiator*innen gefordert, von 50 Prozent. Und auch nur dann, wenn es gelingt, die Nachfrage entsprechend zu steigern, damit die Preise für Bio-Gemüse stabil bleiben. An einigen Punkten geht das Gesetz auch über den Volksantrag hinaus. So setzt sich das Land auch für ein bundesweites Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten ein.
Zudem sollen Steingärten durch kommunale Verordnungen zurückgedrängt und die Lichtverschmutzung in Städten soll zum Schutz der Insekten reduziert werden. Minister Untersteller sagte am Mittwoch, „kein anderes Bundesland plant derzeit ein so umfassendes Gesetz zum Artenschutz.“
„Pro Biene“ will nun darauf achten, dass das Gesetzesplan nicht verwässert wird – und notfalls das Volksbegehren wieder beleben. „Ich habe bisher von den Verbänden nur Zustimmung vernommen“, sagte Minister Hauck im Landtag. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch erklärte: „Ohne das Bürgerbegehren hätte die Landesregierung gar nichts getan.“
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