Rechtswidriger Verfassungsschutz: Anwalt auf der Ausspähliste
Der Verfassungsschutz hat im Rechtsstreit mit dem Göttinger Anwalt Sven Adam einen Rüffel bekommen – einfach ohne Begründung Akten sperren, geht nicht.
Diese Weigerung war rechtswidrig, erklärte nun das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg. Der Verfassungsschutz habe nicht hinreichend begründet, warum ein Teil der Akten der Geheimhaltung unterliege. Die Sperrerklärung müsse jedoch die Weigerungsgründe nachvollziehbar darlegen.
Adam erfuhr vor zwei Jahren, als er die taz-Autorin und Rechtsextremismusexpertin Andreas Röpke und den Sportjournalisten Ronny Blascke wegen illegaler Bespitzelungen vertrat, dass die Verfassungsschützer in Hannover auch über ihn Daten sammelten. Über ihn als Berufsgeheimnisträger wurde eine Datei mit personenbezogenen Informationen angelegt und gespeichert. Diese Akte wollte Adams einsehen.
Innenministerium wollte Daten löschen
Nach Amtsantritt 2013 entdeckte Niedersachsens neue Verfassungsschutz-Präsidentin Maren Brandenburger (SPD), dass unter Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Journalisten ab 2006 illegal ausgespäht wurden.
Zunächst wollte Brandenburger den Skandal vertuschen und ließ Daten löschen, ohne die Betroffenen zu informieren.
Sven Adam vertrat seit 2011 mehrere Journalisten und verlangte für seine Mandanten vom Verfassungsschutz, gespeicherte Daten herauszugeben.
Im Sommer 2013 bemerkte er schließlich, dass er selbst auch Opfer einer Bespitzelung geworden ist.
Als er über seinen Berliner Anwalt Sönke Hilbrans „ein Auskunftsersuchen in eigener Sache“ stellte, teilte das niedersächsische Innenministerium mit, die personenbezogenen Daten löschen zu wollen, da sie „nicht mehr für die hiesige Aufgabenerfüllung erforderlich“ seien.
Adam wollte aber wissen, was jahrelang über ihn gespeichert wurde und klagte vor dem VG Göttingen. Die Verwaltungsrichter verlangten vom Verfassungsschutz, alle Akten über Adam, auch die zurückgehaltenen Aktenteile, vorgelegt zu bekommen. Dieser Aufforderung kamen die Verfassungsschützer aber nicht nach und ließen die für „geheimhaltungsbedürftig erachteten Aktenteile“ vom Innenministerium mit einem Sperrvermerk versehen.
Das Verwaltungsgericht Göttingen schaltete den Fachsenat des OVG Lüneburg ein: In einem so genannten In-Camera-Verfahren sahen die Oberverwaltungsrichter unter Ausschluss der Beteiligten die als geheim eingestuften Akten über Adam ein und überprüften, ob sie wirklich einem Geheimhaltungsbedarf unterliegen. Ergebnis: Es war rechtswidrig, dem Verwaltungsgericht nicht alle Akten vollständig vorzulegen.
„Nicht nachzuvollziehen“
„Der 14. Senat hat beanstandet, dass anhand der Sperrerklärung die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe nicht nachzuvollziehen sind“, sagt Oberverwaltungsgerichtssprecherin Andrea Blomenkamp.
Die Entscheidung der Lüneburger Richter heißt allerdings nicht, dass der niedersächsische Verfassungsschutz nun alle Daten über Rechtsanwalt Sven Adam offenlegen muss. Möglich ist auch eine erneute Sperrerklärung, in der die Akten und Unterlagen dann aber noch mal aufbereitet und die behaupteten Weigerungsgründe nachvollziehbar dargelegt werden müssen.
Denn alle Beteiligten müssen die Gründe für die Sperrung von Akten verstehen können. Dieses Recht, die Gründe für Sperrvermerke zu verstehen, stehe nicht zur Disposition, sagt Blomenkamp.
„Die Hürde für Sperrvermerke ist damit höher gesetzt worden“, kommentiert Sven Adam das Urteil. „Man muss nicht mehr ins Leere argumentieren.“ Und das Verwaltungsgericht in Göttingen sei „schon ganz heiß“ darauf, das Verfahren fortzusetzen. Noch ist unklar, ob der Verfassungsschutz in die Beschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht geht. „Wir werden das Urteil genau unter die Lupe nehmen und dann die weiteren Schritte prüfen“, sagt Anke Klein, Sprecherin des Verfassungsschutzes. „Oder den Verfahrensfehler heilen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestellerautor will in den Bundestag
Nukleare Drohungen
Angst ist ein lautes Gefühl