RWE gegen Niederlande: „Ein wichtiger Sieg für den Staat“

Nach einem BGH-Urteil zieht RWE seine Milliardenklage gegen die Niederlande zurück. Das ist ein großer Erfolg, gerade für die Klimabewegung.

An einem Fluss gelegene Kraftwerke

RWE's Energiepark im niederländischen Eemshaven Foto: Matthias Oesterle/imago

AMSTERDAM taz | Gute Nachrichten für die niederländische Regierung: Der Energiekonzern RWE hat seine 1,4 Milliarden Euro schwere Klage bei einem Weltbank-Schiedsgericht zurückgezogen. Diesen Betrag forderte RWE vom niederländischen Staat als Entschädigung für ein Verbot für die Nutzung von Kohle bei der Elektrizitätsproduktion. Dieses hatte Den Haag im Mai 2018 beschlossen. 2030 soll es in Kraft treten. RWE berief sich in seiner 2021 erhobenen Klage auf den Energiecharta-Vertrag (ECT).

Eine Sprecherin des Konzerns bestätigte am Donnerstag der taz, dass das Schiedsverfahren beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) beendigt wurde. Ausschlaggebend für den Sinneswandel ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das im Juli in Berufung feststellte, nach Europäischem Recht biete der besagte Artikel 26 des ECT keine gültige Grundlage dafür. „RWE erkennt dieses Urteil an“, so die Sprecherin. Zuvor war bereits ein Gericht in Köln zu diesem Schluss gekommen. Seit Oktober 2022 war das Verfahren am Schiedsgericht in Abwartung des BGH-Urteils unterbrochen.

Der niederländische Energie- und Klimaminister Rob Jetten, der nach dem Rücktritt der Mitte-rechts-Koalition in Den Haag im Juli nur noch kommissarisch tätig ist, sprach in einem Brief an die Parlaments-Vorsitzende von einem „wichtigen Sieg für den niederländischen Staat“. Demnach habe RWE am 16. Oktober die nach eigenen Angaben „weltweit führende Institution zur Beilegung internationaler Investment-Streitigkeiten“ ersucht, das Verfahren einzustellen.

ECT-Vertrag stark kritisiert

Zugleich schrieb Jetten, dieser Beschluss bedeute „nicht automatisch“ das Ende entsprechender Schiedsverfahren. Er bezog sich dabei auf das BGH-Urteil im Juli, das eine weitere Forderung des niederländischen Staats abgewiesen hatte: Demnach sollte die Feststellung, dass EU-Recht den ECT-Vertrag nicht als Grundlage entsprechender Klagen zulasse, auch für mögliche zukünftige Forderungen seitens RWE und Uniper gelten.

Die Berliner NGO Powershift bezeichnete die Rücknahme der RWE-Klage als „riesigen Erfolg für die Klimabewegung“. Der Energiecharta-Vertrag müsse „endlich der Vergangenheit angehören“. Der besagte Vertrag, 1991 unterzeichnet, wird innerhalb der EU stark kritisiert, weil Energieproduzenten darauf basierend Schadensersatz für getätigte Investitionen fordern können. Nach einem vergeblichen Versuch, ihn zu modernisieren, forderte die EU-Kommission im Sommer ihre Mitgliedsstaaten zum geschlossenen Austritt auf. Wirtschaftsminister Jetten hatte diesen Schritt im Oktober bereits angekündigt. Die deutsche Regierung folgte im November.

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