Rassistische Diskriminierung in Deutschland: 10 Prozent mehr Vorfälle

Am Dienstag stellt die Antidiskriminierungsstelle ihren Jahresbericht 2019 vor. Die Zahl gemeldeter rassistischer Diskriminierung hat überproportional zugenommen.

Ein Plakat mit der Aufschrift ·Racism kills, white silence, white violance, black lives matter· (Rassismus tötet, weißes Schweigen, weiße Gewalt, Schwarze Leben zählen) wird von Demonstrant*innen hochgehalten.

Teilnehmer*innen einer Kundgebung gegen rassistische Polizeigewalt vor der US-Botschaft in Berlin Foto: Christoph Soeder/dpa

BERLIN (AFP/reuters) | Immer mehr Fälle rassistischer Diskriminierung werden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet. Insgesamt 1.176 Mal hätten sich Betroffene im vergangenen Jahr an die Beratung der Antidiskriminierungsstelle gewandt, „weil sie sich im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert gefühlt haben“, zitierten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Dienstag aus dem Jahresbericht 2019 der Antidiskriminierungsstelle.

Der Anstieg derartiger Anfragen im Vergleich zum Vorjahr beträgt demnach 10 Prozent. „Die Beratungsanfragen zu rassistischer Diskriminierung nehmen überproportional zu. Sie haben sich seit 2015 mehr als verdoppelt“, erklärte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, dem RND. „Das zeigt uns ganz eindeutig: Deutschland tut nicht genug gegen Rassismus.“ Der Jahresbericht 2019 wird am Dienstagvormittag offiziell veröffentlicht.

Insgesamt erteilte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr laut RND in 3.580 Fällen rechtliche Auskunft, holte Stellungnahmen ein oder vermittelte gütliche Einigungen. Fälle von Rassismus machten ein Drittel aller Anfragen bei der unabhängigen Stelle aus, wie die RND-Zeitungen weiter berichteten. Zu Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts gingen demnach 29 Prozent der Beschwerden ein. Danach folgten Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion, der sexuellen Identität und der Weltanschauung.

Zwar gebe es ein Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aber in der Praxis hätten es Menschen viel schwerer als anderswo in Europa, ihr Recht auch durchzusetzen, beklagte Franke. „Wichtig wäre ein eigenes Klagerecht für die Antidiskriminierungsstelle und für Verbände“, forderte er. Außerdem müssten die Länder Diskriminierung durch Behörden und Polizei ernster nehmen und eigene Antidiskriminierungsstellen schaffen. Zudem gehöre eine Reform des Gleichbehandlungsrechts dringend auf die Agenda des Kabinettsausschusses gegen Rassismus.

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