piwik no script img

Rechtliche Lage bei BlasphemieKein Schutz für Gott

Sind religionskritische Äußerungen wie die Vorführung des Schmäh-Videos rechtlich erlaubt? In Deutschland gilt: Es darf kritisiert werden, Religion zu beschimpfen ist strafbar.

Deine Mudda: Dafür gab es eine Anzeige wegen Blasphemie. Bild: dapd

FREIBURG taz | In Deutschland ist die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Geregelt ist das in Paragraf 166 des Strafgesetzbuches. Dort ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angedroht.

Anders als in Blasphemie-Gesetzen der vormodernen Zeit wird hier nicht Gott geschützt, sondern der öffentliche Frieden. Wer leicht erzürnbare muslimische Gläubige provoziert, macht sich also eher strafbar, als wer eine bedächtige evangelische Landeskirche herausfordert.

Der katholische Bischof Ludwig Schick hat deshalb vor wenigen Wochen gefordert, „jede Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ unter Strafe zu stellen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde jedoch eher über die völlige Abschaffung des Paragrafen 166 gestritten. Anlass gaben Strafverfahren, die meist auf Betreiben der katholischen Kirche geführt wurden. So wurde ein Aufkleber mit einem durchgestrichenen Kruzifix und der Aufschrift „Masochismus ist heilbar“ als strafbar eingestuft.

Die bloße Kritik an Religionen dürfte in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt sein und straflos bleiben. Ebenso die künstlerische Darstellung solcher Kritik. Die Grenze ist jeweils bei sogenannter Schmähkritik, wenn es nicht mehr um die Auseindersetzung in der Sache geht, sondern nur noch um die Diffamierung.

Die Polizei kann sowohl angekündigte Straftaten unterbinden als auch sonstige Gefahren abwehren. Wenn eine Filmvorführung, wie das in Berlin durch ProDeutschland geplante Zeigen des Videos „Unschuld der Muslime“, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu nicht anders abwendbaren Unruhen führen würde, könnte sie auch dann verboten werden, wenn man den Film nicht als strafbar ansieht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • E
    edwin

    Verkehrte Welt.

    Sind den die Volksverhetzer und Hassprediger nicht diejendigen, die gegen völlig legale und berechtigte (wenn auch schlecht gemachte) Kritik an überkommenen Religionsvorstellumgen zu Protesten aufrufen. Insbesondere, wenn im Vorfeld schon absehbar ist, dass diese "Demonstrationen" in Gewaltexzessen enden werden.

    Wenn schon der Aufruf zu einer Facebook-Party mit Strafe belegt und verhindert wird, liegt es doch nahe, hier den Landesfrieden zu schützen.

    Unsere Regierung scheint wirklich auf dem rechten Auge blind zu sein - sowohl bei rechtsradikalen Ideologien als auch bei rechtsradikalen Religiösen. Denn um nichts anderes handelt es sich bei den Salafisten und "wütenden" Imamen.

  • U
    Urgestein

    "Schmähkritik", Diffamierung und Verleumdung, ist keine akzeptable (und somit straffreie) Form der "Meinungsäußerung", da sie im Widerspruch zu einem anderen Grundrecht, nämlich dem der Unversehrtheit steht. Und da die Grundrechte sogenannte "Negativrechte" sind, man also nur das aktiv tun darf, was andere nicht in ihren Grundrechten einschränkt, ist es ganz selbstverständlich wenn die "Schmähkritiker", die Hassprediger, Rassisten und Verfassungsfeinde aus der rechtspopulistischen Ecke schlicht das Maul zu halten haben.

     

    Das sind wir unseren Mitbürgern mit Migrationshintergrund schuldig.

  • T
    Topling

    Religionen/Konfessionen und der Glaube an "höhere Wesen" sind allesamt dummes, steinzeitliches und gefährliches Gefasel und haben nichts in einem moderen aufgeklärten Staatswesen zu suchen. Wer glauben möchte kann das gerne zuhause tun, soll aber andere damit in Ruhe lassen. Deutschland ist neben ein besonders negatives Beispiel für einen viel zu großen Einfluss von Religion auf die Gesetzgebung und das tägliche Leben: Religionsunterricht, Kirchenaustrittsstrafgebühr, Politische Parteien mit namentlicher Verbundenheit zum Christentum, etc - Gottesstaat Deutschland.

  • BS
    Burkàno Schariànie

    Der Islam gehört solange zu Deutschland bis Deutschland dem Islam gehört.

  • JI
    JK inc

    Na... 3 Jahre Freiheitsstrafe...

     

    Wer hat sich noch alles über die Geschichte mit Pussy Riot aufgeregt???

     

    Das wäre doch was für den nächsten Fleischhauer auf SPON.

  • D
    Denis

    Der wirksamste Schutz gegen die Nazi sind Demos, Blockaden, Sprechchöre und alle Aktionen, die die Irren an der Verbreitung ihrer Hassparolen hindern. Egal wo die Nazis auftauchen, müssen die Demokraten schon da sein und sich in Überzahl lautstark bemerkbar machen. Dann brauchen wir keine Diskussionen um Verbote, bei denen sich die Irren von beiden Seiten (Nazis und Salafisten)die Hände reiben. Wir Bürger selbst müssen uns kümmern und nicht nur nach der Polizei rufen.

  • KS
    kleiner Spinner

    Leute, regt euch mal ab. Es geht doch nur darum, psychisch Kranke nicht unnötig zu triggern.

  • S
    Sally

    Seit 800 Jahren gibt es einen Streit um die Stellung der Theologie gegenüber der Philosophie, den die Philosophie damals verloren hat. Wissenschaft, Staatswesen und solche Sachen wie Rechtsordnung unterliegen in den meisten EU-Staaten deshalb der Mitsprache der Religion, ganz offiziell christl. Vertretungen durch Lobby, durch inhaltliche Kontrolle der Lehre der Unis usw., Rechtsordnung und Kontrolle der öffentlichen Meinung. Wenn wir es uns gefallen lassen, dass der Papst im Parlament sitzt und nichts dabei finden, zeigt sich, wie tief die Einflußmöglichkeit der so "netten Kirchenvertreter" auf unseren Staat und unser politisches Geschehen ist. Die meisten Menschen wissen davon nichts oder scheuen sich, aber die fundamentalen Annahmen kommen aus Ratzingers Katholizismus, bei denen er mit fundamentalen Annahmen auch die anderen monotheistischen Religionen "einkassieren" will und die Friedensreligion miemt! Austreten ist leider, das einzige, was diesen Schnick-Schnack aus Rom beenden könnte. Flagge zeigen: Hass, Gewalt und Krieg wollen doch, da bin ich mir sicher, die wenigsten! Muss ich jetzt für diese Meinungsäußerung ins Gefängnis? Oder Strafe zahlen? (Ts, ts - wird ja immer besser! Im MA hat man die Ketzer gehängt und die Kirche weiss wie man unliebsame Leute + ihre Inhalte kleinhält!)

  • A
    Atheist

    Und welcher Paragraph im Strafgesetzbuch schützt die Atheisten?

    ('Ach Gott, wolltest du doch die Gottlosen töten', Psalm 139,19)

     

    Welche Religion entspricht eigentlich der freiheitlich demokratischen Grundordnung?

    In welcher Religion gilt Art. 3 Abs. 1 GG?

     

    Alle Menschen sind gleich...?

    (3. Mose 20, 13: Todesstrafe für Homosexuelle)

     

    Ich verstehe das nicht:

    Menschen verstoßen gegen Gesetze, töten andere Menschen, sind gewaltbereit und flippen völlig aus.

     

    Und bei uns in Deutschland sagt man:

    Hey, die haben einen imaginären Freund und deshalb ist das schon ok. Sag nichts gegen den imaginären Freund! Das ist strafbar! § 166 StGB!

     

    Dann darfst du nämlich hier nicht mehr in das Land einreisen.

     

    Du darfst auch keine kritischen Filme zeigen, weil sonst sind die Menschen mit dem imaginären Freund sauer und töten Menschen und das stört den öffentlichen Frieden und deshalb muss man den Film verbieten und prüfen, ob sich so ein Filmemacher nicht strafbar macht, weil er den imaginären Freund beleidigt hat und diese Menschen deshalb andere Menschen töten mussten.

     

    Sollten sich nicht die Religionen an den Rechtsstaat anpassen, den wir hier in Deutschland haben?

     

    Und nicht der Rechtsstaat an die Religionen?

     

    Dann gäbe es auch gar keine Diskussionen mehr wegen Religionsfreiheit, Pressefreiheit und der Frage, ob Religionsfreiheit über der körperlichen Unversehrtheit steht.

     

    Das ist in einem Rechtsstaat eigentlich unbestritten.

    Entweder es sind alle Menschen nach Art. 3 Abs. 1 GG gleich vor dem Gesetz oder eben nicht.

    Dann darf es hier aber auch keine Beschneidungen geben und das zeigen eines 'Leben des Brian' oder 'Unschuld der Muslime' ist auch kein Problem.

     

    Und ich dürfte auch als Atheist meinen Kindern die Vorhaut abschneiden oder ihnen 'Atheist' auf den Oberarm tätowieren lassen im Alter von 8 Tagen.

    Entweder ALLE oder NIEMAND!

  • RS
    Roland Stadler

    Warum ist der öffentliche Frieden gefährdet?

     

    Wohl weil Muslime ihren Allah und seinen Propheten verteidigen müssen. Kann dieser allmächtige Allah dies nicht selbst?

     

    Der christliche Gott kann sich selbst verteidigen. So steht explizit in der Bibel: Mein ist die Rache, spricht der Herr. Ich kenne keinen wirklichen Christen, der glaubt seinen Gott verteidigen zu müssen.

     

    Was mir wichtig scheint: in einer freien Gesellschaft und in einem Rechtsstaat sollte man die Verbote jenen auferlegen, die zu den Gewaltmitteln greifen und nicht jenen, die kritisieren.

  • BW
    B. Wondraschek

    Es zeigt sich wieder, dass die Hassprediger aller Welt heimliche Verbündete sind. Einer liefert dem anderen die Munition. Und zusammen sind diese hassenden Armleuchter eine Gefahr für den Frieden. Die Anti-Islamisten sind doch nicht geil auf einen religionskritischen Film, sondern geil auf öffentliche Aufmerksamkeit und Randale.

  • W
    Wertkonservativliberaler

    "Anders als in Blasphemie-Gesetzen der vormodernen Zeit wird hier nicht Gott geschützt, sondern der öffentliche Frieden. Wer leicht erzürnbare muslimische Gläubige provoziert, macht sich also eher strafbar, als wer eine bedächtige evangelische Landeskirche herausfordert."

     

    Ziemlich gefährliche Entwicklung im Hinblick auf Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit in Deutschland, meinen Sie nicht, Herr Rath?

     

    Bei "leicht erzürnbaren muslimischen Gläubigen" ist es also vorbei mit Art. 5 GG. Oder eben: das Recht des Stärkeren mit der größeren Drohkulisse setzt sich durch. Merkwürdig, so etwas von einem taz-Redakteur für das Recht-Ressort zu lesen.

     

    Was Kunst ist und was nicht, was "entartet" und was nicht, das wurde in Deutschland 1933 - 45 bereits einmal definiert. "Mohammed" ist für mich eine historische Figur wie "Jesus", nur dass ersterer seine Ziele recht gewaltsam verfolgte. Darf ich das noch sagen? Oder werde ich dafür bald als Hexer verbrannt, im Deutschland des 21. Jh.?

     

    Nach 1945 gab es kluge Männer und Frauen, die sich mit Art. 5 GG etwas gedacht hatten. Und nun? Auf "leicht erzürnbare muslimische Gläubige", die noch nicht einmal nach Deutschland eingewandert sind, sondern im Sudan die deutsche Botschaft in Brand setzen, muss unbedingt Rücksicht genommen werden? Sie sind gleichsam "verfassungsimmanente Schranken" der Grundrechtsinterpretation in Deutschland?

     

    Wenn es so wäre, müsste ich bald auswandern, nach Kanada, z.B.

  • DN
    Die nudel

    ... Die wahre macht im land hat, wer nicht kritisiert werden darf. Klasse, wenn ein atheist also, weil er oeffentlich beschmaeht wird, nur laut genug krawall macht und den frieden stoert, wird nicht er, sondern derjenige, der sich kritisch geaeussert hat, bestraft. Verkehrte welt.

  • G
    Gunter

    Es ist absurd das in Deutschland dummes Zeug über dummes Zeug zu verbreiten strafbar sein soll ?

  • N
    Nasowas

    Na prima, da werden sich aber viele unserer Theaterregisseure und Intendanten freuen. Denn das, was bei vielen Aufführungen zur Mode geworden ist, ist wohl lediglich als reine Schmähkritik zu verstehen- fast ausschließlich am christlichen Glauben. Könnte es sein, dass der Mob auf den Straßen arabischer Länder unseren Umgang mit Religion verändert? Ich hoffe, dass das Gut der Meinugsfreiheit dem der Religionsfreiheit nicht untergeordnet wird. Ich befürchte nur, dass in Zukunft mit zweierlei Maß gemessen wird. Das ist bereits jetzt zu erkennen. Denn wenn ein Prediger wie T.Jones Einreiseverbot bekommt, müssten wir dann nicht auch viel genauer bei muslimischen Hasspredigern hinsehen und Konsequenzen ziehen?

  • D
    D.J.

    Den 166er ersatzlos streichen! Die übrige Gesetzeslage (Volksverhetzung) genügt vollkommen. Die Aussage des Bischofs ist ebenso skandalös wie ähnliche Äußerungen Martin Mosebachs, von dahingehenden muslimischen Forderungen zu schweigen. es kann nicht angehen, dass heutzutage einige der wichtigsten Aufklärer (Voltaire, Diderot, d'Alembert) wegen eines solchen Paragraphen möglichwerweise belangt werden würden! (dass die Macher des Filmchens denen ebenfalls spinnefeind sein würden, ist ein anderes Problem)

  • M
    Marteng

    Und was ist die Konsequenz daraus?

    Wer am lautesten schreit bekommt recht?

  • E
    eigeneNase

    Jede Darstellung ist künstlerisch, da sie von Menschen gemacht wurde und nicht auf Bäumen wächst.

     

    Wie verlogen sind die von Bischof Ludwig Schick genannten Inhalte.

    "„jede Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ unter Strafe zu stellen."

     

    Wer Diffamiert wen auf welcher Ebene?

     

    "Ob die Anhänger der Lehre vom freien Willen strafen dürfen?"

    Die Menschen, welche von Berufswegen richten und strafen, suchen in jedem Falle festzustellen, ob ein Übeltäter überhaupt für seine Tat verantwortlich ist, ob er seine Vernunft anwenden konnte, ob er aus Gründen handelte und nicht unbewusst oder im Zwange.

    Straft man ihn, so straft man, daß er die schlechteren Gründe den besseren vorzog: welche er also gekannt haben muss.

    Wo diese Kenntnis fehlt, ist der Mensch nach der herrschenden Ansicht unfrei und nicht verantwortlich: es sei denn, daß seine Unkenntnis, zum Beispiel seine ignorantia legis, die Folge einer absichtlichen Vernachlässigung des Erlernens ist;

    dann hat er also schon damals, als er nicht lernen wollte was er sollte, die schlechteren Gründe den besseren vorgezogen und muß jetzt die Folge seiner schlechten Wahl büßen."

     

    Auch die Bibel hat besonders grausame, diffamierende Bibelzitate.

    "Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; ..." (3.Mose 20,13)

    "Wohl dem, der deine jungen Kinder nimmt und sie am Felsen zerschmettert!" (Psalm 137,9)

    Und nun die Aufforderung die viele Religionen gemeinsam haben:

    "Ach Gott, wolltest du doch die Gottlosen töten! ..." (Psalm 139,19)

     

    Wenn Bischof Ludwig Schick „jede Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ bestrafen lassen will, so sollten die Religionen ihre Hassbücher überarbeiten und offiziell Passagen streichen.

    Mit welchem Recht können die Gottesfürchtigen alle anderen, bis zum Mordaufruf, staatlich ausgrenzen?

    Religion sind neidisch, ausgrenzend, sie haben nichts im Staatswesen, Gewaltenteilung zu suchen.

  • V
    vic

    Die Frage ist ohnehin nicht, ob man darf. Die Frage ist, ob man soll. Und warum sollte man?

    Außer man hat vor, genau das auszulösen was jedesmal geschieht.

  • M
    Marvin

    Also müsste ich theoretisch ins Gefängnis? Ich bin offen schwul und damit erzürne ich leicht reizbare Moslems.

  • WB
    Wie bitte?

    Sie schreiben wörtlich:

     

    "Wer leicht erzürnbare muslimische Gläubige provoziert, macht sich also eher strafbar, als wer eine bedächtige evangelische Landeskirche herausfordert."

     

    Übersetzt bedeutet dies:

     

    Wer aggressiv genug und möglichst leicht reitzbar ist, vor dem haben die anderen zu buckeln und sich im Ton zu mäßigen, egal welcher Religion er angehört.

     

    Dies ist ein medialer Freischein für alle Radikalen und ein Schlag in das Gesicht all jener, die sich friedliebend verhalten.

     

    Wieso adelt die TAZ Gewalt?

  • MR
    Multikulti retten-Verfassung opfern

    "In Deutschland gilt: Es darf kritisiert werden, Religion zu beschimpfen ist strafbar."

     

    Demnächst gilt: Über den Islam realistisch und anders als lobend und jubelnd zu reden wird mit 50 Peitschenhieben und Sippenhaft für die ganze Familie bestraft. Anders ist Multikulti nicht zu retten. Wenn man schon Menschenrechte, Frauenrechte, Freie Rede, Journalismus und freie Presse und mehr und mehr Demokratie opfert, dann kann der Rest der verfassung auch ruhig weg.

  • T
    tommy

    Finde die Gesetzeslage furchtbar - letzten Endes bedeutet das doch, dass religiöse Gruppen, die gewaltbereit sind, jederzeit eine Einschränkung der Meinungsfreiheit erzwingen können und Kritik an der eigenen Gruppe unterbinden können. Dass der Staat dieser Einschüchterung auch noch helfend zur Seite springt, zeigt nur, wie illiberal Deutschland ist.

    Schockierend auch, dass Reaktionäre aus den christlichen Kirchen die Gewaltbereitschaft mancher Muslime offensichtlich nutzen wollen, um relgiöse Gruppen vor Kritik zu schützen. Wer heute noch etwas richtig Widerliches lesen will, dem empfehle ich mal den Blasphemie-Artikel des katholischen Schreiberlings Martin Mosebach, erschienen in der FR vor einigen Monaten, zu googeln. Darin freut sich Mosebach unverhohlen darüber, dass Muslime Religionskritikern "Angst machen" und fordert eine Wiedereinführung von Blasphemieverbot und Zensur. Nicht nur Muslime, auch die katholische Kirche beweist immer wieder, dass ihre Akzeptanz einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung letzten Endes nur ein widerwilliges Zugeständnis an die Realität ist, das man gerne widerrufen würde, wenn man nur könnte.

    Ich persönlich hoffe, dass diese Vorfälle zu einer stärkeren Wortmeldung von Nicht-Gläubigen führen. Es kann doch in einer modernen, freiheitlichen Demokratie nicht angehen, dass Gruppen, die selbst fortwährend Nicht-Gläubige oder Andersgläubige diffamieren, einfordern von staatlicher Seite vor Kritik geschützt zu werden. Wieso sollte Religion in dieser Weise gegenüber anderen Weltanschauungen privilegiert werden? Weil Gläubige gewalttätiger sind und deshalb eine Verletzung ihrer Gefühle den öffentlichen Frieden besonders gefährdet?

  • EL
    Ernst Lehmann

    Das hört sich doch nach einer lex islam an: Laufen die Beledigten Amok und es kommt zu Strassenkämpfen, so wird der Beleidiger bestraft. Ertragen die Beleidigten die Schmähung ohne dabei selbst das Recht zu brechen, so geht auch der Beleidiger straffrei aus.

    Defacto werden also nur Moslems geschützt, während Christen und ihre Gemeinschaft ohne Rechtsschutz geschmäht werden können.

  • F
    fischbach

    Link bitte mal anklicken,

    und ein wenig weiter auf dieser Website stöbern ...

     

    http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/150-muslime-in-nicht-muslimischen-laendern

     

     

    Mir fehlt echt bald die Geduld !

  • IN
    Ihr Namealex

    Was hat das denn mit Religionskritik oder der Beleidigung von Religion zu tun? Warum ist denn dann Jud Süß verboten, bestimmt nicht wegen Blasphemie.