Regierung verschärft das Kartellrecht: Mehr Rechte für Wettbewerbshüter
Künftig sollen Konzerne zerschlagen werden können, die ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Erzielte Vorteile können abgeschöpft werden.
![Eine Frau tankt ihr Fahrzeug , sie hält die Zapfpistole an einer Tankstelle in Duisburg fest. Eine Frau tankt ihr Fahrzeug , sie hält die Zapfpistole an einer Tankstelle in Duisburg fest.](https://taz.de/picture/6192492/14/Kartellrecht-1.jpeg)
Die Kartellrechtsverschärfung hatten SPD, Grüne und FDP nicht in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Ausgangspunkt für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs im Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) waren die stark steigenden Kraftstoffpreise während des von der Regierung für drei Monate gewährten Tankrabatts im vergangenen Jahr. Der Mineralölmarkt ist hochkonzentriert, es gibt nur wenige Anbieter. Der Verdacht liegt nahe, dass es Preisabsprachen gab. Das ist verboten. Das Bundeskartellamt konnte aber bislang keinen Missbrauch nachweisen. Dieser Nachweis ist extrem schwer, ohne ihn kann das Bundeskartellamt bislang aber nur sehr begrenzt eingreifen.
Künftig soll es nicht mehr nötig sein, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachzuweisen, um weitreichende Schritte einzuleiten. Das Bundeskartellamt soll eingreifen können, wenn es bei einer sogenannten Sektoruntersuchung eine Störung des Wettbewerbs feststellt. Bislang endete so eine Untersuchung mit einem Bericht. In Zukunft soll die Behörde verschiedene Schritte anordnen können, zum Beispiel Marktzugänge für andere Unternehmen erleichtern. Als härteste Maßnahme soll die Zerschlagung eines Konzerns möglich sein – allerdings nur, wenn andere Initiativen wie Gespräche oder einzelne Verfügungen nicht erfolgreich waren. Vorbild dafür sind die Kompetenzen der britischen Wettbewerbsbehörde CMA, die das bereits praktiziert.
Für Verbraucher:innen ist die Stärkung des Bundeskartellamts eine gute Nachricht. Ziel ist, dass durch die Reform Preise sinken und weitere Anbieter verfügbar sind. Das ist etwa in der Internetwirtschaft wichtig, in der wenige Konzerne den Markt beherrschen. Die Bonner Behörde soll außerdem bei Kartellrechtsverstößen die Möglichkeit bekommen, die daraus entstandenen finanziellen Vorteile der Unternehmen abzuschöpfen. Theoretisch ist das heute schon möglich. Die Hürden dafür sind aber so hoch, dass dieses Instrument noch nie genutzt wurde.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Emotionen und politische Realität
Raus aus dem postfaktischen Regieren!