Organisierte Kriminalität im Bau: Schwarzarbeitsnetzwerk angeklagt
Sechs Angeklagte sollen Baufirmen bei der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben geholfen haben. Es geht um hunderte Fälle.
dpa | Nach monatelangen Ermittlungen gegen ein weit verzweigtes mutmaßliches Schwarzarbeit-Netzwerk hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal Anklage gegen fünf Männer und eine Frau erhoben. Sie sollen über Scheinfirmen Bauunternehmern Rechnungen für gar nicht erbrachte Leistungen ausgestellt haben. Die Unternehmer sollen die Rechnungen dann als Betriebsausgaben verbucht und so Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe hinterzogen haben.
Den Angeschuldigten werde unter anderem Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Betrug vorgeworfen, sagte ein Sprecher des Wuppertaler Landgerichts. Dem 56 Jahre alten Hauptangeklagten würden 361 Taten angelastet. Bei einem weiteren Angeklagten seien es 349 Fälle. Das Gericht muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Begonnen hatten die Ermittlungen bereits 2016. Anfang dieses Jahres schlugen die Ermittler dann mit einer großen Razzia zu. Mehr als 1.100 Beamte waren Ende Januar im Einsatz. Sie durchsuchten 140 Wohnungen und Geschäftsräume. Die Fahnder beschlagnahmten mehrere Fahrzeuge, Bargeld im Wert von mehr als 330.000 Euro sowie Waffen. Der Zoll bezifferte den bis dahin ermittelten Schaden auf mindestens 35 Millionen Euro.
Nach den damaligen Angaben der Ermittler liefen die krummen Geschäfte so ab: Die Angeklagten hätten von Strohmännern sogenannte Servicegesellschaften gründen lassen. Diese hätten die Scheinrechnungen ausgestellt und anschließend das Geld – nach Abzug einer Provision von bis zu 10 Prozent für ihren kriminellen Service – in bar zurückgezahlt.
Mit diesem Geld sollen die Baufirmen dann tatsächliche Arbeiten schwarz bezahlt haben. Auf diese Weise sei „aus Weißgeld Schwarzgeld gemacht“ worden, hatten die Ermittler die Betrugsmasche beschrieben.
Die sogenannten Servicefirmen wurden jeweils nach kurzer Zeit abgemeldet, die Strohmänner tauchten regelmäßig unter. Gegen die Käufer der Scheinrechnungen waren gesonderte Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
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