Repression in der Türkei: Sperrung von „Bianet“ aufgehoben
Die Website war angeblich „aus Versehen“ auf einer schwarzen Liste gelandet. Zuvor sah alles nach einem weiteren Angriff auf die Pressefreiheit aus.
Die Entscheidung des Gerichts in Ankara zur Sperrung von Bianet war erst am Dienstag bekannt geworden. Betroffen von der Maßnahme waren 135 weitere Internetadressen, darunter Videos auf den Plattformen Youtube und Dailymotion sowie das Twitterkonto einer kurdischen Parlamentsabgeordneten. Das Gericht begründete die Sperrungen mit dem Erhalt der „nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung“, ohne Details zu nennen.
Die 1997 in Istanbul gegründete Website Bianet ist in der Türkei für ihre Artikel zu Menschenrechten und Gewalt gegen Frauen sowie für die ausführliche Berichterstattung über Prozesse in Verbindung mit freier Meinungsäußerung bekannt.
Menschenrechtsgruppen kritisieren immer wieder die Aushöhlung der Pressefreiheit unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan, insbesondere nach dem gescheiterten Putschversuch 2016. Die Türkei steht auf der aktuellen Rangliste der Organisation Reporter ohne Grenze zur Pressefreiheit auf Platz 157 von 180, zwischen Irak und Kasachstan.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind