Rechtsgutachten zu CDU-Thinktank: Selber nicht gemeinnützig!
Der Verein R21 kritisiert die staatliche Unterstützung linker NGOs. Ein Gutachten stellt nun fest, dass die Förderung von R21 selbst fragwürdig ist.
Von wegen gemeinnützig: Der rechtskonservative Thinktank Republik 21 (R21), gegründet von der ehemaligen CDU-Familienministerin Kristina Schröder und dem früheren Leiter der CDU-Grundwertekommission Andreas Rödder, dürfte keine staatliche Förderung erhalten. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Kampagnenplattform Campact in Auftrag gegeben hat. Der offiziell gemeinnützige Verein R21 soll ab 2026 jährlich 500.000 Euro Förderung bekommen.
Das der taz vorliegende Gutachten der Frankfurter Kanzlei Winheller argumentiert auf 76 Seiten, dass R21 nach aktueller Rechtslage die Gemeinnützigkeit verlieren könnte: Der Verein arbeite eindeutig parteipolitisch. R21 hatte selbst wiederholt linke NGOs kritisiert, die Steuermittel für politische Aktivitäten nutzen – zuletzt im Zuge der Angriffe der Union auf zivilgesellschaftliche Vereine im vergangenen Jahr. Mittlerweile will R21 selbst 2 Millionen bis 2029 in Anspruch nehmen. Das Geld dafür kommt aus dem Etat des Bundespresseamts im Kanzleramt.
Das Gutachten äußert nicht nur „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen diese Förderung, sondern zweifelt auch an der Gemeinnützigkeit von R21, die steuervergünstigte Spenden ermöglicht. Der Thinktank vermische inhaltlich gemeinnützige Zwecke und Politik, heißt es darin. Das Ziel von R21 sei es, die öffentliche Meinungsbildung in verschiedenen Politikfeldern aus bürgerlich-konservativer Perspektive zu prägen. Das stehe nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes im Widerspruch mit staatlicher Förderung und Gemeinnützigkeit.
Als parteiähnliches Projekt umgehe R21 zudem die Regeln der Parteienfinanzierung und gefährde die Chancengleichheit der Parteien. Die Kombination aus steuerlich absetzbaren Spenden und staatlicher Förderung verschaffe dem konservativen Lager Vorteile, die das System der Parteienfinanzierung nicht vorsehe. Das Bundesverfassungsgericht fordere jedoch eine Begrenzung solcher Umwegfinanzierungen.
Staatliche Förderung für R21 „höchst problematisch“
Das Gutachten stützt sich auf Veröffentlichungen von R21 auf der Website und dort regelmäßig erscheinende Podcasts. Diese zeigten ein „konsistent politisch-programmatisches Profil“ und beeinflussten die politische Willensbildung in einer Weise, die der Gemeinnützigkeit schade. Die staatliche Förderung bezeichnet das Gutachten daher als „höchst problematisch“.
Besonders ein Podcast nach der Bundestagswahl 2025 wird hervorgehoben: Dort traten die Gesprächspartner nicht nur als Beobachter auf, sondern als politische Akteure, die Forderungen an Regierungen stellten und ihre Rolle als Vertreter eines bestimmten politischen Spektrums betonten. „Die Folge verlässt damit den Rahmen einer gemeinnützigkeitskonformen, objektiven Demokratieförderung und ist daher als Teil einer politischen Zweckverfolgung zu werten“, schlussfolgert das Gutachten.
Zudem kritisiert das Gutachten, dass R21 weder wissenschaftlich fundiert arbeite noch bürgerschaftliches Engagement fördere – beides zentrale Kriterien für Gemeinnützigkeit. Die Standpunktpapiere des Thinktanks seien keine offenen Diskussionen auf demokratischer Basis, sondern „programmatische Stellungnahmen“, etwa gegen Klimapolitiken zugunsten des Emissionshandels.
Insgesamt zeichne sich ein „konsistent politisch-programmatisches Profil“ ab. Ziel sei „erkennbar die Entwicklung, Zuspitzung und Bewerbung konkreter Politikstrategien und politischer Haltungen“. Eine neutrale, pluralistische Vermittlung demokratischer Prinzipien trete dabei in den Hintergrund.
Touché
Angesichts des Gutachtens fordert Campact-Sprecherin Ann-Kathrin Seidel, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) solle die Förderzusagen bis zur rechtlichen Klärung aussetzen: „Der Verein R21 betreibt hauptsächlich parteipolitische Stimmungsmache, um ultrakonservative Ideen durchzusetzen. Der Vereinsvorsitzende Andreas Rödder propagiert außerdem immer wieder eine Öffnung gegenüber der AfD. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist nur ein Feigenblatt und seine staatliche Förderung ein ungerechtfertigter Eingriff in den Parteienwettbewerb.“ Auch weil R21 selbst immer wieder die Förderung linker NGOs angeprangert hat, entbehrt dies nicht einer gewissen Ironie.
Für Seidel zeigt der Fall die Doppelmoral der Union: „Auf Landesebene und in den Kommunen sorgt sie dafür, dass Demokratie-Vereine ihre finanziellen Grundlagen verlieren, obwohl diese eindeutig gemeinnützig arbeiten. Im Bund wiederum verschafft sie einem Verein Steuergelder, der eine Zusammenarbeit mit der AfD salonfähig machen möchte und das Gemeinnützigkeitsrecht bricht.“
Campact selbst verlor 2019 die Gemeinnützigkeit. Seit einem Urteil von 2014 zur politischen Betätigung der NGO Attac legen viele Finanzämter das Gemeinnützigkeitsrecht restriktiv aus. Eine Anfrage der taz beim Finanzamt München, ob die Gemeinnützigkeit von R21 überprüft werde, blieb unbeantwortet. Auch der Thinktank selbst äußerte sich bisher nicht.
R21 als Brandmauer-Abrissunternehmen
Politisch tut R21 viel dafür, nicht neutral zu wirken: Der CDU-Thinktank verkörpert den radikalisierten Konservatismus in NGO-Form. Die frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder forderte kürzlich Kürzungen bei Hilfen für Menschen mit Behinderungen und wetterte gegen die vermeintliche Allmacht linker NGOs. Für unterkomplexe Extremismustheorie ist sie schon länger bekannt. Und dem R21-Leiter, Historiker Andreas Rödder, mangelt es offensichtlich an kritischem Geschichtsbewusstsein, wenn er gegen „politische Korrektheit“ und „Wokeness“ wettert und zugleich immer wieder für das Schleifen der Brandmauer zum Rechtsextremismus wirbt. Das kostete ihn auch die Leitung der CDU-Grundwertekommission.
Im vergangenen Jahr wetterte R21 selbst gegen staatliche Förderung politischer Organisationen – im Einklang mit CDU-Abgeordneten, die vermeintlich linken NGOs die Mittel streichen wollten. Noch vor der Bundestagswahl im vergangenen Februar stellte die Unions-Fraktion im Bundestag 551 diffamierende Fragen gegen Organisationen, die zu Protesten aufgerufen hatten, nachdem Friedrich Merz an der Brandmauer gerüttelt und mit der AfD einen migrationsfeindlichen Antrag durch den Bundestag gebracht hatte. Fragen zu konservativen Nicht-Regierungsorganisationen wie etwa dem Bauernverband hatte die Union keine.
Dieser Vorstoß griff die Gemeinnützigkeit und Förderfähigkeit vieler zivilgesellschaftlicher Initiativen an – zu Unrecht, wie sich später zeigte. Es war ein autoritärer Angriff auf die Zivilgesellschaft, wie man ihn bisher eher von der extrem rechten AfD kannte. Unterstützt wurde er von einer faktenverdrehenden Kampagne des Springer-Verlags und der Plattform Nius. Zurück blieben eingeschüchterte gemeinnützige Initiativen, die nichts anderes getan hatten, als für Demokratie zu demonstrieren – notfalls auch gegen die Union, wenn diese mit der AfD kooperiert.
Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern seit Langem eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die parteiunabhängige politische Arbeit für Menschen- und Grundrechte erleichtert. Doch seit einem Urteil gegen Attac im Jahr 2014 ist das erheblich erschwert. Attac verlor damals die Gemeinnützigkeit und scheiterte seither mit rechtlichen Schritten. Das Urteil traf zahlreiche Initiativen, darunter Campact, das 2019 ebenfalls seinen Status als gemeinnützig verlor. Mehr als 220 Vereine und Stiftungen kämpfen seitdem für eine Reform – bislang ohne Erfolg.
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