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Reinrausspiel um AfD-Brandenburg-ChefKalbitz erneut draußen

Das AfD-Schiedsgericht bestätigt die Annullierung der Mitgliedschaft des Rechtsaußen. Der zieht nun vor ein Zivilgericht.

Es wird eng um den ehemaligen Chef der AfD Brandenburg Foto: dpa

Berlin taz | Die Auseinandersetzung um die AfD-Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz geht in die nächste Runde. Seit Samstag ist der Anführer des offiziell aufgelösten, rechtsextremen „Flügels“ erneut kein Parteimitglied mehr. Das Bundesschiedsgericht der AfD hat eine Entscheidung des Bundesvorstands bestätigt, der im Mai mit knapper Mehrheit Kalbitz’ Mitgliedschaft annulliert hatte. Damit ist Kalbitz auch seine Posten als Landeschef in Brandenburg und Beisitzer im Bundesvorstand wieder los. Fraktionschef im Potsdamer Landtag kann er aber bleiben. Die Fraktion hatte dafür nach der Entscheidung im Mai ihre Geschäftsordnung geändert.

Gleich nachdem das Urteil des Schiedsgerichts gefallen war, kündigte Kalbitz an, schnellstmöglich auch gegen diese Entscheidung vor einem Zivilgericht vorzugehen. Das Berliner Landgericht wird sich also erneut mit Kalbitz beschäftigen müssen. Es verhandelt bereits am Montag einen Fall, der dem des 47-Jährigen in vielem ähnlich ist – möglicherweise lässt die Entscheidung Schlussfolgerungen darüber zu, wie eine Klage von Kalbitz aus­gehen könnte.

Dennis Augustin war Co-Landeschef der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, im Juli 2019 aber annullierte der Landesvorstand seine Mitgliedschaft. Augustin soll bei seinem Parteieintritt verheimlicht haben, Mitglied der Nachwuchsorganisation der NPD gewesen zu sein. Kalbitz wirft der Bundesvorstand vor, seine Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ), einer inzwischen verbotenen Neonazi-Organisation, bei Parteieintritt verschwiegen zu haben. Kalbitz räumt seit Längerem sein früheres Engagement bei den Reps ein. Er bestreitet aber, HDJ-Mitglied gewesen zu sein. Inzwischen hat er auch eine entsprechende eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Wie Kalbitz zog auch Augustin vor das Parteigericht und verlor. Jetzt will er vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, die ihn bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder zum Parteimitglied macht. Das wird auch Kalbitz versuchen. Bei seinem ersten Gang vor das Landgericht gab dieses ihm recht und machte ihn im Juni wieder zum AfD-Mitglied – bis das Bundesschiedsgericht dies jetzt wieder rückgängig gemacht hat.

Juristische Schwierigkeiten

Entscheidend wird nun sein, ob das Landgericht damit zufrieden ist, dass dieses Urteil nun vorliegt. Das Gericht hatte nämlich moniert, dass der Bundesvorstand eine Entscheidung getroffen habe, die ihm gar nicht zustehe. Über einen Parteiausschluss könne nur das Schiedsgericht entscheiden. Doch reicht es, dass dies inzwischen geschehen ist? Denn: Das Landgericht hatte geurteilt, dass die Entscheidung des Bundesvorstands „weder in seiner Form noch in seinem Verfahren von den Vorschriften des Parteiengesetzes gedeckt“ sei. Es kann also sein, dass das Gericht schlicht die Annullierung der Mitgliedschaft für nicht rechtens hält, auch wenn diese nun vom Schiedsgericht abgesegnet wurde – sondern immer ein Parteiausschlussverfahren für notwendig hält.

Ein solches aber ist oft langwierig, die Hürden sind hoch: Nötig ist eine Zweidrittel­mehrheit im Bundesvorstand, die es im Mai nicht gab. Für die Annullierung von Kalbitz’ Mitgliedschaft reichte die einfache Mehrheit.

Am Wochenende aber gaben sich beide Seiten sieges­gewiss. Er halte die Entscheidung für „unrechtmäßig“, das werde seine Klage vor einem Zivil­gericht auch zeigen, sagte Kalbitz. Parteichef Meuthen, der die Entscheidung im Bundesvorstand forciert hatte, meint: „Wir sind uns unserer Rechtsposition sehr sicher.“

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