Recherchen der Antifa Heidelberg: Zwei weitere Spitzel

Nach dem "Fall Simon Brenner" berichtet die Antifaschistische Initiative Heidelberg von zwei weiteren verdeckten Ermittlern. Das zuständige Ministerium schweigt.

Bibliothek der Universität Heidelberg. Bild: Rainer Ebert | CC-BY-SA

BERLIN taz | Nachdem im Dezember bekannt wurde, dass ein 24-jähriger Polizist unter dem Decknamen Simon Brenner monatelang die linke Szene in Heidelberg ausspioniert hatte, erhebt die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) jetzt neue Vorwürfe. Recherchen hätten ergeben, dass zwei weitere verdeckte ErmittlerInnen des Landeskriminalamts (LKA) gegen die linke Szene aktiv seien, heißt es in einer Mitteilung. Demnach sei der Einsatz der Polizeidirektion Heidelberg und des LKA vor zwei Jahren gestartet worden. Jetzt seien noch ein Mann und eine Frau unter falscher Identität im Einsatz.

Das Innenministerium wollte am Sonntag dazu keine Stellung nehmen. "Dass unsere Rechercheergebnisse nicht dementiert werden, spricht Bände", sagte ein Sprecher der AIHD der taz. Wie genau die Recherchen aussahen, wollte er aufgrund des Quellenschutzes nicht erklären. Es scheint, als seien die vermeintlichen Spitzel den linken AktivistInnen bekannt. "Wenn der Einsatz von offizieller Seite weiter vertuscht wird, ist es vielleicht an uns, die beiden zu enttarnen", sagte der Antifa-Sprecher. Er forderte vom Innenministerium, den gesamten Einsatz umfassend aufzuklären und die verbliebenen Ermittler abzuziehen, auch zu deren eigenem Schutz.

Am 12. Dezember war der 24-jährige Polizist "Simon Brenner" aufgeflogen, als er auf einer Party zufällig von einer Urlaubsbekanntschaft wiedererkannt wurde, der er sich als Polizist vorgestellt hatte. Er wurde von anwesenden Studenten zur Rede gestellt und gab den verdeckten Einsatz zu, der sich allgemein gegen die linke Szene Heidelberg gerichtet haben soll. Das Innenministerium schwieg wochenlang. Erst Mitte Januar räumte Innenminister Heribert Rech (CDU) den Einsatz ein. Dieser sei "gegen konkrete Zielpersonen" und "zur Gefahrenabwehr bzw. zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten" erfolgt.

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