Quotengesetz verabschiedet: Ohne Top-Frauen geht es nicht mehr

Die Regierung billigt ein Gesetz für einen höheren Chefinnenanteil in Großunternehmen. Auch das Gleichstellungsgesetz wird angepasst.

Zur Verwendung von Tischkarten äußert sich das Gesetz nicht. Bild: dpa

BERLIN taz | Beim Gesundheitskonzern Fresenius gibt man sich zugeknöpft. „Zu den möglichen Konsequenzen dieses Gesetzes äußern wir uns nicht“, heißt es lediglich. „Dieses Gesetz“, das ist die Geschlechterquote, die Familienministerin Manuela Schwesig am Donnerstag gemeinsam mit Justizminister Heiko Maas (beide SPD) durchs Kabinett brachte – einstimmig, wie sie bei der anschließenden Pressekonferenz betont.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen wie Fresenius, ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten anzuzielen. Bereits bestehende Mandate dürfen aber zu Ende geführt werden. Fresenius hat im Moment keine einzige Frau im Aufsichtsrat. Wenn der Konzern in Zukunft auf einen freiwerdenden Platz keine Frau beruft, muss der Stuhl leer bleiben.

Maas und Schwesig wiesen darauf hin, dass 12 Jahre Selbstverpflichtung der Wirtschaft nichts gebracht hätten, mehr noch, die Zahlen seien sogar rückläufig. „Wir haben in den Aufsichtsräten eine Männerquote von 86 Prozent“, erklärte Schwesig. Der Gesetzentwurf sei ein „Meilenstein in Richtung Gleichberechtigung“. Er sei auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit, da gemischte Teams in Führungsgremien bessere Ergebnisse erzielten.

Neben den Aufsichtsräten der 108 voll mitbestimmungspflichtigen börsennotierten Unternehmen sollen auch die Führungsetagen von 3.500 weiteren Großunternehmen quotiert werden. Ihre Zielquoten sollen die Unternehmen selbst setzen – müssen aber über die Fortschritte berichten. Zudem wurde beschlossen, dass Gremien und Behörden des Bundes zu 30 Prozent quotiert werden sollen, ab 2018 sind 50 Prozent angepeilt.

Auch das Bundesgleichstellungsgesetz wird etwas angepasst – gegen Widerstand von Gleichstellungsbeauftragten und JuristInnen. So hatte der Expräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert, dass die jetzige Quotenregelung die grundgesetzlich geforderte Gleichberechtigung nicht umsetze, und eine weichere Formulierung von „Qualifikation“ gefordert. Dies lehnte Schwesig am Donnerstag ab. „Ich teile Herrn Papiers Meinung nicht“, sagte sie. Das Kriterium Qualifikation dürfe auf keinen Fall aufgeweicht werden.

Die Opposition ist enttäuscht. Katja Dörner, Fraktionsvize der Grünen, meinte: „Mit ihrem Quotengesetz reiten Schwesig und Maas eine Schnecke, dabei hätten die Frauen in Deutschland ein Rennpferd verdient.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.