Reform der Straßenverkehrsordnung: Scheuer enttäuscht RadlerInnen

Der Bundesverkehrsminister will neue Regeln für den Straßenverkehr. Bei Strafen für Falschparker bleibt er hinter den Erwartungen zurück.

Ein Auto steht auf einem Radstreifen

Soll bald nicht mehr erlaubt sein: Halten auf dem Farradstreifen Foto: dpa

BERLIN taz | Auch nach der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigten Novellierung der Straßenverkehrsordnung wird das Halten oder Parken von AutofahrerInnen auf Radstreifen nur zögerlich bestraft. Das geht aus dem Entwurf für die entsprechende Verordnung hervor, den der Fachverband Fußverkehr FUSS geleakt hat. Die geplante Novellierung sei enttäuschend und wenig hilfreich, sagte Roland Stimpel von FUSS.

Scheuer will die Straßenverkehrsordnung noch in diesem Jahr reformieren, um unter anderem Radfahren attraktiver und sicherer zu machen. Ein wichtiger Punkt ist die Erhöhung der Bußgelder für das Halten und Parken auf Radstreifen. Bislang ist das Halten dort bis zu drei Minuten erlaubt, das Parken bereits heute nicht. Da aber bei solchen Verstößen nur ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vorgesehen ist, ist die Abschreckungswirkung gering.

Künftig solle das Halten und Parken auf Radstreifen bis zu 100 Euro kosten, hatte Scheuer angekündigt. Nach dem geleakten Entwurf der Verordnung soll das Halten auf Schutzstreifen für RadfahrerInnen und in der zweiten Reihe sowie das Parken auf Geh- und Radwegen künftig nur 55 Euro kosten. „Dass nur etwas mehr als die Hälfte der angekündigten 100 Euro vorgesehen ist, ist enttäuschend“, sagte Stimpel der taz. „Gerade auf finanzstarke Autofahrer wird das kaum eine Wirkung haben.“ Entscheidend ist der Nebeneffekt: Erst bei Bußen ab 60 Euro gibt es für das Vergehen automatisch einen Punkt in der Flensburger VerkehrssünderInnenkartei. „Nach sechsmal Falschparken wäre bei einem höheren Bußgeld der Führerschein weg“, sagte er. Doch diese entscheidende Abschreckung fehlt jetzt.

Erst wenn das Falschhalten oder -parken mit einer Behinderung von RadlerInnen verbunden ist oder länger als eine Stunde dauert, ist laut Verordnungsentwurf ein Bußgeld von 70 Euro vorgesehen, bei einer Gefährdung sollen es 80 Euro sein. Nur wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt, sollen 100 Euro fällig werden, immer plus einen Punkt in Flensburg.

Grüne: Entwurf ist „Eiertanz“

Als Schikane gegen FußgängerInnen wertet der Verband die neue Vorgabe „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen“ in der Straßenverkehrsordnung. Damit soll der knappe Parkraum für Autos frei werden. Angesichts des Booms von Lastenrädern, Rädern mit Kinderanhängern und Rikschas dürfte es auf den Gehwegen eng werden, kritisierte Stimpel. Manche Lastenräder sind länger als vier Meter.

Als „Eiertanz“ bezeichnete Stefan Gelbhaar den Entwurf, radpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen. „Wie kann ein Auto beim Parken eine Sachbeschädigung verursachen? Das war mal wieder mehr Show als Tat“, sagte er. Gelbhaar fordert eine durchdachte Erhöhung der Bußgelder: „Parken in der Kurve kostet weiterhin 15 bis 25 Euro – gerade an potenziell gefährlichen Orten wie Kreuzungen ist das das völlig falsche Signal.“

Das Bundesverkehrsministerium gab bis Redaktionsschluss auf eine taz-Anfrage keine Stellungsnahme ab.

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