piwik no script img

Reform des StrafgesetzbuchesGesellschaft ohne Mord

War es Mord? Oder Totschlag? Diese Frage klingt nicht nur aus Krimis vertraut. 2015 soll der Mordparagraf reformiert werden. Er ist ein Nazi-Relikt.

Die Vermessung des Verbrechens: Was macht jemanden zum Mörder? Grausamkeit ist eins der Kriterien des Mordparagrafen. Bild: dpa

Für die Nazis waren Mörder immer andere. So genau wussten sie, wie diese Menschen sind, die erstechen, erschießen und erdrosseln, dass sie es ins Gesetz schrieben: Unter Roland Freisler, dem Präsidenten des Volksgerichtshofes im Dritten Reich, wurde 1941 der Mordparagraf geändert. Fortan wurde mit ihm keine Tat mehr verurteilt, wie das sonst üblich ist – sondern der Täter. „Mörder ist“, heißt es in Paragraf 211, „wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln […] einen Menschen tötet“. Und Totschläger, folgerte man in Paragraf 212, „wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein“.

Eigentlich ist es verwunderlich, dass man diesen Satz noch so im Strafgesetzbuch lesen kann. Änderungen wurden immer wieder verlangt, „schon vor 30 Jahren hat der Deutsche Juristentag eine Reform angemahnt“, schreibt Justizminister Heiko Maas der taz.am wochenende. Geplant ist sie aber erst für nächstes Jahr.

Maas ließ eine Expertengruppe aus 16 Juristen, Kriminologen und Psychiatern einrichten, die unter anderem darüber berät, die Begriffe „Mord und „Totschlag“ zu streichen – und durch „Tötung“ zu ersetzen. Richtern, die sich mit der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag oft schwer tun und sich verrenken müssen für ein faires Strafmaß, würde damit die Rechtssprechung erleichtert. Der Nazijargon könnte entfallen. Und mit ihm jene umstrittenen Mordmerkmale, wie Habgier oder Heimtücke.

„Das Hauptproblem aus meiner Sicht“, schreibt Maas, „ist jedoch die zwingende Folge der lebenslangen Freiheitsstrafe, wenn ein im Gesetz normiertes Mordmerkmal verwirklicht wurde.“ Mord bedeutet „Lebenslänglich“, eine Höchststrafe, an der viele festhalten wollen. Als der Justizminister in dieser Woche in der Talkshow von Sandra Maischberger auftrat, wo seine Reform diskutiert wurde, musste er sich regelrecht rechfertigen. Was, wenn es keine Mordmerkmale mehr gibt – womit begründet man dann eine „Tötung“? Tauchen „Mordlust“ oder „gemeingefährliche Mittel“ im Laufe einer Verhandlung nicht automatisch wieder auf, vielleicht nur anders benannt?

taz.am wochenende

Die Nazis legten fest: Mörder sind heimtückisch. Jetzt will der Justizminister den Mordparagrafen reformieren, den Begriff vielleicht abschaffen. Kann es eine Gesellschaft ohne Mord geben? Ermittlungen in einem besonders schweren Fall in der taz.am wochenende vom 18./19.Oktober 2014. Außerdem: Leben im Krieg - in Aleppo wohnen Menschen, aber wie? nachrichten aus einer Normalität ohne Alltag, aus einem Alltag ohne Normalität. Reportage aus der geschundenen Stadt. Und: Ein Schlagabtausch mit dem Regisseur Fatih Akin.. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.

Wie bringt man einer Gesellschaft bei, dass es keinen Mord mehr gibt?

Heimtücke als „Mordmerkmal der Schwachen“

Die Titelgeschichte „Wie kein Mensch“ der taz.am wochenende vom 18./19. Oktober handelt vom Fall einer Frau, die mit dem Hammer auf ihren schlafenden Mann einschlug. Und ihn dann ins Krankenhaus fuhr. Sie erzählt vom Gerichtsprozess in Leipzig, vom Opfer, das nach der Nacht zwei Jahre lang schwieg, vom Anwalt, der sagt, „zum ersten Mal war ich hilflos bei einem Fall“ - und von der Täterin. Sie wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen versuchten Mordes.

Es war versuchter Totschlag, meinte der Verteidiger.

Geradezu ein Paradebeispiel für Heimtücke, sagte die Staatsanwältin.

Heimtücke gilt als „Mordmerkmal der Schwachen“ und damit statistisch gesehen als das der Frauen. Der cholerische Ehemann, der im Streit ausrastet und seine Frau tot schlägt, sitzt in der Regel kürzer in Haft als die über Jahre gepeinigte Ehefrau, die ihren Mann vergiftet? Heimtücke ist eines der Worte, das bei Maas Justizreform wahrscheinlich gestrichen wird.

Was meinen Sie? Braucht es Begriffe wie Mord und „lebenslänglich“ noch? Und wenn ja: wozu? Zur Abschreckung? Für den „Tatort“? Was muss sich an den Gesetzen ändern? Und was sagt unser Umgang mit Mördern über unsere Gesellschaft?

Diskutieren Sie mit!

Die Titelgeschichte „Wie kein Mensch“ lesen Sie in der taz.am wochenende vom 18./19. Oktober.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • In erster Linie sollte man Frau Seubert zu ihrem gut recherchierten und Diskussion provozierenden Artikel gratulieren. Gerade weil er nicht in erster Linie die juristische Systematik diskutierte. Dass die besonders gut funktioniert habe, ist allerdings ein Gerücht. Gerade die Studierenden waren meist bis zuletzt verwirrt.

  • "…Übrigens ist die Mehrheit der Juristen gegen eine Änderung, weil es eine funktionierende Systematik gibt, die über Jahre erarbeitet wurde. …"

     

    Meine letzte Strafrechtsarbeit endete mit " mangelhaft - ob die Arbeit

    den zum ungenügend bereits getan hat -

    mag dahinstehen;-)

     

    dennoch -

    zu - die Mehrheit der Juristen dagegen -

    wo hamse das denn her?

    Dt. Juristentag - bereits vor dreizig Jahren - las ich irgendwo -

     

    &funktionierende Systematik -?

    naja - wie fraumans nimmt -

     

    so meinte ein Weggefährte Sta/JVA/Richter

    grad gestern noch -

    Gesinnungsstrafrecht - ja

    und Männer -

    die sind ja spontan und

    nicht planend-berechnend -

    kommen wesentlich günstiger weg -

    als Frauen -

    alles ganz systematisch;-)

     

    Alles das vor dem bereits

    erörterten Hintergrund -

    daß Mord/Tötungen eine

    äußerst geringe Rückfallquote aufweisen -

     

    und/weil diese Handlungen in der großen Mehrheit der Fälle

    in menschlich-sozial ausweglos empfundenen Situationen

    begangen werden.

    • 7G
      774 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      "Meine letzte Strafrechtsarbeit endete mit " mangelhaft - ob die Arbeit

      den zum ungenügend bereits getan hat -

      mag dahinstehen;-)" - Und sie sind trotzdem Jurist? Sehr aufschlußreich.

    • @Lowandorder:

      so schwer ist das doch nicht zu verstehen:

      Es gibt eine über 80 Jahre (eigentlich länger) aufgebaute Systematik zu Mord und Totschlag, mit entsprechender Rechtsprechung, die den Landgerichten klare Leitlinien an die Hand gibt.

       

      Wenn jetzt die Vorschriften geändert werden, fängt man fast bei Null wieder an und damit besteht sehr große Rechtsunsicherheit, wo jetzt welche Grenze verläuft. Zudem wird eben das, was jeder Jurist Ihnen bestätigen wird, sich ausweiten, die Unterschiede zwischen den diversen Gerichten. Weil es eben an den klaren Leitlinien fehlt, die es derzeit noch gibt, die also das "milde" Gericht nicht so leicht unterbieten und das harte Gericht nicht so leicht nach oben ausdehnen wird. Weil kein Richter gern vom BGH aufgehoben wird.

  • 7G
    738 (Profil gelöscht)

    Jetzt muss endlich auch das BGB fallen, letztendlich ist das auch ein Relikt einer imperialistischen Monarchie.

  • Ich kann mit solchen Strafen wenig anfangen.

    Wenn ich das Beispiel der Frau mit dem Hammer im Artikel nehme, frage ich mich, ob nicht eine Umerziehung hier mit dem Ziel der Erkenntnis, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, gewalttätige Ehemänner loszuwerden als sie schlafend mit einem Hammer zu bearbeiten, sinnvoller.

     

    Einfach nur so wegsperren ist ziemlich kostenintensiv und das Ergebnis steht selten in Relation mit den Kosten. Ich würde mich am sichersten in einer Welt fühlen, in der jeder, der eine Tötung begeht, frühzeitig therapiert wird. Am besten schon bevor es soweit kommt.

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Die Gesetzesreformer sind am Werk. Na dann laßt doch endlich mal Berufungen gegen Schwurgerichtsurteile zu. Aber dann könnten sich die deutschen Richter ja weniger als Halbgötter fühlen und die Staastanwälte hätten es schwerer, Karriere zu machen.

    • @774 (Profil gelöscht):

      es hat schon gute Gründe, warum es beim Landgericht als erster Instanz nur eine Instanz gibt. Viccy spricht es zu Recht an, die Berufung ist eine zweite Tatsacheninstanz, für die es überhaupt keinen Grund gibt, wenn das Landgericht sich über viele Verhandlungstage - und das ist beim Schwurgericht die Regel - mit dem Stoff beschäftigt hat. Genau deshalb wird das Urteil auch nur noch auf Rechtsfehler überprüft.

      Übrigens ist die Mehrheit der Juristen gegen eine Änderung, weil es eine funktionierende Systematik gibt, die über Jahre erarbeitet wurde. Ein neuer § 211 würde viel Rechtssicherheit zerstören. Zudem ermöglicht eine ungenaue bzw. weite Fassung des Tatbestandes (vorsätzliche Tötung) viel mehr Ungerechtigkeiten durch verschieden strenge Gerichte und subjektive Einstellunge der Richter als die jetzt bestehende klare Definition.

      • 7G
        774 (Profil gelöscht)
        @Dr. McSchreck:

        Bossi würde Sie in der Luft zerfetzen.

    • @774 (Profil gelöscht):

      Berufung gegen Schwurgerichtsurteile, dann dürfen Eltern und Geschwister und Freunde und Lebenspartner von Getöteten das Vergnügen einer mehrmonatigen Hauptverhandlung gleich zweimal genießen. Auch daran gedacht?

      • 7G
        774 (Profil gelöscht)
        @Viccy:

        Ja, mehrtägige Verhandlungen. Deswegen fallen für die Angeklagten auch die Strafen so brutal aus, weil sie es den Schwurgerichten so schwer machen. Und Fehlurteile gibt es in 'Schland ja auch überhaupt nicht. Ihr solltet mal die Wahrheit am eigen Leibe zu spüren bekommen. Dann würdet ihr anders daherreden.

        • @774 (Profil gelöscht):

          brutal? Beim Schwurgericht landen zunächt mal harte Straftaten, die daher auch angemessen hart geahndet werden. In der Regel ist einer tot und das für immer.

          Von daher ist es wohl nicht "brutal", wen der Täter dafür auch ein paar Jahre büßt. Und da ein Geständnis mildernd bewertet wird, ist die Strafe bei dem milder, der die Tat einräumt und bereut, als bei dem, der sie ableugnet, obwohl er Täter ist. Manche leugnen auch nach der Verurteilung noch, das heißt aber nicht, dass sie unschuldig sind. Wenn doch, ist es natürlich schlimm...aber definitv sehr sehr selten. Jedenfalls viel seltener als dass jemand, der behauptet unschuldig zu sein, wirklich unschuldig ist.

          So soll es ja auch sein im Rechtsstaat.

          • 7G
            774 (Profil gelöscht)
            @Dr. McSchreck:

            Sehr sehr selten ist nur, daß es einem Unschuldigen auch gelingt, seine Unschuld zu beweisen, Dr. Staatsgläubig. Das liegt schlicht und ergreifend daran, daß kaum ein Angeklagter genügend Geld für einen guten Anwalt hat. Die Pflichtverteidigervergütung fordert zum Nichtstun auf.

            • @774 (Profil gelöscht):

              naja, das behaupten Sie. Ich bin ein bißchen näher am Thema dran und sage Ihnen, dass es sehr sehr wenige Fehlurteile in Deutschland gibt, die zu Lasten des Täters ausfallen. Jedes ist eins zu viel, aber die meisten "falschen" Urteile sind Freisprüche. In dem Sinne "falsch", dass die Schuldigen davonkommen, juristisch aber richtig, weil man ihnen die Tat nicht ausreichend sicher nachweisen kann. Leute, die sich als "Justizopfer" exponieren, sind dagegen meistens schuldig, von wenigen Ausnahmen - s.o. - abgesehen, die es zu vermeiden gilt. Eine "Berufung" oder ein neuer "Mordparagraph" helfen da aber wenig.

              • 7G
                774 (Profil gelöscht)
                @Dr. McSchreck:

                Näher dran und doch keine Ahnung? Traurig traurig!

  • Ich finde die Unterscheidung zwischen Mord (entstanden aus Bosheit und krimineller Energie) und Totschlag (eher ungewollt und aus der Situation entstanden) schon gut. Eben weil es die Umstände der Tötung mit einem unterschiedlichen Strafmaß berücksichtigt. Allerdings sind die vereinfachenden „Mordmerkmale“ so heute nicht mehr brauchbar. Hier sollte man ansetzen.

     

    Das Strafmaß für Mord sollte weiter so bleiben wie es ist. Bei aller Sicht auf das Recht des Täters sollte man nämlich nicht vergessen, dass mit voller Absicht ein Menschenleben ausgelöscht wurde. Die Opfer werden von der Justiz (und der Öffentlichkeit) so und so schon zu wenig beachtet.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Töten ist Töten.

      • @Dudel Karl:

        Es ist schon ein Unterschied, ob jemand in einer emotionalen Ausnahmesituation weiter geht, als das für das Opfer gesund ist, oder ob er am Küchentisch in aller Ruhe ausbrütet, wie er sich Omas Häuschen unter den Nagel reißen kann. Das ist einfach eine andere Qualität.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Verstehe einer das System -:)

  • Ich sehe es so wie ABDCE. Alleine das Argument, dass ein Paragraph seinen Ursprung im Dritten Reich hat rechtfertigt nicht seine Abschaffung. Das ist einfach irrational. Man reißt ja auch nicht Gebäude aus den 30ern ein weil sie im "Nazi-Stil" erbaut wurden.

  • Der § und überhaupt das Strafgesetz ist derart durchkommentiert und durch Rechtsprechung en Detail definiert - das ist mal wieder Politblödsinn, was aber wohl einem Blindgänger wie Maas nicht übelgenommen werden darf...

  • Diese paar Absätze werden der Diskussion nicht gerecht und greifen schon historisch viel zu kurz. So gab es bereits ähnlich Morddefinitionen, bevor die Nazis die heutige Formulierung festsetzten. Man sollte dieses Thema rational und ohne vorgefasste Urteile angehen, das Nazi-Vorschlaghammerargument trägt nichts zur Diskussion bei.

    Wer sich wirklich mit der Thematik auseinandersetzen will, findet im Internet gute Chronologien der Argumentationen für und wieder den Mordparagraph oder auch den erhellenden Beitrag des Deutschlandfunks vom 16.5.14 (Sendung "Hintergrund").

    Dieses Thema ist viel zu ernst um es in Kommentarspalten zu diskutieren.

  • Ein weitgehend unterbelichteter Aspekt -

    der erhellend in der Diskussion nicht fehelen

    sollte -

     

    nach WK II kehrten ganz überwiegend

    die Furchtbaren Juristen iS von Ingo Müller

    nicht nur auf die/ihre Lehrstühle,

    (Hans-Jochen Vogel - zu Reschny - Erich Schwinge/Marburg/Strafrecht -

    "Ich war 17 - wir hatten doch keine Ahnung")

     

    nein vor allem auf die Richterstühle zurück -

    und gingen -" was einmal Recht war … -"

    mit dem Rückenwind des

    Gesinnungsparagraphen - $ 211 - Mord -

    gelinde gesagt - großzügig - mit den

    sog. Mordmerkmalen um.

     

    Mit der auf der Hand liegenden Folge,

    daß eine große Zahl von Tätern

    lebenslang in Zuchthäusern saßen,

    die allenfalls wg Totschlag hätten belangt

    und zu einer Freiheitsstrafe

    hätten verurteilt werden dürfen.

     

    Um der Emotionalität -

    (Richtung Kopf&Glied-ab Jaeger -

    O-Ton Herbert Wehner im BT.)

    entgegen zu treten -

     

    in USA hatte der Supreme Court wg

    Verfahrensfehlern eine größere Zahl

    von Urteilen wg Mordes aufgehoben.

     

    Wenn ich anschließende

    kriminal-soziologische Studie

    recht erinner -

    keiner wurde erneut straffällig.

    • @Lowandorder:

      Zum immer gerne gehörten (und von Ihnen hier auch angeführten) Argument der Spezialprävention: Es geht, insbesondere bei Kapitalverbrechen, auch um fast biblisch zu verstehende Sühne. Die Opfer bzw. Hinterbliebenen haben einen Anspruch auf Rechtsausgleich, Sühne, Wiederherstellung der Rechtsordnung.

      Fast überflüssig zu erwähnen, dass die Sicht darauf sich erheblich ändert, wenn man Betroffener ist (vgl. seinerzeit Reemtsma, der über Starfen nach seiner Entführung anders dachte, u.a.).

      Wäre bei einem konstruierten und theoretisch vorstellbaren Fall Strafffreiheit okay, wenn man mit Sicherheit ausschliessen kann, dass ein weiterer Mord nicht mehr vorkommt? Eben.

  • Die Reform des Mord- und anderer Paragrafen ist längst überfällig, vor allem bei der Strafzumessung. Der Strafrahmen wird von den Gerichten schon lange nicht mehr ausgeschöpft, also muss es eine Anpassung nach unten geben. Auf dass dann die Richter die zu verhängenden Strafen noch weiter absenken können. Weil ja im Prinzip immer die Gesellschaft schuld ist, nie der Täter.

    • @Ernst Tschernich:

      "Auf dass dann die Richter die zu verhängenden Strafen noch weiter absenken können."

       

      Ist ein Menschenleben so wenig wert? Wie wäre es mit einer schriftlichen Verwarnung? Das reicht doch vollkommen.

       

      "Weil ja im Prinzip immer die Gesellschaft schuld ist, nie der Täter."