Rausschmiss nach Soli-Demo für Klette: Deutscher Herbst in Bremer Klinik
Weil sie eine Kundgebung fürs mutmaßliche RAF-Mitglied Daniela Klette organisierte, beurlaubt der Bremer Klinikträger die Betriebsrätin Ariane Müller.
Ausdrücklich wird darin auf die vorhergehende Bestrafung durch den Betriebsrat des Klinikums Mitte hingewiesen. Dem gehört Müller als Listenführerin der Gruppe „uns reicht’s“ an. Nachdem Bremer Medien sie als Demo-Organisatorin geoutet hatten, war kurzfristig eine Sondersitzung des Personalvertretungs-Gremiums anberaumt worden, um Müller die Freistellung zu entziehen – also die Erlaubnis, sich während der Arbeitszeit ganz der Betriebsratsarbeit zu widmen. Grund: Ihre politischen Äußerungen, wie der Betriebsratsvorsitzende Manfred Kölsch sich zitieren lässt: „Wir möchten dadurch ein Zeichen setzen, dass wir uns vom Handeln dieser Person deutlich distanzieren“, begründete der Anästhesist die Maßregelung der Kollegin.
Damit dürfte bereits der Beschluss des Betriebsrats rechtswidrig sein: Denn nichts an Müllers Demo-Aufruf war unzulässig. Ausdrücklich benennt er „die Fehler“ der RAF. Im Junge Welt-Interview stellt Müller zudem klar, keine Eskalation anzustreben: „Wir wollen friedlich unsere Botschaft rüberbringen, dass wir einfach solidarisch sind mit Daniela“. Es ist aber „verboten, jemanden wegen einer Meinungsäußerung zu benachteiligen“, erklärt der Jurist Wolfgang Däubler auf Nachfrage der taz.
Gemaßregelt wegen einer Meinung
Däubler ist Hauptautor eines der großen Kommentare des Betriebsverfassungsgesetzes, ein Standardwerk für die aktive betriebliche Mitbestimmung. Bis zum Ruhestand bekleidete er den Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Uni Bremen, war aber auch als Gastprofessor in Paris und Austin/Texas sowie in mehreren Staaten als Regierungsberater tätig. Eine Koryphäe. Schon grundsätzlich sei die Abberufung einer Person problematisch, weil dadurch der Listen-Proporz gestört werde, so Däubler.
Müllers „uns reicht’s“-Liste fährt einen eher konfrontativen Kurs. Der findet nicht die Zustimmung der anderen drei im Gremium kooperierenden Listen. Muss er ja auch nicht, dafür gibt es ja mehrere. Wenn nun die Mehrheit einer dieser Gruppen die Freistellung entzieht und eine andere Person wählt, würde das dem Minderheitenschutz zuwiderlaufen, erläutert Däubler. Müller hätte also „gute Chancen, dagegen gerichtlich vorzugehen“. Noch besser werden die Chancen durch die ausdrückliche Begründung des Beschlusses. Denn „das ist ein unsachlicher Grund“, so Däubler. „Sie soll wegen ihrer Meinung und wegen eines Verhaltens in der Freizeit gemaßregelt werden. Das geht natürlich nicht.“
Sachliche Maßstäbe für gelungenes pflegerisches Arbeiten in der Klinik gibt es. Doch hier werden Müller keine Vorwürfe gemacht, im Gegenteil: Ihr besonderer Einsatz während Corona und ihre Kampagne für eine bessere personelle Ausstattung der Kliniken haben ihr 2021 die Auszeichnung als „Bremerin des Jahres“ eingetragen. Das hat die Klinikleitung schweigend hingenommen. Umso größer ist der jetzige Maßregelungswunsch.
„Wir distanzieren uns als Unternehmen auf das Schärfste von jeglichen Aktivitäten, die Solidarität oder Sympathie mit der RAF zum Ausdruck bringen“, hat die Geno-Geschäftsführerin Dorothea Dreizehnter verlautbart. Und angekündigt, die Beurlaubung Müllers werde „bis zur Klärung des Sachverhalts“ andauern. Dazu gehört auch ein Kontaktverbot zu anderen Mitarbeiter*innen der Klinik während der Beurlaubung. Für diese Maßnahme sei das Verdikt des Betriebsrats „eine Mitvoraussetzung“ gewesen.
Rückhalt von Kollegen
Müller wertet das als Hinweis auf ein abgekartetes Spiel: „Die hätten mich ja nicht von der Arbeit entbinden können, solange ich freigestellte Betriebsrätin bin.“ Tatsächlich hatten Betriebsratsvorsitzender, Direktion und Geschäftsführung bereits vor zwei Jahren gegen Müller kooperiert: Der Versuch, sie mithilfe eines konstruierten Vorwurfs rauszukegeln, scheiterte kläglich vorm Arbeitsgericht. Dorthin wird sie auch diesmal ziehen. „Ich werde das anfechten“, sagt sie der taz. „Ich arbeite ja gern.“ Im Mai feiert sie ihr 50-jähriges Berufsjubiläum.
Die FDP fordert bereits, Müller wegen ihrer Meinungsäußerung auch die Ehrung von 2021 rückwirkend abzuerkennen. Rückhalt gibt es von Die Linke: „Ich verstehe auch nicht, warum es diese Demo für Daniela Klette nun hat geben müssen“, so Landesvorstandssprecher Christoph Spehr. „Aber das ändert nichts daran: Was eine Arbeitnehmerin privat tut, geht den Arbeitgeber einfach nichts an.“
Solidarität bekommt die Krankenschwester auch aus der Klinik, sogar über die Berufsgruppengrenzen hinweg: „Samstagfrüh hat’s bei mir geklingelt“, sagt sie. Vor der Tür, in einer der Speckgürtel-Gemeinden, wo sie wohnt, habe ein Arzt aus dem Klinikum gestanden. „Der war extra rausgekommen, um mir den Rücken zu stärken“, sagt sie. „Das fand ich gut.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Krieg in der Ukraine
USA will Ukraine Anti-Personen-Minen liefern
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen