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Rassistische Videos„Ein Klima der Gewalt geschürt“

Vor dem Landgericht Hannover standen zwei Macher der „Abschiebär“-Videos. Sie erhielten Bewährungsstrafen wegen Volksverhetzung.

Pelznazi: Der „Abschiebär“ in einem anderen Video Bild: Screenshot

Hannover taz | Das Urteil war keine Überraschung: Zu sieben Monaten Haft auf Bewährung wegen Volksverhetzung verurteilte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover am Freitag Marc-Oliver M. und Denny S. Die ehemals führenden Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft „Besseres Hannover“ (BH) „waren mit ihren Taten daran beteiligt, ein Klima der Gewalt zu schüren, das aktuell zu Übergriffen auf Ausländer führt“, sagte Richter Martin Grote.

Vor Gericht standen die 32- und 30-jährigen Angeklagten seit dem 20. November. Als Hauptverantwortliche ausgemacht hatte die Polizei den Hannoveraner M. und den Salzwedeler S. nach einer Telefon- und E-Mail-Überwachung. Vergangene Woche, am 11. Dezember, räumten sie dann ein, an Produktion und Veröffentlichung der Videos beteiligt gewesen zu sein – ein Geständnis wie vom Gericht vorgeschlagen, nachdem Anklage und Verteidigung sich auf ein Strafmaß von mindestens vier und höchstens neun Monate Bewährungsstrafe geeinigt hatten. In zwei von vier Anklagepunkten wurde das Verfahren eingestellt.

In den online verbreiteten Filmen trat eine von der inzwischen verbotenen Gruppe erfundene Kunstfigur auf, der „Abschiebär“: Vor einem Dönerladen und einem Imbiss tanzte ein rechter Kamerad in Bärenkostüm und „Abschiebär“-T-Shirt – und zeigte den Hitlergruß. Das Video schickten M. und S. auch an die damalige niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan (CDU). In einem weiteren Clip wird ein Mann mit Affenmaske dazu gebracht, in den Kofferraum eines Autos zu steigen: geködert wird er mit Bananen.

Vor Gericht gaben die Angeklagten an, die Videos im Winter 2011/2012 produziert zu haben. Der Rechtsbeistand von M. und S., die in der rechtsextremen Szene einschlägigen Anwälte Thomas Jauch und Wolfram Nahrath, sprachen von Satire – und forderten zunächst Freisprüche für ihre Mandanten. Die Staatsanwaltschaft wollte zuletzt neun Monate Haft auf Bewährung.

Mancherorts wurde der „Abschiebär“ geradezu zur Kultfigur. Zu Erbauung der Kameraden tanzte er 2012 auch bei einem Aufmarsch in Hamburg. Das örtliche „Bündnis gegen Rechts“ hatte im Vorfeld gewarnt, die Behörden ließen den Auftritt aber zu. „Was heute als Volksverhetzung gelten soll“, sagt denn auch Felix Krebs vom Hamburger Bündnis, „war vor drei Jahren von der Hamburger Polizei offiziell genehmigt“.

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5 Kommentare

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  • 1G
    1393 (Profil gelöscht)

    So verachtenswert die Gesinnung dieser Hetzer auch ist, aber das man in dem ganzen Artikel nicht ein einziges Wort darüber erfährt, was denn genau das Urteil "Volksverhetzung" begründen soll, bleibt ein ganz übel fader Beigeschmack hängen.

     

    Der Abschiebär ist zwar geschmacklos, dumm und für rassistische Idioten geschaffen, aber im wesentlichen Inhaltlich das gleiche, was wir von sogar der CDU seit Jahrzehnten erzählt bekommen.

     

    Istr das nun nur schlechter Journalismus, oder verurteilen unsere Gerichte tatsächlich schon Gesinnungen ohne ausgeübte Straftaten?

    • @1393 (Profil gelöscht):

      Mit diesem Beigeschmäckle kann man leben. Nazis sind und bleiben ekelerregend und außerdem verfassungswidrig, auch im Bärenkostüm.

  • Beängstigend, wie sich Liberalismus und Pluralismus ins Nichts aufzulösen scheinen. Haftstrafen wegen solcher Geschmacklosigkeiten!? Dazu Internet-Zensur, blockiertes Demonstrationsrecht, Berufsverbote gegen Dissidenten und ein Justizminister, der der halben SPD-Spitze den Account sperren müsste, wenn es wirklich nur um Diskriminierung und nicht um eine politische Bewertung gehen würde. Erst Russland, dann die Türkei, Ungarn, Polen, Deutschland... Und das nicht etwa von der AfD! Die brauchen wir dazu gar nicht!

     

    Als wir noch gegen den Extremistenerlass gekämpft haben, hätte ich mir nicht vorstellen lassen, dass wir, einmal selbst an der Macht, so schnell so intolerant und ignorant wie die alten Säcke von damals werden würden. Wie viele Monate bekommt man eigentlich für die Hassvokabel "islamophob"?

    • @OskarsAristie:

      Schlagen Sie bitte einmal nach, was "islamophob" bedeutet und erläutern Sie dann, was Sie daran als "Hassvokabel" empfinden. Und was den Rest Ihrer "Haftstrafe für Geschmacklosigkeit"-Argumentation angeht: Hunderte von gewalttätigen Straftaten gegen Flüchtlinge und Minderheiten sind keine Geschmacklosigkeit, sondern Terror für die Betroffenen. Volksverhetzung ist zu Recht strafbar und sollte viel konsequenter verfolgt werden. Was hat dies bitte mit "Pluralismus" zu tun?

  • Humor auf Kosten anderer war den Rechten nie fremd. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/erster-weltkrieg/innenpolitik/antisemitismus.html