Radikale Rechte gegen Verfassungsschutz: AfD klagt gegen Beobachtung
Die Junge Alternative und „der Flügel“ sollen nicht mehr beobachtet werden dürfen. So will es die AfD, also geht sie vor Gericht.
Der Verfassungsschutz hatte beide vor einem Jahr nach langer Prüfung als Verdachtsfälle eingestuft, eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist aber bereits erlaubt. Die Gesamtpartei gilt als Prüffall. Die Entscheidung begründete Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang mit zahlreichen Aussagen verschiedener AfD-Politiker, die „mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren“. Das betreffe sowohl völkisch-nationalistische, also auch muslim- und minderheitenfeindliche, als auch rassistische Aussagen.
Meuthen dagegen argumentiert, der „Flügel“ sei keine Organisation, sondern allenfalls eine „vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität“. Die Junge Alternative habe noch vor der Einstufung Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz entgegenzuwirken. So sei der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden.
Haldenwang aber scheint sich in den vergangenen Monaten eher sicherer in seiner Einschätzung geworden sein. Im Oktober hatte er gesagt, „der Flügel“ radikalisiere sich immer mehr. Im Frühjahr wird eine Entscheidung seines Amts zum weiteren Vorgehen in Sachen AfD erwartet.
Die Partei wird vor Gericht von der Kölner Anwaltskanzlei Höcker vertreten, bei der auch Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen tätig ist. Maaßen hatte sich stets gegen eine Beobachtung der AfD ausgesprochen.
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