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Reform des EU-UrheberrechtsMitgliedsstaaten mehrheitlich dafür

Der zwischen Deutschland und Frankreich erzielte Kompromiss ist von den EU-Ländern übernommen worden. Nun wird mit dem Europaparlament verhandelt.

Bleibt von Youtube irgendwann nur noch das Logo übrig? Foto: unsplash/Rachit Tank

Brüssel dpa | Die umstrittene Reform des EU-Copyrights hat eine wichtige Hürde genommen. Die EU-Staaten einigten sich am späten Freitagabend mehrheitlich auf einen Kompromiss, mit dem sie in der kommenden Woche in die Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen wollen, wie mehrere EU-Diplomaten mitteilten. Die Verhandlungen seien für kommenden Dienstag vorgesehen, sagte eine Diplomatin, der Tag könne sich aber noch ändern.

Grundlage der Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beide Länder vor wenigen Tagen erzielt hatten. 20 Länder stimmten am Freitag dafür, 7 dagegen und eines enthielt sich. Es gab nur leichte Änderungen.

Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Durch Artikel 13 sollen auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt im Netz landen. Außerdem steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, von Artikel 13 ausgenommen werden.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung am Freitag. „Der verabschiedete Vorschlag der Ratspräsidentschaft bringt wesentliche Besserungen am Text und bietet damit die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. „Der anstehende Trilog (zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und Europaparlament) birgt nun die historische Chance, das Urheberrecht in das digitale Zeitalter zu bringen und somit mehr Gleichgewicht zwischen den mächtigen kommerziellen Internetgiganten und der freien Presse herzustellen.“

Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäußert.

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1 Kommentar

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  • Informationen sollten frei verfügbar sein und ohne rechtliche Konsequenzen weitergegeben werden dürfen.

    Das Leistungsschutzrecht in den Medien führt am Ende nur zu einer noch grösseren Spaltung der Gesellschaft. Über Google sind dann viele deutsche Zeitungen, auch die taz, nicht mehr auffindbar, was zu einer starken Einschränkung des kulturellen Horizonts führt und nur rechtspopulistischen Medien nützt, die ihre Propaganda nicht urheberrechtlich schützen, sondern so weit wie möglich verbreiten wollen.

    Ausserdem räumen sich rechte Medien dann untereinander das Privileg des kostenfreien gegenseitigen Zitierens ein, während Zitate der Gegenseite ausbleiben.

    Wie Faktenchecks gemacht werden können, wenn man nicht verlinken oder Zitieren darf, ist mir schleierhaft. Wikipedia wäre dann ebenfalls am Ende.