Deutscher in der Türkei inhaftiert: Verhaftet wegen Facebook-Einträgen
Osman B. wollte in der Türkei Urlaub machen. Jetzt sitzt er im Knast. Die türkischen Behörden werfen dem 36-jährigen Hessen „Terrorpropaganda“ vor.
Osman B. war am 28. Juli mit dem Flugzeug nach Antalya gereist. Nach eigenen Angaben hatte der 36-jährige Hesse mit seiner Familie Urlaub in dem südtürkischen Badeort machen wollen. Doch stattdessen wurde er am Flughafen festgenommen. Die türkischen Behörden werfen ihm vor, mittels mehrerer Facebook-Einträge „Terrorpropaganda“ verbreitet zu haben. Ein Haftrichter nahm ihn wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Zuerst hatte der Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung am Dienstagabend über den Fall berichtet. Nach dessen Angaben soll Osman B. in seiner Anhörung durch den Haftrichter eingeräumt haben, er habe vor einigen Jahren regierungskritische Beiträge auf seinem Facebook-Account geteilt. Das seien „Eseleien“ gewesen, die er nun bereue.
Mit einem zweiten Account, den ihm die türkischen Behörden ebenfalls zuordnen, will er hingegen nichts zu tun haben. Dort sollen unter anderem Bilder des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan und auch Videos von PKK-nahen Veranstaltungen in Deutschland zu sehen sein.
1983 in Gaziantep in Südostanatolien geboren, besitzt Osman B. seit 2011 die deutsche Staatsbürgerschaft. Er lebt mit seiner Familie in Hessen und arbeitet als Lagerist. Aus der türkischen Staatsbürgerschaft wurde er 2012 entlassen. In der Bundespressekonferenz am Mittwoch wollte das Auswärtige Amt weder weitere Auskünfte zu seiner Person geben noch eine Bewertung der gegen ihn erhobenen Vorwürfen vornehmen.
Allerdings verwies Ministeriumssprecherin Adebahr auf die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei, die das Auswärtige Amt mehrfach in der vergangenen Zeit verschärft hat – zuletzt im Frühjahr dieses Jahres. Darin heißt es, dass „weiterhin von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen“ sei. Dabei erfolgten Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger „vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien“. Ausreichend sei im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts.
Es müsse „davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden“. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskierten Betroffene gegebenenfalls eine mehrjährige Haftstrafe. „Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen“, warnt das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Derzeit sitzen sieben deutsche Staatsbürger aus politischen Gründen in der Türkei in Haft. In der ersten Hälfte dieses Jahres machten mehr als 1,8 Millionen Deutsche Urlaub in dem Land am Bosporus – über 15 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres.
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