Rassismus bei der Wohnungssuche: Vermieter muss blechen
Ein Mann in Augsburg will seine Wohnungen nur an Deutsche vermieten. Einen abgelehnten Interessenten muss er nun finanziell entschädigen.
Am 30. April um 13.30 Uhr war das. Dipama weiß es noch genau, weil er hinterher so aufgewühlt und wütend war, dass er sofort ein Protokoll angefertigt hat. Der 45-Jährige lebt schon seit 17 Jahren in Deutschland, spricht sehr gut Deutsch. Der Vermieter aber hört bei dem Telefonat den Namen und den Akzent und macht schnell klar, dass Dipama als Mieter für ihn nicht in Frage komme.
Dipama verklagt den Mann, vor dem Amtsgericht Augsburg treffen sie dann im Oktober erstmals aufeinander. Dabei kommt es zu skurrilen Szenen. Der 81-jährige Vermieter spricht den Kläger mit „Herr Obama“ an und rechtfertigt sich damit, dass er keine „dschihadistischen Kämpfer aus Obervolta“ in seiner Wohnung dulde. Obervolta wurde Burkina Faso zu Kolonialzeiten genannt. Außerdem begründet er die diskriminierende Formulierung in der Anzeige mit Erfahrungen, die er mit einem kriminellen Mieter aus der Türkei gemacht habe.
Der Richter belehrt den Vermieter mit deutlichen Worten
„Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“, entgegnet ihm darauf Richter Andreas Roth und stellt klar: „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar.“ In seinem Urteil am Dienstag gab er dem Kläger deshalb recht und sprach ihm die geforderte Entschädigung von 1.000 Euro zu. Grundlage des Urteils ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006.
Das Gericht verurteilte den Beklagten, der eigenen Angaben zufolge mehr als zwanzig Wohnungen vermietet, außerdem zur Unterlassung künftiger Diskriminierungen. Sollte er erneut in Anzeigen Wohnungen nur für Deutsche anbieten, droht ihm ein Ordnungsgeld.
Dipama ist mit dem Urteil sehr zufrieden, bedauert allerdings, dass es im Fall dieses Vermieters keinerlei Lerneffekt gegeben habe. „Der Richter hat ihm ja sogar noch mal die Gelegenheit gegeben, das Bild zu korrigieren. Stattdessen hat er aber nur seine rassistischen Ansichten dargelegt. Ich glaube, dieser Mann steckt immer noch sehr tief in seinem kolonialistischen Weltbild.“
„Mit Kopftuch keine Wohnung“
Der Fall ist durchaus speziell, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt dagegen sehr verbreitet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dazu im April 2015 eine Studie vorgelegt. Das Ergebnis: Rassistische Diskriminierung finde auch „unter den besten Voraussetzungen“ statt. Will heißen: Selbst wenn eine Testperson bei Vermietern besonders beliebte Kriterien erfülle, etwa weiblich, ledig, jung und finanziell abgesichert sei, kommt es zu Benachteiligungen, wenn sie „nichtmehrheitsdeutsch“ sei. Anders als in dem Augsburger Fall trete die Diskriminierung meist aber erst gegen Ende des Bewerbungsprozesses in Erscheinung. Besonders stark falle dies bei sichtbarer Religionszugehörigkeit von Muslimen und Juden ins Gewicht. Oder wie es in der Studie heißt: „Mit Kopftuch keine Wohnung“.
Klar, sagt Hamado Dipama, es gebe bei der Wohnungssuche sehr viele Opfer von Diskriminierung, die sich nicht dagegen wehren könnten, weil ihre Fälle nicht so offensichtlich seien. Aber wenn sich Vermieter schon trauten, das in die Anzeige zu schreiben, müsse man dagegen vorgehen. „So etwas darf nicht salonfähig werden.“ Nach einer Wohnung in Augsburg sucht Dipama indes noch immer.
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