Rechtsextreme bei der Feuerwehr: Neonazi darf kein Wehrführer sein
Die Gemeinde Postlow wollte einen bekannten Neonazi zum Feuerwehrchef machen. Darf sie aber nicht, sagt die zuständige Verwaltungsbehörde.
taz | Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Ernennung eines Neonazis zum Wehrführer – also zum Feuerwehrchef – der kleinen Gemeinde Postlow in Mecklenburg-Vorpommern für rechtswidrig erklärt. „Eine Klage der Gemeinde Postlow ist Ende vergangener Woche abgewiesen worden“, sagte ein Gerichtssprecher der taz.
Der Postlower Gemeinderat hatte den parteilosen Ralf Städing im Frühjahr 2014 einstimmigzum Wehrführer bestimmt, obwohl schon damals bekannt war: Der Feuerwehrmann gehört zur Rechtsrock-Band „Wiege des Schicksals“, die unter anderem beim NPD-"Pressefest“ auftrat, einem der größten Neonazi-Treffen der Republik.
Sogar Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bedauerte damals die Wahl. Es sei fraglich, ob der Neonazi „die erforderliche Eignung für die Ernennung zum Ehrenbeamten“ besitze.
Der Minister hatte 2007 eigens einen „Radikalenerlass“ eingeführt, um vergleichbare Personalien zu verhindern. So gelten „Wehrführer“ in Mecklenburg-Vorpommern als „Ehrenbeamte“. Sie sind laut Innenministerium beamtenrechtlich verpflichtet, „durch aktives Handeln für die Verfassungsordnung ein- und damit extremistischen, verfassungsfeindlichen Anschauungen entgegenzutreten“.
Nächste Instanz oder Neuwahl
Die übergeordnete Verwaltungsbehörde, das Amt Anklam-Land, wies deshalb im Frühjahr 2014 die Wahl des Feuerwehrchefs zurück. Der Neonazi durfte seine Funktion als Wehrführer nicht ausüben. Dagegen klagte die Gemeinde Postlow. Vergangene Woche fand vor dem Verwaltungsgericht Greifswald eine mündliche Verhandlung statt, auch der umstrittene Feuerwehrmann wurde angehört.
Danach entschied das Gericht: Das Amt Anklam-Land habe die Ernennung zurecht abgelehnt. Begründung: Der junge Mann erfülle aufgrund seiner rechtsextremen Aktivitäten nicht die beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Die Gemeinde Postlow kann die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten. Falls Postlow auf den Gang in die nächste Instanz verzichte, müsse sie nun eine Neuwahl des Wehrführers einleiten, sagt Halmar Quast, der Leitende Verwaltungsbeamte des Amts Anklam-Land.
Vor der letzten Kommunalwahl hatte die örtliche rechtsextreme Szene explizit für Städing als „unabhängigen nationalen Kandidaten“ geworben, der gelernte Straßenbauer zog als parteiloser Kandidat ins Postlower Lokalparlament ein. In Postlow, einer kleinen Gemeinde kurz vor der polnischen Grenze, erzielt die NPD seit Jahren überdurchschnittlich gute Ergebnisse. Bei der Landtagswahl 2006 gelang der NPD dort sogar das Rekordergebnis von 38 Prozent.
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