Prozess zu Kriegsverbrechen in Syrien: „Schreie, die waren nicht normal“
Anwar R. soll in Damaskus ein Foltergefängnis geleitet haben. Er steht in Koblenz vor Gericht. Am Mittwoch hat das erste Folteropfer ausgesagt.
Verantwortlich dafür soll der Mann mit dem auffälligen Muttermal unter dem Auge sein, der im Gerichtsaal nur wenige Meter von Fayyad entfernt sitzt: Anwar R., den Fayyad nur „den Verhörenden“ nennt. Seit Ende April steht R. vor dem Koblenzer Oberlandesgericht. Er ist angeklagt wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, 58-fachen Mords, Folter in mindestens 4.000 Fällen, Vergewaltigung und sexueller Nötigung.
R. soll in Damaskus „Al Khatib“ geleitet haben, das berüchtigte Foltergefängnis des Syrischen Geheimdiensts, und zudem die Ermittlungen in der Abteilung 251. Mit Anwar R. und einem Mitangeklagten müssen sich erstmals weltweit mutmaßliche Folterknechte des Regimes von Syriens Machthaber Baschar al-Assad vor Gericht verantworten.
Fayyad, 35, Filmemacher, ist das erste Folteropfer, das in Koblenz aussagt. Er tritt auch als Nebenkläger in dem Prozess auf. Als in Syrien im März 2011 die Demonstrationen gegen das Regime beginnen, schnappt er sich seine Kamera, geht auf die Straße, filmt die Demonstrationen und die brutale Reaktion der Sicherheitskräfte darauf, so berichtet Fayyad es am Mittwoch vor Gericht.
Folter mindestens an jedem zweiten Tag
Zweimal wird er verhaftet, beim zweiten Mal ist er schon am Flughafen, um sich und sein Filmmaterial bei Verwandten in Dubai in Sicherheit zu bringen. Er landet in Al Khatib. Schon bei der Ankunft, berichtet er, sei er geschlagen worden und habe Schreie anderer Inhaftierter gehört. „Das waren Schreie, die waren nicht normal“, sagt der Dolmetscher, der neben Fayyad sitzt und dessen Aussage aus dem Arabischen ins Deutsche übersetzt. „Ich hatte große Angst.“
Dann berichtet Fayyad von Tritten und Schlägen mit Kabeln und Stöcken, darüber, wie er an der Decke aufgehängt wurde, so dass nur die Zehen den Fußboden berührten, dass die Zelle so klein war, dass er, wenn er sich zum Schlafen auf dem Boden wie ein Embryo zusammenrollte, trotzdem an den Wänden anstieß. Und darüber, dass einer der Folterer mehrmals versuchte, einen Stock in seinen After einzuführen.
„Haben Sie den Stock in sich gefühlt?“, fragt die Richterin, es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung. „Einmal, mit einem Stoß“, antwortet Fayyad. Wegen der Verletzungen, die er sich dadurch zugezogen hat, sei er später operiert worden. Auch mit Füßen und Händen hat er gesundheitliche Schwierigkeiten, Albträume und Ängste verfolgen ihn. Die psychologische Behandlung ist wegen Corona gerade unterbrochen.
Zwei oder drei Monate sei er in Al Khatib inhaftiert gewesen, genau wisse er das nicht mehr, sagt Fayyad. Gefoltert worden sei er fast jeden Tag, zumindest jeden zweiten. Immer wieder wollte man wissen, mit wem er zusammenarbeite, für wen das Filmmaterial betimmt sei und ob er vielleicht als Spion für die Franzosen oder die US-Amerikaner tätig sei.
Widersprüche in der Zeugenaussage
Fayyad widerspricht sich manchmal. Auch stimmt nicht alles mit seiner Aussage überein, die er im vergangenen Jahr bei der Polizei machte. Darauf macht die Vorsitzende Richterin aufmerksam. Bei der Polizei habe er das Muttermal des „Verhörenden“ nicht erwähnt, sagt sie etwa. Das aber ist wichtig, weil es Anwar R. identifiziert. „Wie war das genau?“, fragt sie nach.
Zu „dem Verhörenden“ sei er schon am zweiten oder dritten Tag gebracht worden, berichtet Fayyad. Er habe sich, wie alle Gefangenen in Al Khatib nur mit einer Unterhose bekleidet, hinknien müssen. Ihm gegenüber habe ein Mann auf einem Stuhl gesessen, in Anzug und weißem Hemd, die Beine übereinander geschlagen. All das, so Fayyad, habe er als weitere Erniedrigungen empfunden.
Die Augenbinde, die er tragen musste, sei ihm zwar nicht abgenommen worden. Der Verhörende habe Angst gehabt, dass er ihn später wiedererkenne. Doch er habe den Kopf gehoben und unter der Binde durchgeschaut. „Ich habe sein Gesicht gesehen“, übersetzt der Dolmetscher. An das Muttermal erinnere er sich.
Ob Anwar R. konkrete Anweisungen zu seiner Folter gegeben habe und ob dieser bei Misshandlungen anwesend war, kann Fayyad nicht genau sagen. Wohl aber erinnert er sich an Äußerungen, in denen Drohungen mitschwangen. Etwa dass der Verhörende die Macht habe, Antworten zu bekommen. Nach der Vernehmnung wurde Fayyad zur Folter weggebracht.
Fast ein Oscar
Anwar R. habe als Leiter des Gefängnisses die systematischen Folterungen überwacht und bestimmt, steht in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. „Ich wäre durchaus gewillt, Anwar R. zu verzeihen, wenn er zugeben würde, dass es Folter gab“, sagt Fayyad am Nachmittag.
R. aber hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe niemanden gefoltert und auch keinen Befehl dazu erteilt, hieß es in seiner Einlassung, die sein Verteidiger vor zwei Wochen verlas. Im Gefängnis gebe es keine Mittel, um Menschen an der Decke aufzuhängen, so Anwar R. unter anderem. Und Vergewaltigung sei „gegen unser Wertesystem, unsere Religion und unsere Moral“.
Wenige Monate, nachdem Feras Fayyad entlassen wurde, floh er nach Jordanien und von dort weiter nach Istanbul. Inzwischen ist er in Deutschland als Flüchtling anerkannt. In der Türkei sei er „immer wieder nach Syrien gefahren, um dort zu filmen“, sagt Fayyad. Aus dem Material ist der Dokumentarfilm „Die letzten Männer von Aleppo“ über die Weißhelme entstanden.
Der Film wurde, als erster syrischer Beitrag überhaupt, 2018 für einen Oscar als bester Dokumentrafilm nominiert, und erhielt den Friedenspreis des Deutschen Films. 2019 erschien ein weiterer Film: „The Cave“ berichtet vom Alltag syrischer ÄrztInnen während des Krieges. Die Befragung Fayyads wird am Donnerstag fortgesetzt.
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