Religionsfreiheit in Bremen: Burka bleibt in Bremen erlaubt

FDP, CDU und AfD in Bremen fordern ein Verbot von Komplett-Verschleierung. SPD und Grüne ziehen nicht mit, wollen Ganzkörperschleier aber in Schulen verbieten.

Weiterhin legal: die Vollverschleierung mit der Burka. Foto: Jalil Rezayee /dpa

BREMEN taz | Es wird in Bremen vorerst kein Verbot von Vollverschleierungen geben. Das hat die Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen. Sehr kurzfristig reichten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD am Morgen einen Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung ein.

In dem steht, dass Vollverschleierung zwar „Ausdruck einer überkommenden patriarchalen Tradition“ sei. Dieser solle aber statt durch ein Verbot mit emanzipatorischen Mitteln entgegengewirkt werden. „Wir lehnen die Ideologie, die hinter der Praxis der Verschleierung steht, ab“, sagte Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen) in der Bürgerschaft. „Mädchen gehören für uns nicht unter den Schleier“, so Müller. Sie sollten sich wie Jungen frei und unbekümmert bewegen können.

Ein Verbot aber würde Niqab oder Burka tragende Frauen gesellschaftlich stärker isolieren. Ferner ließen sich erwachsene Frauen, die ihren Schleier nicht freiwillig trügen, durch Zwang auch nicht davon befreien. Dem stimmte auch die Linken-Abgeordnete Kristina Vogt zu. „Ein Schleierverbot ist keine sinnvolle gleichstellungspolitische Maßnahme und führt für die betroffenen Frauen zu häuslichen Einschränkungen“, so Vogt.

Trotz ihrer Haltung gegen ein generelles Verbot wollen die Regierungsfraktionen Ganzkörperschleier in Schulen verbieten. Das Tragen eines Schleiers ist in den Bremer Schulen nicht verboten, jedoch darf das Erscheinungsbild der Lehrkräfte nicht den Schulfrieden stören. Anlass für die Debatte um Vollverschleierung war ein Antrag des AfD-Abgeordneten Alexander Tassis. Er forderte ein Verschleierungsverbot des Gesichts im öffentlichen Raum. Zuwiderhandlungen sollten mit Bußgeldern bestraft werden.

Kristina Vogt, Fraktion Die Linke

„Ein Schleierverbot ist keine sinnvolle gleichstellungs-politische Maßnahme und führt für die betroffenen Frauen zu häuslichen Einschränkungen.“

Daraufhin hatten auch CDU und FDP mit Anträgen gefordert, die Vollverschleierung zu unterbinden. Die CDU begründete ihren Antrag damit, dass eine Verschleierung die Kommunikation einschränke. „Ich lebe in meiner eigenen Welt und möchte nicht mit dir kommunizieren“ – das ist nach Meinung von Birgit Bergmann (CDU) die Botschaft einer Schleierträgerin.

Eine Vollverschleierung stehe für Integrationsverweigerung und habe in der westlichen Welt keinen Platz. Außerdem gebe es im Koran keine Begründung für eine Vollverschleierung. Somit sei ein Verbot kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

„Ein generelles Verbot ist juristisch nicht haltbar“, sagte dagegen Peter Zenner (FDP). „Trotzdem gilt der Appell, den Schleier nicht im öffentlichen Raum zu tragen.“ Seine Fraktion fordere ein Verbot einer religiös-motivierten Verschleierung in allen Sonderrechtsverhältnissen. Damit gemeint ist ein Verbot im öffentlichen Dienst, an Schulen- und Universitäten, im Strafvollzug und bei Gericht. Zenner: „Die Vollverschleierung ist ein Symbol für fehlende Integration.“

Alle drei Anträge von AfD, CDU und FDP wurden abgelehnt. Sascha Karolin Aulepp (SPD) begründete die Haltung der SPD gegen ein Verbot mit fehlendem Handlungsbedarf. „Es gibt in der Bremer Verwaltung und in den Schulen bisher keine Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen“, so Aulepp. Ein Verbot von Niqab oder Burka habe somit nur symbolischen Charakter und richte integrations- und frauenpolitisch immensen Schaden an.

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