Prozess zum Unglück bei Musikfestival: Loveparade-Verfahren eingestellt
21 Menschen starben beim Gedränge auf der Loveparade 2010. Der Prozess gegen mutmaßlich Verantwortliche wurde nun ohne Urteil beendet.
Das Verfahren um das tödliche Gedränge beim Loveparade-Festival am 24. Juli 2010 hatte im Dezember 2017 begonnen. Zunächst mussten sich zehn Angeklagte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Im Februar 2019 wurde bereits der Strafprozess gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen eingestellt. Gegen drei weitere Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent wurde das Verfahren fortgesetzt, weil sie eine Einstellung des Prozesses abgelehnt hatten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vorschlag des Gerichts zugestimmt, das Verfahren einzustellen. Nach Ansicht der Anklagebehörde sind die Ursachen für das Unglück geklärt. Zudem verjährt der Vorwurf der fahrlässigen Tötung am 27. Juli, ein Abschluss des Prozesses bis dahin sei unwahrscheinlich.
Für eine Fortsetzung des Verfahrens hatten hingegen die Opfer-Anwälte plädiert. Erst nach der Anhörung des gerichtlich bestellten Gutachters Jürgen Gerlach könnten in einem Rechtsgespräch der Fortgang des Loveparade-Verfahrens und gegebenenfalls dessen Einstellung erörtert werden, hatten sie erklärt. Die Nebenkläger und ihre Vertreter erhofften sich von dem Gutachten „Struktur und Durchblick im Dickicht des sich mehrfach überlagernden, multikausalen Geschehens“.
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