Rassistische Vorfälle: Polizistin verurteilt

Eine Berliner Polizistin hat in der Ausbildung mehrfach einen Mitschüler rassistisch beleidigt. Nun ist sie wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Ein offenes Zufahrtstor, am Schild steht "Polizei, Polizeiakademie"

Die Polizeiakademie in Berlin-Spandau. Eine ehemalige Schülerin wurde nun wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt Foto: Jürgen Ritter/imago

BERLIN taz | Eine Berliner Polizistin ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 8.400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die heute 35-Jährige während ihrer Ausbildung gegenüber einem Schwarzen Mitschüler rassistische Äußerungen und Gesten gemacht hat.

In dem Verfahren ging es um drei Vorfälle im Juli und August 2023. Am Rande eines Schlagstocktrainings soll die Angeklagte ihrem Mitschüler „Halt die Fresse und mach Sitz“ zugerufen haben, nachdem er sie darauf hingewiesen hatte, dass sie sich vorgedrängelt hatte. Später soll sie im Streit gesagt haben: „Lern mal Deutsch, du Asozialer.“

Am Tag darauf, am Ende einer Kampfsporteinheit, soll sie in Richtung ihres Mitschülers eine Geste gemacht haben, die er als rassistische Affengeste interpretierte – wie nun auch das Gericht. „Das kann man nicht anders sehen als Volksverhetzung“, sagte Richter Andreas Lascheit. Die beiden anderen Äußerungen wertete er als Beleidigung und folgte damit in allen Punkten der Staatsanwaltschaft.

Mobbing in der Ausbildung

Die Angeklagte, der Geschädigte, alle Zeu­g*in­nen und fast alle Zu­schaue­r*in­nen in dem stickigen Gerichtssaal waren Mit­ar­bei­te­r*in­nen der Berliner Polizei. Die Angeklagte zeichnete dort ein düsteres Bild von ihrer Ausbildung und sprach von Mobbing sowie frauenfeindlichen, homophoben und behindertenfeindlichen Äußerungen ihrer Mitschüler.

„Das waren die schlimmsten zwei Jahre meines Lebens“, so die Polizistin. Sie behauptete, sie sei missverstanden worden. Die „Affengeste“ sei eine „Hühnergeste“ gewesen. Der Kommentar mit dem Deutschlernen habe sich auf die „Ghettosprache“ ihres Mitschülers bezogen.

Der betroffene Schwarze Polizist zeigte sich erschrocken über die abwertende Wortwahl. „Ich rede, wie ich jetzt rede. Und ich komme nicht mal aus dem Ghetto, sondern aus Steglitz“, sagte der 32-Jährige. Er berichtete, dass er versucht habe, die Vorfälle intern aufzuklären. Doch er sei von den Ansprechpartnern nicht ernst genommen worden. Er sei dünnhäutig und solle seine Opferrolle nicht instrumentalisieren, habe man ihm gesagt. Von einer Anzeige sei ihm abgeraten worden.

Die Angeklagte befindet sich noch in der Probezeit; ob sie nach dem Schuldspruch verbeamtet wird, ist fraglich. Die Verteidigung warf dem Betroffenen vor, die Angeklagte mit dem „Totschlagargument Rassismus“ aus dem Polizeidienst mobben zu wollen. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Ohne Zweifel habe es Spannungen gegeben. Diese reichten aber nicht zur Rechtfertigung mehrfacher rassistischer Ausfälle, so der Richter.

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