Reichsbürger in der Polizei: Sachsen ermittelt gegen Beamte
Sie sollen Verbindungen zu Reichsbürgern haben. Das Dresdner Innenministerium will Waffenverbot und Kürzung von Sozialleistungen für deren Anhänger.
Fälle von „Reichsbürgern“ in den Reihen der Polizei waren zuvor aus Sachsen-Anhalt und Bayern bekannt geworden. Die „Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik und damit auch ihre Gesetze und Institutionen wie die Polizei ab. Stattdessen sehen sie das Deutsche Reich – meist in den Grenzen von 1937 – fortbestehen. Im Oktober hatte ein „Reichsbürger“ in Bayern vier Polizisten mit Schüssen verletzt, einen von ihnen tödlich.
Unterdessen kündigte der Innenminister des Landes, Markus Ulbig (CDU), ein rasches Waffenverbot für „Reichsbürger“ an: „Wir müssen dafür sorgen, dass solche Typen nicht in den Besitz von Waffen kommen.“ Ihnen sollten deshalb Waffenbesitzkarten entzogen werden, sagte Ulbig der Leipziger Volkszeitung vom Samstag.
Ulbig will „Reichsbürger“ überdies wegen „Überschneidungen mit Rechtsradikalen“ stärker vom Verfassungsschutz beobachten lassen und fordert die Kürzung von Sozialleistungen: „Einerseits wird der Staat abgelehnt – aber wenn es darum geht, Sozialleistungen zu erhalten, sind viele Reichsbürger plötzlich in der Lage, das Geld zu holen“. Hier müsse angeschaut werden, welche „Einschnitte möglich sind“, erklärte Ulbig.
Regierungschef Tillich äußerte sich über eine Beobachtung der Reichsbürger durch den Verfassungsschutz indes zurückhaltend: „Dafür müssen die rechtlichen Voraussetzungen stimmen.“ Es handele sich bei den Reichsbürgern noch nicht um eine organisierte Bewegung, sondern sie würden einzeln oder in Gruppen auftreten. Wenn sogenannte Reichsbürger extremistisch auftreten, habe der Verfassungsschutz auch jetzt schon ein Auge darauf, sagte Tillich.
Wichtig ist nach den Worten des sächsischen Ministerpräsidenten ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern. Innenminister und Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern seien dabei, sich ein Bild zu verschaffen – auch über mögliche Verbindungen zwischen einzelnen Reichsbürgern.
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