Reaktion auf die Coronakrise: Dublin-Abschiebungen ausgesetzt
Das Bamf schickt keine Flüchtlinge mehr in andere EU-Länder zurück. Um die Asylverfahren will sich Deutschland aber trotzdem nicht selbst kümmern.
Gemäß der Dublin-Verordnung wird bei einem Asylantrag überprüft, welches Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Bei Anhaltspunkten für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates leitet das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein sogenanntes Dublin-Verfahren ein, das zu einer Abschiebung in das zuständige EU-Land führen kann.
In der Praxis hatte das Bamf bereits seit vergangener Woche alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt, wie aus laufenden Dublin-Verfahren bekannt wurde.
Der Grund: Wegen derzeit geschlossener Grenzen und geltender Reiseverbote seien solche Abschiebungen „nicht zu vertreten“, teilte das Bundesamt in einem Schreiben vom 18. März an die Verwaltungsgerichte mit. Die zeitweise Aussetzung der Überstellungsverfahren bedeute jedoch nicht, dass die Dublin-Staaten nicht mehr zur Übernahme bereit und verpflichtet wären, heißt es weiter. Vielmehr sei der Vollzug nur vorübergehend nicht möglich.
Kritik von Pro Asyl
Das Bamf werde die anderen Mitgliedstaaten umgehend über diese Entscheidung informieren, teilte die Behörde nun am Montag mit. Die zeitweise Aussetzung der Abschiebungen führt laut Bundesamt jedoch nicht zum Ablauf der jeweiligen Dublin-Überstellungsfrist. Diese sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland übergehen würde, werde unterbrochen, laufe also nicht weiter.
Das Bundesinnenministerium plant, mit der EU-Kommission in Kontakt zu treten und diese um die Koordinierung eines einheitlichen europäischen Vorgehens zu bitten, um bereits geplante Überstellungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, teilte eine BMI-Sprecherin der taz am Dienstag mit.
Kritik an der Aussetzung der Überstellungsfristen äußerte die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. „Die Überstellungsfristen müssen weiterlaufen, da ansonsten die Betroffenen in einem zermürbenden Schwebezustand sind und noch länger als üblich nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht“, erklärte Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, der taz. Daher fordert die Flüchtlingsorganisation, dass Deutschland sein Selbsteintrittsrecht nutzen und die Asylverfahren in Deutschland durchführen solle.
Ob die Aussetzung der Abschiebungen in Zukunft auch für Nicht-EU-Staaten gelten soll, ist derzeit unklar. Laut Angaben von Pro Asyl wurde eine für die zweite Aprilwoche geplante Sammelabschiebung nach Kabul bereits abgesagt. Aus Sachsen waren aber letzte Woche noch viele gut integrierte Geflüchtete nach Afghanistan zurückgebracht worden.
In anderen europäischen Ländern werden Rückführungen nach Afghanistan derweil eingestellt. So teilte die schwedische Polizei mit, dass die afghanischen Behörden keine Rückkehrer aus Schweden mehr aufnehmen würden.
„Was für Dublin-Überstellungen gilt, muss erst recht für Abschiebungen in Drittstaaten gelten“, forderte Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Die medizinische Versorgungssituation und die teils unklare epidemiologische Lage in vielen Drittstaaten würden eine erfolgreiche Eindämmung des Coronavirus gefährden, sagte Polat der taz. „Insbesondere Sammelabschiebungen sind unzumutbar und müssten sofort eingestellt werden“, so die Grünen-Abgeordnete.
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