piwik no script img

Radikale Rechte gegen VerfassungsschutzAfD klagt gegen Beobachtung

Die Junge Alternative und „der Flügel“ sollen nicht mehr beobachtet werden dürfen. So will es die AfD, also geht sie vor Gericht.

Björn Höcke bei einer Kundgebung in Chemnitz Foto: Kai Horstmann/imago-images

Berlin taz | Die AfD geht juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. Dazu hat die Partei am Montag beim Verwaltungsgericht in Köln zwei Klageschriften eingereicht. Ihr Ziel: Sowohl die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ als auch die Parteiströmung „Der Flügel“ um Björn Höcke und Andreas Kalbitz sollen nicht mehr als sogenannte Verdachtsfälle im Bereich Rechtsextremismus geführt werden dürfen. Laut AfD-Chef Jörg Meuthen gibt es „keine tatsächlichen Anhaltspunkte“ für die Einstufung.

Der Verfassungsschutz hatte beide vor einem Jahr nach langer Prüfung als Verdachtsfälle eingestuft, eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist aber bereits erlaubt. Die Gesamtpartei gilt als Prüffall. Die Entscheidung begründete Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang mit zahlreichen Aussagen verschiedener AfD-Politiker, die „mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren“. Das betreffe sowohl völkisch-nationalistische, also auch muslim- und minderheitenfeindliche, als auch rassistische Aussagen.

Meuthen dagegen argumentiert, der „Flügel“ sei keine Organisation, sondern allenfalls eine „vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität“. Die Junge Alternative habe noch vor der Einstufung Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz entgegenzuwirken. So sei der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden.

Haldenwang aber scheint sich in den vergangenen Monaten eher sicherer in seiner Einschätzung geworden sein. Im Oktober hatte er gesagt, „der Flügel“ radikalisiere sich immer mehr. Im Frühjahr wird eine Entscheidung seines Amts zum weiteren Vorgehen in Sachen AfD erwartet.

Die Partei wird vor Gericht von der Kölner Anwaltskanzlei Höcker vertreten, bei der auch Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen tätig ist. Maaßen hatte sich stets gegen eine Beobachtung der AfD ausgesprochen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • Maaßen hatte sich nicht nur gegen eine Beobachtung der AFD durch den Geheimdienst ausgesprochen, sondern der Partei bei persönlichen Treffen praktische Tips gegeben, wie sie z.b. durch eine geschickte Organisation und Aussendarstellung die Beobachtung möglichst vermeiden könnten.

    • @Wagenbär:

      ... und Haldenwang ist CDU-Mitglied und damit einer Partei verpflichtet, die in direkter Konkurrenz zur AfD steht.

  • A-dolf F-ür D-oofe.

    ...und nicht mal Professoren sind vor dem Abfärben gefeit.

  • Man kann es denen ja nie recht machen. Kriegen sie keine Aufmerksamkeit, jammern sie. Kriegen sie welche, klagen sie.

    O tempora, o mores.

  • Vermutlich hat Björn Meuthen recht, wenn er sagt, dass der Flügel nicht klar von der gesamten Partei abzugrenzen ist.



    Spricht dann aber eher dafür, die gesamte Partei statt nur dem Flügel zu beobachten.

    • @this.is.ridiculous:

      Der heißt BERND Meuthen.



      Bernd, wie Björn das Brot.

  • Offenbar kann sich die AfD nicht einfach zurücklehnen, weil der VS wohl doch nicht auf dem rechten Auge blind ist. Mal sehen, wie es um das Sehvermögen der Justiz bestellt ist.



    Im Übrigen hat die Natur den Menschen mit gutem Grund mit ZWEI Augen ausgestattet. Wer sich eines davon zuhält, wird nie die ganze Wirklichkeit erfassen!