Rechtsextreme Chats bei Polizei NRW: Ermittler prüfen 12.750 Nummern

Die Ermittlungen um rechte Chatgruppen bei der Mülheimer Polizei ziehen weitere Kreise. Überprüft werden sollen jetzt auch alle Handykontakte der Verdächtigen.

Zwei Polizeibeamte hinter einem Streifenwagen schauen auf ein Smartphone

2020 sind bei der Polizei in Mülheim mehrere rechtsextreme Whatsapp-Gruppen entdeckt worden Foto: Deutzmann/imago

ESSEN/DÜSSELDORF dpa | Nach rechten Whatsapp-Chats bei der Polizei in Mülheim/Ruhr wollen die Ermittler 12.750 Telefonnummern aus den Handys der Verdächtigen überprüfen lassen. Das bestätigte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. SWR und WAZ hatten zuvor berichtet.

Laut den Medienberichten hatten die Ermittler der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Janus“ die sogenannte Massendatenabfrage an die Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter (LKA) und auch Zoll oder Polizeipräsidien geschickt. Alle sollten bis vergangenen Sonntag überprüfen, ob sie eine der Nummern in ihren Systemen haben.

Die Sonderermittler interessierte dabei laut ihrem Anschreiben, ob die Inhaber der Nummern schon mal im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität von rechts aufgetaucht sind. Die BAO „Janus“ ist aus Neutralitätsgründen beim Polizeipräsidium Bochum angesiedelt.

Die Ergebnisse der großen Abfrage wurden zunächst nicht bekannt. Das NRW-Innenministerium hat nach eigenen Angaben beim LKA NRW einen Bericht darüber angefordert, ob die Maßnahme fachlich begründet war.

Im vergangenen Jahr waren bei der Polizei in Mülheim/Ruhr, die zum Präsidium Essen gehört, mehrere Whatsapp-Gruppen aufgeflogen, in denen teilweise rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht wurden. Mehr als 20 Polizisten sind noch suspendiert.

In der als vertraulich eingestuften Massendatenabfrage heißt es laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung, dass es „um eine vierstellige Anzahl an möglichen Verstößen im Sinne der §§ 86a und 130 StGB“ gehe. Paragraf 86a stellt das „Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“ wie zum Beispiel Hakenkreuz, Hitlergruß oder NS-Runen unter Strafe, Paragraf 130 greift in Fällen von Volksverhetzung.

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