Prozess zum Mord an Fritz von Weizsäcker: „Sein Tod war notwendig“
Gregor S. erstach den Chefarzt Fritz von Weizsäcker. Laut Anklage handelte er im Wahn. Er selbst sieht sich als Rächer für Verbrechen im Vietnamkrieg.
Und Gregor S. erzählt auch, wie er tatsächlich, vor wenigen Monaten, einen von Weizsäcker tötete. Nicht Richard von Weizsäcker, den früheren Bundespräsidenten, der 2015 verstarb. Sondern dessen jüngsten Sohn, Fritz von Weizsäcker, 59 Jahre, Vater von vier Kindern, leidenschaftlicher Arzt, ein Berliner.
„Da ist eine Belastung von mir abgefallen“, sagt Gregor S. „Ich bin froh, dass er tot ist. Für mich war das notwendig.“
Es ist ein nüchterner, kalter Vortrag, den Gregor S. am Dienstag im Berliner Landgericht herunterrattert, am zweiten Verhandlungstag des Mordprozesses gegen ihn. Ein Vortrag, der so tut, als stünde hinter dem Gesagten nicht das Auslöschen eines Menschenlebens. Und einer, der umso mehr die Frage aufwirft, was diese Tat auslöste: Ein politisches Motiv? Oder Wahn? Oder beides?
Mit dem Messer attackiert
Seine Tat verübte Gregor S. am 19. November 2019 in der Berliner Schlossparkklinik, in der Fritz von Weizsäcker als Chefarzt für Innere Medizin arbeitete und am Abend einen Vortrag zum Thema Fettleber hielt. Gregor S. erzählt, wie er tags zuvor eigens zum Friseur gegangen war und ein Klappmesser und die Bahntickets nach Berlin gekauft hatte. Dann reiste er für den Vortrag die 600 Kilometer aus seiner Heimstadt Andernach in Rheinland-Pfalz nach Berlin und setzte sich ins Publikum.
Ganz am Ende des Referats ging der 57-Jährige schließlich nach vorn und rammte Fritz von Weizsäcker plötzlich das Messer in den Hals, traf dabei Luftröhre und Halsschlagader. Ein privat anwesender Polizist sprang noch auf und versuchte Gregor S. zu stoppen, er wurde dabei schwer verletzt. Der Rettungsversuch scheiterte: Fritz von Weizsäcker starb noch vor Ort. Besucher hielten Gregor S. fest, der sich von alarmierten Polizisten schließlich widerstandslos festnehmen ließ.
Am Dienstag nun sucht Gregor S. im Landgericht Berlin seine öffentliche Bühne. Vor der Tat hatte der Alleinstehende als Packer in einem Versandlager gearbeitet. Nun setzt der schmächtige Mann mit den kurzen grauen Haaren, Brille und blauem Poloshirt zum Geständnis an. Explizit erklärt er vorher, dass Pressefotos sein Gesicht zeigen dürften.
Zunächst liest Gregor S. von eng bedruckten Zetteln ab, später antwortet er frei auf Fragen des Gerichts. „Ich habe mich als Deutscher schuldig gefühlt“, sagt er. Für die vermeintliche Beteiligung des Boehringer-Konzerns und der Weizsäcker-Familie an den „monströsen“ Verbrechen im Vietnamkrieg, „von denen bis heute niemand etwas wissen will“. Er habe ein Zeichen setzen wollen. Richard von Weizsäcker habe „erleben sollen, wie das ist, wenn man anderen Kindern Leid zufügt“.
Ein 30 Jahre währender Mordplan
Immer wieder verweist Gregor S. auf den Spiegel-Artikel von 1991. Berichtet wurde dort, dass Boehringer in den 1960er-Jahren an der Herstellung von doxinhaltigen Herbiziden beteiligt gewesen sei, welches die USA im Vietnamkrieg als Entlaubungsmittel Agent Orange einsetzten, um Verstecke der Vietcong aufzuspüren. An dem Mittel starben in den Folgejahren viele Vietnamesen, Hunderttausende erkrankten. Boehringer jedoch bestreitet bis heute, an der Herstellung beteiligt gewesen zu sein. Richard von Weizsäcker war von 1962 bis 1966, als Mittvierziger, Teil der Geschäftsführung. Im Jahr 1984 wurde er Bundespräsident.
Seit dem besagten Artikel, sagt Gregor S., habe er vorgehabt, Richard von Weizsäcker zu töten. Schon 2001 habe er in einem Berliner Tennisclub ein Säureattentat auf ihn geplant – und sei „kläglich gescheitert“. Als Richard von Weizsäcker 2015 schließlich verstarb, sei dies ein „Schock“ gewesen. Dann aber habe er beschlossen, eines seiner vier Kinder zu ermorden.
Richter Matthias Schertz hakt nach. Ob er sich denn über den Spiegel-Artikel hinaus über die Rolle von Richard von Weizsäcker bei Boehringer informiert habe? Gregor S. antwortet, er habe dem Artikel geglaubt. „Für mich war klar, dass er Dreck am Stecken hat.“ Die Staatsanwältin fragt, ob er jemals in Vietnam gewesen sei? Nein, nur in Thailand und auf den Philippinen, aber die Vietnamesen seien „der gleiche Menschenschlag“. Und er habe Fernsehbeiträge über sie gesehen. Ob er die Tat bereue? „Nein. Das war ja mein Lebensinhalt.“
Ankläger halten Gregor S. für vermindert schuldfähig
All dies klingt nach der Tat eines Kranken. Tatsächlich haben Ärzte den Verdacht, dass Gregor S. an Schizophrenie leidet. Auch für die Staatsanwaltschaft beging er seine Tat als psychisch Kranker, er sei „erheblich vermindert schuldfähig“. Der 57-Jährige habe den Weizsäcker-Sohn in „Kollektivschuld“ für die in Vietnam begangenen Verbrechen rächen wollen. Dazu komme ein versuchter Mord für den Angriff auf den Polizisten. Gregor S. sei fähig gewesen, das Unrecht seiner Tat zu erkennen, setzte diese aber aufgrund seiner Krankheit dennoch um. Er ist derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Gregor S. will dagegen nichts von einer psychischen Krankheit wissen. Schon im Haftkrankenhaus trat er rund dreißig Tage in einen Hungerstreik, um in ein Gefängnis überstellt zu werden. Man erkläre ihn für krank, klagt er nun. „Aus Staatsräson“ und um ihn mundtot zu machen. Aber er sei nicht schizophren. Es gehe ihm um das Unrecht an den Vietnamesen. „Ich hätte mich geschämt, nur zu reden und nichts zu tun“, sagt Gregor S. „Ich wäre eingegangen.“ Ihm sei schon klar, dass er nun für den Rest des Lebens eingesperrt werde. Aber den Mord nicht zu begehen, „das wäre ein unverzeihlicher Verrat an meinem Anliegen gewesen“.
Der Fall ist mal wieder eine Gratwanderung: Wo endet eine politische Tat – und wo beginnt Wahn? Diesmal spricht vieles für den Mord eines Kranken. Im Saal sitzt am Dienstag auch Beatrice von Weizsäcker, die Schwester des Getöteten. Sie verfolgt die Aussage von Gregor S. regungslos, macht sich Notizen. Vor Ort ist auch der angegriffene Polizist, der immer wieder mit dem Kopf schüttelt.
„Das macht weder vorne noch hinten Sinn“
Auch für ihre Anwälte handelte Gregor S. im Wahn. Dass Richard von Weizsäcker oder gar die Kinder für die Vietnam-Verbrechen verantwortlich seien, sei haltlos, sagt Anwalt Stephan Maigné. „Das macht weder vorne noch hinten Sinn.“ Dennoch sei Gregor S. auch planvoll vorgegangen: So habe er sich für den Vortrag in Berlin telefonisch angemeldet, hatte Zugfahrtkarten und das Tatmesser gekauft und vor der Tat noch versucht, sein Tablet und Handy zu zerstören.
Gregor S. selbst nennt sich eine „verkrachte Existenz“, er sei ein Zwangsneurotiker. „Ich ekele mich vor allem.“ In jungen Jahren sei er Nazi gewesen, das sei ihm peinlich. Schon damals geriet er mit einem Arzt aneinander, der ihn in eine Psychiatrie einweisen wollte, wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Wenige Wochen vor der Tat schließlich stritt er sich heftig mit seinem Hausverwalter, soll eine Wand und ein Auto beschädigt haben. Auch an seiner Arbeitsstelle galt Gregor S. als eigen, aber auch fleißig.
Die Frage der Schuldfähigkeit soll nun auch der psychiatrische Sachverständige Alexander Böhle klären, der am Dienstag den Auftritt von Gregor S. genau verfolgt. Ein Gespräch mit ihm hatte der Angeklagte zunächst verweigert, im Gerichtssaal stimmt er nun doch zu. Es wird Böhles Gutachten sein, das wohl entscheidend wird für die Frage, ob hier ein Kranker handelte oder ein politischer Rächer, wie Gregor S. sich gerne sähe. Ein Urteil soll Ende Juni fallen.
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