Razzia gegen Schwarzarbeit beim Bau: NRW-Zoll entlarvt Netzwerk
Ein Netzwerk in NRW hat Scheinrechnungen für nicht erbrachte Arbeiten ausgestellt – viele Baufirmen sollen mitgemacht haben. Die Ermittlungen liefen seit 2016.
Bei einer landesweiten Razzia waren seit dem frühen Dienstagmorgen mehr als 1.100 Beamte von Zoll und Polizei im Einsatz. Sie durchsuchten 140 Wohnungen und Geschäftsräume. Sechs Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 72 Jahren wurden mit Haftbefehl festgenommen. Die Fahnder beschlagnahmten Waffen, darunter zwei automatische Armbrüste, Bargeld und mehrere Fahrzeuge. Auch Spezialkommandos der Polizei waren im Einsatz.
Nach Angaben der Ermittler haben die Beschuldigten über ihr Firmengeflecht den Bauunternehmen Scheinrechnungen für gar nicht erbrachte Leistungen ausgestellt. Die Firmen hätten die Rechnungen bezahlt und das Geld – nach Abzug einer Provision von bis zu 10 Prozent – in bar zurück erhalten, sagte der Sprecher der Ermittlungskommission, Heinz Michael Horst. Es handele sich um einen Fall von erheblichen Dimensionen. Gegen die 450 Käufer der Scheinrechnungen seien eigene Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Die Scheinrechnungen seien als Betriebsausgaben verbucht worden. Mit dem von den Scheinfirmen zurückgezahlten Geld hätten die Bauunternehmen dann tatsächliche Schwarzarbeit bezahlt. Auf diese Weise hätten die Firmen Steuern und Sozialabgaben hinterzogen. Horst sprach von einem System, „aus Weißgeld Schwarzgeld zu machen“. Die Scheinrechnungen hätten sich auf Beträge von bis zu 4 Millionen Euro belaufen. Das zeige, dass nicht nur kleine Firmen beteiligt gewesen seien, sagte Horst.
Die Ermittlungen liefen bereits seit 2016. Bisher konnten den Angaben zufolge 14 Scheinfirmen aufgedeckt werden, die von den acht Hauptbeschuldigten über 28 Strohmänner gesteuert wurden. Diese „Servicefirmen“ wurden jeweils nach kurzer Zeit abgemeldet, die Strohmänner tauchten regelmäßig unter.
Der bei den Ermittlungen federführende Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert sagte, er handele sich um „hochprofessionelle Täter“. Wenn den Beschuldigten vor Gericht Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall nachgewiesen werde, drohten ihnen je Fall Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Zudem müssten sie mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen.
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